Fehlender Poti, (Fundament)erder und TN-C in Arztpraxis

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Bender
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Fehlender Poti, (Fundament)erder und TN-C in Arztpraxis

Beitrag von Bender »

Servus,

aktuelle Problematik, zu der ich gern ein paar Meinungen hören würde, da das Ganze nicht wirklich in meinem Erfahrungsbereich liegt:

Ich wurde mit der Installation eines neuen Empfangstresens in einer Arztpraxis beauftragt. Kein Problem erstmal.
Dazu kam jedoch gestern überraschend der Anruf, dass die Fußbodenleger nicht wissen, wohin mit dem Erdungsanschluss des neuen Fußbodens, der im Röntgenraum verlegt werden soll.

Eine kurze Begehung vor Ort ergab nun:
-Zuleitung zur UV Röntgen (~4 Jahre alt, lediglich ein RCD sowie ein Schütz verbaut) ist nur ein 4x25mm², also unzulässigerweise TN-C (gemäß VDE 0100-710 ?)
-"Potentialausgleich": diverse grün-gelbe Adern sind an diversen Gerätschaften (z.B. ein Gestell, der Röntgengenerator usw.) angeschlossen, im Generatorgehäuse zusammengeführt (im Grunde nicht zugänglich) und anschließend geht 1 grün-gelbe Ader (10mm² H07V-K) zur o.g. UV Röntgen und ist dort auf die PE-Schiene aufgelegt
-im Keller des Gebäudes (8-10 Wohn/Geschäftseinheiten, Baujahr noch unbekannt, Sanierung schätzungsweis 1998) fand ich eine Haupterdungsschiene im Heizungsraum, auf der zwar sämtliche Rohrleitungen verbunden, jedoch kein Erder zu entdecken war, es gibt auch hier lediglich eine Verbindung zum PEN im Zählerschrank sowie von dort aus diverse andere grün-gelbe Adern, welche offenbar den "Potentialausgleich" zu anderen metallenen Systemen darstellen sollen.

Nun möchte ich gern dem Betreiber der Allgemeinarzt-Praxis (als Mieter im Gebäude) ein paar Zeilen dazu zukommen lassen, damit dieser wiederum damit an den Vermieter bzw. den Errichter der UV Röntgen herantreten kann.

Welche Normen würden denn z.B. beim Potentialausgleich in medizinischen Bereichen greifen, speziell in Räumen mit Röntgengeräten?
Meine fixe Idee wäre gerade: einen Erder nachrüsten, diesen auf die bestehende Potischiene auflegen, von dieser Schiene eine Verbindung in den Röntgenraum schaffen, dort eine weitere Schiene für den Fußboden sowie die Röntgengeräte setzen sowie das TN-C in ein TN-S-System umzurüsten.

Ist das zu einfach gedacht? Oder lediglich den Vermieter damit konfrontieren, doch mal bitte seine Anlage auf Vordermann bringen zu lassen, mit der Gefahr, dass dort der nächste Fehler gemacht wird?
karo1170
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Re: Fehlender Poti, (Fundament)erder und TN-C in Arztpraxis

Beitrag von karo1170 »

Ich wuerde mich darauf beschraenken, festgestellte Maengel zu beschreiben, unter Verweis auf die geltenden Normen. Von irgendwelchen Vorschlaegen zur Beseitigung der Maengel wuerde ich tunlichst absehen. Sonst rutschst du da ganz schnell in die Haftung fuer deine Planungen...
DBY656
Null-Leiter
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Re: Fehlender Poti, (Fundament)erder und TN-C in Arztpraxis

Beitrag von DBY656 »

Hallo Bender,

in deinem geschilderten Fall geht es um einen örtlichen Potentialausgleich innerhalb eines Raumes bzw. einer Praxis.

Macht das TN-C - Netz diesen unmöglich? Vermutlich nein.

Ist das Schutzleitersystem (incl. PA) innerhalb der Praxis in Ordnung?
Absicherung (RCD Typ B erforderlich?) und Netzimedanz in Ordnung?

Netzart, Überspannungsschutz, .... einfach den Ist-Zustand im Protokoll vermerken.

Gruß Markus
Olaf S-H
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Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Fehlender Poti, (Fundament)erder und TN-C in Arztpraxis

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Bender,

VDE 0100-710, 710.312.2: TN-C ist ab dem Hauptverteiler des Gebäudes nicht zulässig.

VDE 0100-710, 710.415.2.1: zusätzlicher Schutzpotentialausgleich für Gruppen 1 und 2.

Ein Röntgenbereich kann zur Gruppe 1 gehören. Ein Tresen kann keiner Gruppe angehören. Insofern ist es wichtig, ein Festlegungsprotokoll zu den einzelnen Räumen bzw. Bereichen innerhalb der Räume zu haben. Inspirationen hierzu findet der Weißkittel im Anhang b der VDE 0100-710.

Hier kann ich Karo nur zustimmen:
karo1170 hat geschrieben: Donnerstag 1. August 2019, 15:13 Ich wuerde mich darauf beschraenken, festgestellte Maengel zu beschreiben, unter Verweis auf die geltenden Normen. ...
Fehlende Unterlagen des Betreibers, hier greift neben der VDE 0100-710 auch das ArbSchG, können von den Elektriker nicht kompensiert werden. Wir (Elektriker) legen nicht fest, was benötigt wird. Wir setzen die Anforderungen nur um.

Gruß Olaf
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vde1
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Bender
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Re: Fehlender Poti, (Fundament)erder und TN-C in Arztpraxis

Beitrag von Bender »

Besten Dank für die Anregungen, das hilft mir erstmal weiter! dank1
breadley-dr
Beiträge: 290
Registriert: Samstag 9. Februar 2013, 10:07

Re: Fehlender Poti, (Fundament)erder und TN-C in Arztpraxis

Beitrag von breadley-dr »

Hallo,

Ein Hinweis an den Betreiber sollte reichen damit du ruhig schlafen kannst. Ein Röntgengerät hat i.d.R. keine elektrisch leitenden Anwendungsteile. Für solche bzw. für das gleichzeitige Anwenden mehrerer Geräte am Patienten ist der Potentialausgleich wichtig. Viele Röntgenanlagen verwenden sowieso nur L1, L2 und L3 und generieren eventuelle Netzspannung aus diesen. Das Hauptproblem für die Errichtung ist der Innenwiderstand der Spannungsquelle.

Bis denne
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