Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

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Probator
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Re: Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

Beitrag von Probator »

Wulff hat geschrieben: Dienstag 26. November 2019, 22:06Mach doch eine Meldung an Stromnetz Hamburg dass dort unverplombte Anlagenteile (=Mangel) sind und möglicherweise von nicht eingetragenen Installateuren gearbeitet wurde.
Vorher würde ich mir noch das Prüfprotokoll geben lassen, das nach Errichtung der Anlage erstellt wurde - hoffentlich.

Du lebst ja im selben Haus und jeder der anderen Eigentümer hat ein vitales Interesse, dass durch Pfusch nicht die ganze Bude abfackelt.
Vorraussichtlich kann er kein Protokoll vorlegen und dann hast du eine bessere Handhabe beim Netzbetreiber.
Immorepair
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Re: Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

Beitrag von Immorepair »

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte Eigentümer "A" verpflichtet sein Eigentümer "B" (oder der WEG / dem Beirat) das Prüfprotokoll vorzulegen?
E-Jens
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Re: Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

Beitrag von E-Jens »

zeigen geht auch freiwillig.
Gruß Jens
E-Jens
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Re: Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

mir stellen sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragen:

Kann der Kunde (Privatperson) davon ausgehen, dass die in Rechnung gestellte Leistung vom Dienstleister als fehlerfrei angesehen wird und er damit die fehlerfreie Ausführung seiner Leistung indirekt bestätigt?
und
Reicht dem Kunden (Privatperson) im Falle eines Schadens die Rechnung, um korrektes Handeln des Kunden zu vermuten?
Gruß Jens
laut&hell
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Re: Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

Beitrag von laut&hell »

Da wir uns hier in keinen unternehmerischen Umfeld befinden und der Gesetzgeber ja Privatpersonen im BGB, im Gegensatz zum HGB, relativ weitreichende Vorteile einräumt die nicht explizit vertraglich vereinbart werden müssen (und durch Händler ja auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden können), sehe ich es als kaum realistisch, dass im Schadensfall von einem Kunden (idR. elektrotechnisch kompletter Laien) erwartet werden würde in der Lage zu sein, Mängel an der erhaltenen Leistung selbst erkennen zu können.

Ich gehe noch nichtmal im gewerblichen Bereich davon aus, dass ein Kunde eines Elektrikers im Schadensfall haftbar wäre, da es wohl kaum vom Gemüsehändler an der Ecke verlangt werden kann, die fachlich korrekte Ausführung der Arbeiten des Dienstleisters zu überprüfen. Auch wenn es dann sicher interessant bei der Frage wird, ob die vorgeschriebenen Prüfungen nach DGUV V3 durchgeführt wurden, was bei den meisten kleineren nicht-industriellen Betrieben wohl eher nicht üblich ist - hier würde man dann sicher dem Unternehmer eine gewisse Teilschuld im Sinne eines Organisationsverschuldens zuweisen.

Wie auch immer, sollte man gerade bei solchen Angelegenheiten die Handwerkerrechnung sicher aufheben, um im Zweifel auch ohne Abnahmeprotokoll nachweisen zu können, wer den Pfusch, der den Brand bzw. Unfall verursachte, verbrochen hat. Interessant wird dann sicher die Frage, wer nach der von der Firma angemeldeten Insolvenz sowie der Privatinsolvenz des Eigentümers die Ansprüche der WEG bedient, sofern der Unternehmer eher mäßig versichert war.

... Grundsätzlich kann man aber ja davon ausgehen, dass es allein in Deutschland sicher Millionen derartiger "brandgefährlicher" Geschichten und sicher Milliarden von grundsätzlichen Mängeln an elektrischen Anlagen gibt - dafür passiert ja (glücklicherweise) erstaunlich wenig.
Olaf S-H
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Re: Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

der Auftraggeber muss die im Verkehr erforderliche Sorgfallt erkannt haben. Will heißen, er muss sich vor der Beauftragung davon überzeugen, einen geeigneten Auftragnehmer beauftragt zu haben.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
EIB-Nutzer
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Re: Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

Beitrag von EIB-Nutzer »

Nabend,

was aber im Einzelfall schwer zu prüfen ist, eine Meisterurkunde und einen Eintrag im Handelsregister alleine können lügen.
Und ein gewisser "Beschiss" Faktor ist bei vielen Unternehmen dabei, oft genug der Überlastung oder Faulheit einzelner geschuldet.

Gruß

Ralf
Probator
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Re: Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

Beitrag von Probator »

EIB-Nutzer hat geschrieben: Sonntag 1. Dezember 2019, 00:18was aber im Einzelfall schwer zu prüfen ist, eine Meisterurkunde und einen Eintrag im Handelsregister alleine können lügen.
Da schaut natürlich keiner rein.
Aber wenn auf einmal im ganzen Haus kein Fernseher mehr geht und der benachbarte Elektriker drauf hinweist, dass noch andere Dinge nicht stimmen, dann könnte man vielleicht hellhörig werden. Oder halt wie üblich "Strom kommt aus der Dose und der Fernseher geht auch wieder - ist doch alles in Ordnung!"
E-Jens
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Re: Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

ich dachte schon, ich hätte etwas zu Privatkundenschutz verpasst. Irgendwie verhalten sich sehr viele Mitmenschen so, als ob sie einen besonderen Schutz genießen. bier4
Gruß Jens
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Strippe-HH
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Re: Seltsame Ausführung von Elektroarbeiten hier im Haus.

Beitrag von Strippe-HH »

Inzwischen hatte ich dem Nachbarn eine E-Mail mit Foto geschickt da ich noch einen gravierenden Mangel im unverplombten Zählerschrank feststellte, nämlich das anstatt einer NH-Sicherung ein Trennmesser als Vorsicherung für die Anlage eingesetzt war. Die durchgeschlagene 36A NH-Sicherung sah ich hinten auf dem Zählerschrank liegen.
Dieses wurde aber auch 3 Tage nachdem dieser meine Mail in Kenntnis genommen hatte auch schnell beseitigt, aber die Plomben fehlen immer noch, also meinerseits wieder Druck ausgeübt.
Ich hatte auch nochmals darauf hingewiesen dass ein Kochfeld von mehr als 4,5KVA Anschlussleistung einen Drehstromanschluss benötigt da ein Wechselstrombetrieb nicht zulässig ist. Aber noch sitzt der WS-Zähler in der Anlage.
Aber ich bleibe an der Sache weiter dran.
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