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Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Verfasst: Donnerstag 8. August 2019, 22:39
von SPS
Hallo zusammen,
Konformitätserklärung für installierten Verteiler zur Zeit frei zugänglich
https://www.elektropraktiker.de/nachric ... verteiler/

Hat jemand ein Beispiele für eine Doku im Wohnungsbau?

Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Verfasst: Freitag 9. August 2019, 06:01
von E-Jens
Hallo,

nach meinem Wissensstand soll die EU Konformitätserklärung mit ihrem CE Kennzeichen die Übereinstimmung mit den europäischen "Regeln" bestätigen und dadurch den freien Warenhandel in der EU erleichtern. Wenn jedoch der Elektriker eine elektrische Anlage mit einer Verteilung aus Einzelteilen fest in ein Gebäude montiert, wird diese elektrische Anlage wohl nicht am Stück in ein anderes Land verkauft werden können und dort sofort einsetzbar sein.

Gruss Jens

Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Verfasst: Freitag 9. August 2019, 07:04
von Olaf S-H
Moin Jens,

nicht die elektrische Anlage sondern die Schaltgerätekombination erhält die CE-Kennzeichnung.

Es ist egal, ob das "Produkt" in der Werkstatt oder beim Kunden "hergestellt" wird.

Welcher Schaltgerätekombinations-Errichter schleppt eigentlich einen Prüfplatz zum Kunden, um eine Schaltgerätekombination zu prüfen?

Gruß Olaf

Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Verfasst: Freitag 9. August 2019, 09:19
von IH-Elektriker
E-Jens hat geschrieben: Freitag 9. August 2019, 06:01 .....wird diese elektrische Anlage wohl nicht am Stück in ein anderes Land verkauft werden....
Im Zusammenhang mit den CE-Erklärungen spricht man offiziell nicht von "Verkaufen" sondern von "in Verkehr bringen" was u.a. auch so Dinge wie Verschenken, Verleihen, Vermieten usw. mit einschließt....

Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Verfasst: Freitag 9. August 2019, 19:04
von E-Jens
Hallo,

wenn ich Schaltschränke anfertige und diese verkaufe, dann benötige ich eine Konformitätserklärung mit CE Kennzeichnung. Der Schaltschrank soll doch frei handelbar sein. Soweit ist das für mich i.O.
Wenn ich jedoch eine Verteilung mit Inhalt in ein Wohnhaus installiere, muss doch keine Konformitätserklärung mit CE Kennzeichnung für den Verteilerkasten vorgenommen werden. Für mich ist der Verteilerkasten doch nur ein Teil einer Gesamtanlage, die keine Konformitätserklärung mit CE Kennzeichnung bedarf. Ein freier Handel ist auch gar nicht möglich, weil alles fest mit dem Gebäude verbunden ist.

Gruss Jens

Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Verfasst: Freitag 9. August 2019, 19:37
von Olaf S-H
Moin Jens,

Du stellst ein Produkt her. Die ist die Schaltgerätekombination. Wo Du sie herstellst ist egal. Lediglich, wenn § 1 (2) 1. ProdSC greift, ist eine CE-Kennzeichnung nach der Niederspannungsrichtlinie nicht erforderlich.

Die Schaltgerätekombination wird doch dem Kunden verkauft. Sie wird extra für ihr hergestellt. Außerdem ist die VDE 0660-600 (hier als EN 61439) in der "Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt" aufgeführt.

Gruß Olaf

Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Verfasst: Freitag 9. August 2019, 20:40
von E-Jens
Hallo,

das heißt dann aber auch, der konforme Zustand muss erhalten bleiben.
Wenn etwas getauscht wird, muss die Konformitätserklärung neu erstellt werden. Außer es ist das genau gleiche Bauteil.
Nachrüsten in vorhandenen Anlagen führt dann auch zum neu Erstellen der Konformitätserklärung.
help1

Gruss Jens

Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Verfasst: Freitag 9. August 2019, 21:20
von Olaf S-H
Moin Jens,

wenn Du an Deiner Privatdroschke eine Veränderung vornimmst, dann muss diese ja auch hinsichtlich der Betriebserlaubnis betrachtet werden. Bei ELT ist es ebenso.

Das die Realität anders aussieht, ist mir bekannt.

Gruß Olaf

Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Verfasst: Samstag 10. August 2019, 06:35
von E-Jens
Hallo Olaf,

jetzt wird es interessant.
Somit muss ich beim Austauschen eines defekten LSS oder eines defekten RCD gegen gleichwertige Bauteile eine neue Konformitätserklärung für die komplette Schaltgerätekombination erstellen? Außer ich baue genau das gleiche Bauteil (gleicher Hersteller, gleicher Typ, gleiche Parameter, gleiche Artikelnummer) ein.

Re: Konformitätserklärung für installierten Verteiler

Verfasst: Samstag 10. August 2019, 13:16
von Olaf S-H
Moin Jens,

wieso musst Du eine neue Konformitätserklärung erstellen, wenn Du Bauteile gegen identische austauschst? Dies ist doch keine wesentliche Änderung.

Gruß Olaf