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Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Verfasst: Freitag 9. August 2019, 22:35
von elfo73
Hallo zusammen,

ich hätte da mal folgende Frage:

In (m)einem EFH wurde die Elektroinstallation 2014 in Betrieb genommen zusammen mit einer PV Anlage. Ich gehe stark davon aus dass die Installation den damals geltenden Richtlinien entspricht.

Ich möchte nun ggfs. die PV-Anlage mit einer Batterie plus Wechselrichter erweitern. Der Solateur der sich die Sache angeschaut hat sagte mir, dass ab 2015 Überspannungsschutz & Co. vorgeschrieben ist und ich den dann jetzt nachrüsten müsste. Es handelt sich um einen kleinen einphasigen Wechselrichter mit 2,5kW Leistung.

Muss wirklich eine fast neue Elektroinstallation schon nachgerüstet werden für diesen Zweck? An den Zählern & Co. ändert sich ja dadurch nichts.
Wie weit geht diese Nachrüst-Pflicht? Führt eine zusätzliche Steckdose in der Garage schon dazu, dass man den Zählerschrank aufpeppen muss?

Vielen Dank für Euren Input. Möchte mir einfach nichts unnötiges aufquatschen lassen....

Viele Grüße
Andi

Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Verfasst: Samstag 10. August 2019, 10:08
von Kurt
Nein Du mußt den Schrank nicht nachrüsten.
Handelt es sich um einen Zählerschrank mit eHZ und SH Schalter und 5-poliger Sammelschiene? Der SPD würde dann einfach auf die Schienen aufgerastet, von einer Erneuerung Deiner Anlage kann keine Rede sein, es ist eine sinnvolle Erweiterung.
Wenn Du einen weiteren Zähler anmelden möchtest sieht die Sache, je nach Stadtwerke, anders aus, evtl. müßtest Du für den neuen Zähler die aktuelle Norm umsetzen und der Rest bliebe wie gehabt.

Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Verfasst: Samstag 10. August 2019, 11:49
von elfo73
Morgen.

Habe mal ein Bild angehängt.

eHz ist vorhanden als Zweirichtungsversion. Weitere Zähler würde ich nicht brauchen.
SH Schalter und 5-poliger Sammelschiene: sagt mir nichts bzw. kann ich nicht beurteilen. Was ist das? Woran erkenne ich das?

SPD ist ja offensichtlich nicht vorhanden. Da scheiden sich ja auch die Geister ob es überhaupt Sinn macht.
Die Frage ist ja ob es eine Pflicht gibt den nachzurüsten.

Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Verfasst: Samstag 10. August 2019, 13:24
von Olaf S-H
elfo73 hat geschrieben: Samstag 10. August 2019, 11:49 ... SH Schalter und 5-poliger Sammelschiene: sagt mir nichts bzw. kann ich nicht beurteilen. ...
Mon elfo,

der SH-Schalter ist das Ding unten links. Die Sammelschiene ist dahinter. Je nach Netzform und Wünschen des Netzbetreibers kann diese 4-polig oder 5-polig ausgeführt sein.

Da Du die Anlage entsprechend dem Stand der Technik betreiben musst - zumindest die Erweiterungen - muss man im Einzelfall betrachten, ob eine Nachrüstung erforderlich ist.

Gruß Olaf

Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Verfasst: Samstag 10. August 2019, 13:49
von elfo73
Hallo Olaf,

danke. Die Abdeckung bekomme ich wegen der Plombe nicht ab. Ich konnte aber die rechtsseitige Abdeckung abmachen und "rüberschielen".
Da sind 5 Kupferschienen drin die auch alle belegt sind. Netz im Haus ist ein TN-C-S. Auftrennung PEN bereits mit der Panzersicherung.

Sehe ich das richtig dass so ein SPD z.B. sowas hier wäre? https://www.youtube.com/watch?v=ifJT-T7n9iw
Das wäre ja dann Kosten- und Aufwandsmässig noch zu verschmerzen. Bringt das Wirklich was für Fernseher, Computer, Wechselrichter und Co?
Ich dachte immer ein richtiger Überspannungsschutz wären kaskadenartig aufgebaut für verschiedene Spannungen, Frequenzen o.ä., weil es nicht
das "eine" Breitband-Modul gibt.

Gibts seit 2014 neben den SPD noch weitere bahnbrechende Änderungen an den Vorschriften, die zu berücksichtigen wären?

Viel Grüße
Andi

Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Verfasst: Samstag 10. August 2019, 20:17
von Olaf S-H
Moin elfo,
elfo73 hat geschrieben: Samstag 10. August 2019, 13:49 ... Sehe ich das richtig dass so ein SPD z.B. sowas hier wäre? https://www.youtube.com/watch?v=ifJT-T7n9iw ...
ja. Es muss jedoch der richtige Typ ausgewählt werden.
elfo73 hat geschrieben: Samstag 10. August 2019, 13:49 ... Bringt das Wirklich was für Fernseher, Computer, Wechselrichter und Co? ...
Wie Du richtig geschrieben hast, ist noch etwas mehr erforderlich. Dies betrifft dann aber nur die "empfindlichen" Endgeräte.

Gruß Olaf

Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Verfasst: Mittwoch 28. August 2019, 21:32
von fundig
Hallo an alle,

genau wegen dieser Problematik habe ich mich hier im Forum angemeldet, da mir keiner der mir bekannten Elektrikerkollegen eine Auskunft geben konnte (okay, die meisten bauen auch keine PV- und Speicheranlagen).

In der VDE 0185-305-3 (Beiblatt 5) gibt es auf Seite 15 (Bild 11) ein Flussdiagramm zur Auswahl von Schutzmaßnahmen.
Leider ist die Aussage dort auch nicht eindeutig, das Diagramm endet immer in folgender Aussage:


Zusätzlich in der Elektroinstallation des Gebäudes:
- eventuell Überspannngsschutz Typ 2 (ggf. Typ 1) am Hauseingang des Energienetzes
- eventuell Überspannngsschutz Typ 2 auf der Wechselstromseite und Überspannungsschutzgeräte bei Signal- und Kommunikationskreisen


Was heißt denn nun "eventuell" ?!
Ich werde den ÜSS auf der AC Seite auf jeden Fall beim Kunden einbauen und ihn darauf hinweisen das dieser kein Vollschutz für die restliche Anlage darstellt. In erster Linie ist der notwendig, um den neu gebauten Anlagenteil (also die PV Anlage) zu schützen.

Wie ist eure Meinung?

Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Verfasst: Donnerstag 29. August 2019, 08:04
von Wulff
Hallo Fundig,

du meinst das Kästchen am Ende des Flußdiagramms...

Ich kann eigentlich nur mutmaßen....

Die VDE 0185-305-30 ist von 2014, die entsprechenden Normen zur Behandlung von Überspannungsschutz DIN VDE 0100-443/-534 ist aber erst ab 10-2016 gültig.

Kann es daran liegen?

Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Verfasst: Donnerstag 29. August 2019, 08:13
von Wulff
elfo73 hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 22:35
Ich möchte nun ggfs. die PV-Anlage mit einer Batterie plus Wechselrichter erweitern. Der Solateur der sich die Sache angeschaut hat sagte mir, dass ab 2015 Überspannungsschutz & Co. vorgeschrieben ist und ich den dann jetzt nachrüsten müsste. Es handelt sich um einen kleinen einphasigen Wechselrichter mit 2,5kW Leistung.

Muss wirklich eine fast neue Elektroinstallation schon nachgerüstet werden für diesen Zweck? An den Zählern & Co. ändert sich ja dadurch nichts.
Wie weit geht diese Nachrüst-Pflicht? Führt eine zusätzliche Steckdose in der Garage schon dazu, dass man den Zählerschrank aufpeppen muss?

Hallo Elfo73,

man kann natürlich auch eine Kosten-Nutzen-Relation herstellen.

Was kostet dich dein Speicher, evtl mit PV-Anlage? vllt. € 5000,- bis 15.000.-?

Was kostet ein einfacher SPD auf Sammelschiene, den dein Eli einbaut? vllt. € 500,-?

Du hast ja beide Teile (PV und Speicher) wahrscheinlich (hoffentlich) in der Gebäudeversicheurng mit Elektronikversicherung inkludiert. Wenn da jetzt eine Überspannung alles zertrümmert und du keinen SPD hast, könnte es dazu führen, dass der Sachversicherer eine Haftung ablehnt, weil bei der Erweiterung des Speichers kein SPD eingebaut wurde. (Anpassung an Normen bei Erweiterung: Obliegenheit des Versicheurngsnehmers?)

Von daher würde ich -ohne dass ich jetzt fachlich eine unbdingte Pflicht zur NAchrüstung aus den Normen ableite- einen Überspannungsschutz jedem Kunden empfehlen.


Die Versicherer nehmen solche Lücken gerne in Anspruch, um evtl. Entschädigungen zu drücken oder abzulehnen. "Obliegenheit des Versicherungsnehmers" ist eine gerne benutzte Floskel bei Ablehnungen....

Re: Umrüstung Zählerschrank notwendig bei Erweiterung der Anlage?

Verfasst: Donnerstag 29. August 2019, 14:12
von fundig
Hallo Wulff,

in der 0100-443 / -534 ist das für mich auch nicht so eindeutig. Es ist schon erstaunlich, das es in dieser riesigen VDE keine konkrete Aussage dazu gibt.

Das gleiche Problem stellt sich eigentlich auch bei Erweiterung einer bestehenden Anlage (z.B. Erweiterung mit neuer UV). Dort ist es allerdings dem Kunden eher vermittelbar, da der neue Anlagenteil auf jeden Fall einen ÜSS braucht und dieser nur wirksam mit dem in der HV nachgerüsteten ist.

Bei einer PV-Anlage sieht der Kunde da wahrscheinlich nicht immer einen Zusammenhang, da der DC-Kreis mit dem AC-Kreis im Haus "nichts" zu tun hat, es sind ja zwei verschiedene Netze.
Wie ich schon geschrieben habe baue ich den ÜSS in die HV mit ein.
Aufwand / Kosten fallen bei einer PV-Anlage mit/ohne Speicher nicht ins Gewicht.