Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Meine Idee nun wie folgt:
- derjenige, der die Prüfung machen soll wird beauftragt, durch Begutachtung ggf. vorliegende Mängel aufzudecken, die ihn von einer Prüfung mit positivem Ergebnis ohnehin abhalten würden. Die Bezahlung trägt derjenige, der gravierende Mängel zu verantworten hat, im Falle des Falles beide (Eli1 und Eli2, bzw. der Kunde) anteilig.
- Prüfung erfolgt unter Kostenteilung Eli1 (weil MEssung im Rohbau versäumt) z.B. 20%, Rest Kunde
Alles wäre gut....
Abfolge Pflichtaufgaben
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Re: Abfolge Pflichtaufgaben
Moin JO_OB,
wenn dann auch die Kostenempfänger zahlungswillig sind, dann könnte es "einfach" werden. Aber wenn es denn darum geht, wer der "tatsächliche Verursacher" ist und ob es "gravierend" ist, wird das Thema wieder interessant.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Re: Abfolge Pflichtaufgaben
Olaf S-H hat geschrieben: ↑Freitag 11. Oktober 2019, 17:30Moin JO_OB,
wenn dann auch die Kostenempfänger zahlungswillig sind, dann könnte es "einfach" werden. Aber wenn es denn darum geht, wer der "tatsächliche Verursacher" ist und ob es "gravierend" ist, wird das Thema wieder interessant.
Gruß Olaf