Balkonkraftwerk - Quer - BR

In dieses Forum gehört alles, was sich mit dem Titel vereinbaren lässt
Benutzeravatar
Elt-Onkel
Null-Leiter
Beiträge: 7727
Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
Kontaktdaten:

Balkonkraftwerk - Quer - BR

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

irgendwie scheint die Menschheit lernunwillig zu sein.

Nun gibt es seit Ostern 2019 die Möglichkeit für 'Ottonormalverbraucher' kleinere PV-Module zu installieren,
und mit dem Niederspannungsnetz zu verbinden.
Entsprechende Steckverbinder sind Pflicht.

Von der Amortisation von 20 Jahren zzgl. Installationskosten wollen wir hier nicht reden.

ABER der BR verbreitet gestern eine (Video)Anleitung, um PV-Anlagen per Schukostecker zu installieren.

Ich habe dem BR eine Schadenersatzklagewelle angedroht.
Mein Rechtsanwalt freut sich schon auf Mandate von Hinterbliebenen von Stromtoten.
Es könnte ein Millionengrab für den ÖR BR werden.

Können wir nicht eine 'Elektrohilfe Deutschland' gründen, um per Abmahnung solche illegalen Anleitungen zu unterbinden ?


Corioliskraft
Null-Leiter
Beiträge: 96
Registriert: Mittwoch 27. September 2017, 09:09

Re: Balkonkraftwerk - Quer - BR

Beitrag von Corioliskraft »

BR?
Joachim
Null-Leiter
Beiträge: 258
Registriert: Donnerstag 9. April 2015, 01:42
Wohnort: In der Nähe von Baden-Baden

Re: Balkonkraftwerk - Quer - BR

Beitrag von Joachim »

Bayerischer Rundfunk.

Ich habe mir das jetzt mal angesehen. Also unter einer "...(Video)Anleitung, um PV-Anlagen per Schukostecker zu installieren" hatte ich mir jetzt schon vorgestellt, daß gezeigt wird, wie die "Spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. nach Vornorm VDE V 0628‐1)" abgeklemmt und durch einen Schukostecker ersetzt wird.
Zu sehen ist ein PV-Modul (WR habe ich keinen sehen können) und wie jemand eine Leitung mit Schukostecker an ein Energiemeßgerät anschließt, das wiederum in einer Schukosteckdose steckt. Ich denke nicht, daß das juristisch zu belangen sein wird...

Generell befürworte ich aber natürlich die Vorgabe Festanschluß bzw. "Spezielle Steckvorrichtung" an überprüfte Stromkreise, keine Frage!
Probator
Null-Leiter
Beiträge: 729
Registriert: Montag 19. September 2016, 15:15

Re: Balkonkraftwerk - Quer - BR

Beitrag von Probator »

Entsprechende Steckverbinder sind Pflicht.
Wo ist nun faktisch der Vorteil gegenüber Schuko?
Ist die Verpolungssicherheit hier relevant?
Joachim
Null-Leiter
Beiträge: 258
Registriert: Donnerstag 9. April 2015, 01:42
Wohnort: In der Nähe von Baden-Baden

Re: Balkonkraftwerk - Quer - BR

Beitrag von Joachim »

Ich denke es geht hauptsächlich darum, daß der Einspeisestromkreis, der zuvor von einer Fachkraft bzgl. eventueller Überlast etc. geprüft und (z.B. durch kleineren Nennstrom der Sicherung) optimiert wurde, definiert wird.

Bei einer Einspeisung an beliebiger Stelle der Installation kann eine Leiterüberlastung u.U. nicht ausgeschlossen werden.
Ja, das hängt natürlich von der Leistung des Moduls/WRs ab, bei z.B. durchaus auch angebotenen Paarungen mit einer Leistung von 100 Wp würde ich mir da eher weniger Gedanken machen...
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Balkonkraftwerk - Quer - BR

Beitrag von Olaf S-H »

Joachim hat geschrieben: Donnerstag 1. August 2019, 00:18 ... würde ich mir da eher weniger Gedanken machen...
Moin Joachim,

Dir ist die Thematik bekannt. Dem fachlich unqualifizierten Kleingeist entgeht dieses wichtige Detail eventuell und er verallgemeinert die Aussage zum Steckerabkneifen.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Probator
Null-Leiter
Beiträge: 729
Registriert: Montag 19. September 2016, 15:15

Re: Balkonkraftwerk - Quer - BR

Beitrag von Probator »

PV-Magazine hat geschrieben:Die bspw. von der Norm 0100-551 gefordert besondere Einsteckvorrichtung bezweckt, abstrakt generell zu gewährleisten, dass immer sichergestellt ist, dass kein Strom an den Kontakten der Anlage anliegt, um Menschen vor Stromschlag zu schützen. Wenn allerdings, wie bei vielen PV-Modellen, der verbaute Wechselrichter diese Funktion bereits erfüllt, stellt diese spezielle Einsteckvorrichtung nur noch ein redundantes Sicherheitsmittel dar. Sie ist damit nicht erforderlich und in der Norm nur erwähnt, da diese eben auch PV-Modelle anspricht, deren Wechselrichter den dargestellten Sicherheitsstandard nicht erfüllt.
Quelle: https://www.pv-magazine.de/2019/08/02/n ... onmodulen/

Die geforderte Steckverbindung ist also grundsätzlich sinnvoll um
1. den Benutzer vor Stromschlag durch Rückspeisung zu schützen. Dürfte nur nötig sein, wenn er mal wieder unsicheren Wechselrichter-Billigschrott kauft
2. vor Installation den Nutzer dazu zu bringen, einen Elektriker über die bestehende (potentiell marode Alt-) Installation schauen zu lassen, damit nichts abfackelt.

Und es gilt wie immer: Wer als Fachmann weiß was er tut, kann problemlos gegen die Norm verstoßen.

Da hätte ich jetzt Lust, mir mal so ein mittelpreisiges Modul zu besorgen und eine Restspannungsmessung (nach Abschaltung <60V in unter 1 Sekunde) zu machen.
E-Jens
Null-Leiter
Beiträge: 710
Registriert: Freitag 16. Dezember 2016, 21:37
Wohnort: im Norden

Re: Balkonkraftwerk - Quer - BR

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

mir gefällt der Gedanke von Elt-Onkel eine "Elektrohilfe Deutschland" zu gründen.
Ich denke gerade an die Firmen die an Elektroanlagen basteln, ohne in das Installationsverzeichnis eingetragen zu sein. Meine Meinung dazu ist: Wer nicht mal diese grundlegende Regel einhält, dem sind auch weitere Regeln nicht so wichtig. So etwas macht die Preise im Elektrohandwerk kaputt und vernichtet qualifiziert arbeitende Elektrofachunternehmen. Mit einer "Elektrohilfe Deutschland" könnte man dieser und weiterer Verpflichtungen Nachdruck verleihen und unser Handwerk aufwerten.

Gruss Jens
chris_hh
Null-Leiter
Beiträge: 202
Registriert: Sonntag 28. Juni 2009, 18:38

Re: Balkonkraftwerk - Quer - BR

Beitrag von chris_hh »

Moin,
Elt-Onkel hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 06:13 Nun gibt es seit Ostern 2019 die Möglichkeit für 'Ottonormalverbraucher' kleinere PV-Module zu installieren,
und mit dem Niederspannungsnetz zu verbinden.
Entsprechende Steckverbinder sind Pflicht.
...
ABER der BR verbreitet gestern eine (Video)Anleitung, um PV-Anlagen per Schukostecker zu installieren.
"Balkonkraftwerk #4 - technische Fragen - Fragen und Antworten #1" auf YouTube
https://youtu.be/xup9ivMQu50

Auf dem Kanal wird einiges gezeigt. In dem Video wird auch über das einspeisen über Schuko berichtet.

Laut dem Video: "Balkonkraftwerk #1 - Energiewende kann jeder! Mini-PV erklärt von Holger Laudeley!"
https://youtu.be/e-pDmgEdE-s

Wird berichtet, das die regln entsprechend geändert wurden.

Darf jetzt über Schuko eingespeist werden oder nicht? An dem Modulen selbst sind wohl die Wieland Steckverbinder verbaut.
chris_hh
Null-Leiter
Beiträge: 202
Registriert: Sonntag 28. Juni 2009, 18:38

Re: Balkonkraftwerk - Quer - BR

Beitrag von chris_hh »

noch ein Nachtrag,

in dem Webshop von der Firma aus dem BR Betrag findet sich folgendes:
minipv.png
Ist das nicht schon fast eine Aufforderung?
Offensichtlich werden die Module dort ja mit Schuko Stecker geliefert... bzw. Adapterkabel.
Antworten