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wolltest du diesen direkt einputzen? Doch eher nicht. Ich vermute der Hersteller meint, dass der LSS in ein passendes Gehäuse montiert werden soll. Das ist ein wenig unglücklich ausgedrückt. Gewissheit, was damit gemeint ist, bringt jedoch nur eine Anfrage beim Hersteller.
ich denke das Zielt darauf ab das das Gerät nach Einbau zugänglich sein muss zwecks Bedienung im Auslösefall.
Denn im Allgemeine sind Unterputzinstallationen nur an Definierten Punkten zugänglich, zumindestens ohne Stemmarbeiten. Wenn dann Irgendein "Genie der Elektroinstallation" den Schalter in eine Unterputz-verteilerdose setzt und Zutapeziert, kann er sich nicht beim Hersteller Beschwerernen das er das nicht wuste.
Man(n) muß wohl heute mit allem rechnen.
Die Auflistung der Kriterien dürfte halt in Irgend einem Teil der Norm vorgeschreiben sein. Bei einem Stromstoßschalter dürfte da ggf. Ja stehen wenn es für Doseneinbau gedacht ist.
Die meine wohl kaum die Art der Angeschlossenen Leitung, denn das würde dem Grundlegenden Konzept der Auswahl von LS Schaltern als Sicherung wiedersprechen, die Lediglich über die Zulässige Elektrische Leistung bestimmt wird. Im Übrigen ist da von Unterputz-Installation die Rede, nicht von Unterputz-Instalationen, meint also das Gerät selbst und nicht die Leitungen dahinter.
Hallo,
da ich "Privat" bin und keine Firma angeben kann, sieht das mit den Infos nicht so gut aus.
Eine andere Anfrage ist schon seit einer Woche nicht beantwortet.
Ich habe auch keine Anwendung dafür. Bin nur bei einer Suche zu einem Forenbeitrag darüber gestolpert.
die Firma eaton hat teilweise einen wenig professionellen Service (ich wollte hier das böse Wort mit dem ß am Ende nicht einsetzen). Ich warte auch schon seit etlichen Monaten auf die Beantwortung einer unangenehmen Frage. Man kümmert sich dort einen scheißdreck (upps, nun ist es doch passiert) um meine Anfrage. Insofern kann ich Deinen Gedanken schon nachvollziehen.
Vielleicht ließt ja auch ein eaton-Mitarbeiter mit und ist bemüht, seine Betriebsehre wieder herzustellen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Olaf S-H hat geschrieben: ↑Samstag 3. August 2019, 17:13
die Firma eaton hat teilweise einen wenig professionellen Service (ich wollte hier das böse Wort mit dem ß am Ende nicht einsetzen).
Habt ihr keinen AD-ler
vor Ort? Die reagieren i.a. angemessen.
(Wobei ich die Anfrage von sps ehrlich gesagt auch nicht beantworten wuerde. )