Leerrohr in nachträglich erstellter Kernbohrung Wasser- und Gasdicht verschließen

In dieses Forum gehört alles, was sich mit dem Titel vereinbaren lässt
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Leerrohr in nachträglich erstellter Kernbohrung Wasser- und Gasdicht verschließen

Beitrag von Olaf S-H »

bo_93 hat geschrieben: Montag 23. Dezember 2019, 12:57 Hallo zusammen,
zwischen zwei Gebäuden soll ein Leerrohr ( ich dachte an Fränkische Kabuflex R plus Typ 450) verlegt werden. ...
Moin bo,

ich habe "früher" gerne mit dem System von Hauff gearbeitet: https://www.hauff-technik.de/produkte/1 ... ungen-150/.

Wenn Brandschutz erforderlich ist, kann die Schottung in den Wanddurchführung eingebracht werden. Das Rohr ist "spatenresistent" und recht stabil. Ich finde es sehr gut - auch wenn es bei paar Euronen mehr kostet. Das "einfache" Rohr ist nicht sehr robust.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
laut&hell
Null-Leiter
Beiträge: 78
Registriert: Samstag 23. Februar 2019, 21:22

Re: Leerrohr in nachträglich erstellter Kernbohrung Wasser- und Gasdicht verschließen

Beitrag von laut&hell »

Hallo Olaf,

das ist klar, ich bezog mich da hauptsächlich auf die Geschossdurchführung (mit Kernbohrung), wo in aller Regel feuerbeständigkeit gefordert ist.

Eine Ausnahme wäre, wenn an die Außenwand die Anforderung einer Brandwand gestellt wäre, wie in deinem Fall genannt z.T. bei enger Bebauung gefordert.
Antworten