Konformitätserklärung für installierten Verteiler

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SPS
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Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Beitrag von SPS »

Hallo zusammen,
Konformitätserklärung für installierten Verteiler zur Zeit frei zugänglich
https://www.elektropraktiker.de/nachric ... verteiler/

Hat jemand ein Beispiele für eine Doku im Wohnungsbau?
Mit freundlichem Gruß sps
E-Jens
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Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

nach meinem Wissensstand soll die EU Konformitätserklärung mit ihrem CE Kennzeichen die Übereinstimmung mit den europäischen "Regeln" bestätigen und dadurch den freien Warenhandel in der EU erleichtern. Wenn jedoch der Elektriker eine elektrische Anlage mit einer Verteilung aus Einzelteilen fest in ein Gebäude montiert, wird diese elektrische Anlage wohl nicht am Stück in ein anderes Land verkauft werden können und dort sofort einsetzbar sein.

Gruss Jens
Olaf S-H
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Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Jens,

nicht die elektrische Anlage sondern die Schaltgerätekombination erhält die CE-Kennzeichnung.

Es ist egal, ob das "Produkt" in der Werkstatt oder beim Kunden "hergestellt" wird.

Welcher Schaltgerätekombinations-Errichter schleppt eigentlich einen Prüfplatz zum Kunden, um eine Schaltgerätekombination zu prüfen?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
IH-Elektriker
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Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Beitrag von IH-Elektriker »

E-Jens hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 06:01 .....wird diese elektrische Anlage wohl nicht am Stück in ein anderes Land verkauft werden....
Im Zusammenhang mit den CE-Erklärungen spricht man offiziell nicht von "Verkaufen" sondern von "in Verkehr bringen" was u.a. auch so Dinge wie Verschenken, Verleihen, Vermieten usw. mit einschließt....
E-Jens
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Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

wenn ich Schaltschränke anfertige und diese verkaufe, dann benötige ich eine Konformitätserklärung mit CE Kennzeichnung. Der Schaltschrank soll doch frei handelbar sein. Soweit ist das für mich i.O.
Wenn ich jedoch eine Verteilung mit Inhalt in ein Wohnhaus installiere, muss doch keine Konformitätserklärung mit CE Kennzeichnung für den Verteilerkasten vorgenommen werden. Für mich ist der Verteilerkasten doch nur ein Teil einer Gesamtanlage, die keine Konformitätserklärung mit CE Kennzeichnung bedarf. Ein freier Handel ist auch gar nicht möglich, weil alles fest mit dem Gebäude verbunden ist.

Gruss Jens
Olaf S-H
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Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Jens,

Du stellst ein Produkt her. Die ist die Schaltgerätekombination. Wo Du sie herstellst ist egal. Lediglich, wenn § 1 (2) 1. ProdSC greift, ist eine CE-Kennzeichnung nach der Niederspannungsrichtlinie nicht erforderlich.

Die Schaltgerätekombination wird doch dem Kunden verkauft. Sie wird extra für ihr hergestellt. Außerdem ist die VDE 0660-600 (hier als EN 61439) in der "Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt" aufgeführt.

Gruß Olaf
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E-Jens
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Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

das heißt dann aber auch, der konforme Zustand muss erhalten bleiben.
Wenn etwas getauscht wird, muss die Konformitätserklärung neu erstellt werden. Außer es ist das genau gleiche Bauteil.
Nachrüsten in vorhandenen Anlagen führt dann auch zum neu Erstellen der Konformitätserklärung.
help1

Gruss Jens
Olaf S-H
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Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Jens,

wenn Du an Deiner Privatdroschke eine Veränderung vornimmst, dann muss diese ja auch hinsichtlich der Betriebserlaubnis betrachtet werden. Bei ELT ist es ebenso.

Das die Realität anders aussieht, ist mir bekannt.

Gruß Olaf
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Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Beitrag von E-Jens »

Hallo Olaf,

jetzt wird es interessant.
Somit muss ich beim Austauschen eines defekten LSS oder eines defekten RCD gegen gleichwertige Bauteile eine neue Konformitätserklärung für die komplette Schaltgerätekombination erstellen? Außer ich baue genau das gleiche Bauteil (gleicher Hersteller, gleicher Typ, gleiche Parameter, gleiche Artikelnummer) ein.
Gruß Jens
Olaf S-H
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Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Jens,

wieso musst Du eine neue Konformitätserklärung erstellen, wenn Du Bauteile gegen identische austauschst? Dies ist doch keine wesentliche Änderung.

Gruß Olaf
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