Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

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Olaf S-H
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Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Beitrag von Olaf S-H »

fundig hat geschrieben: Donnerstag 29. August 2019, 14:12 ... Es ist schon erstaunlich, das es in dieser riesigen VDE keine konkrete Aussage dazu gibt. ...
Moin fundig,

der Harmonisierungsweichspülgang und die Angst vor konkreten Festlegungen haben auch die VDE-Welt erreicht.

Die verantwortungsbewußte EFK vor Ort kann die Lage sowieso am besten bewerten und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Hierzu bedient man sich einer Gefährdungsbeurteilung. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

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meisterglücklich
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Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Beitrag von meisterglücklich »

Sobald man einen neuen (anderen, z.B. Zweirichtungs-, Lastgangs-) Zähler braucht bzw. einen Änderungsantrag beim Netzbetreiber stellen muß (neuer Zähler für Ladeeinrichtung, PV, Wärmepumpe, Leistungserhöhung etc.), so ergibt sich aus den TAB des Netzbetreibers die Anpassungsforderung auf die aktuelle Anwendungsregel. Das bedeutet Überspannungsschutz, APZ-Platz mit dem zusätzlichen Gedöns (RJ45-Buchse), zusätzliche Sicherung im netzseitigen Anschlußraum zwecks Spannungsversorgung MUC-Platz und APZ.

Im Bereich Stromnetz Berlin GmbH gelten z.B. folgende Regeln mit Anpassungsforderungen:
https://www.stromnetz.berlin/globalasse ... berlin.pdf
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