Schutzklasse Wohnungsverteiler
- SPS
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Schutzklasse Wohnungsverteiler
Hallo zusammen,
ich habe zum Thema diesen Beitrag gefunden.
https://www.elektropraktiker.de/nc/fach ... n-bereich/
Danach würde bei einer SRCD im Zählerschrank ein SK1 Verteiler zulässig sein.
In einen anderen Beitrag in der Fachzeitschrift de schreibt der gleiche Autor das im Wohnungsbau Grundsätzlich SK2 anzuwenden ist.
Wie seht ihr das? Hat sich eine Norm geändert?
ich habe zum Thema diesen Beitrag gefunden.
https://www.elektropraktiker.de/nc/fach ... n-bereich/
Danach würde bei einer SRCD im Zählerschrank ein SK1 Verteiler zulässig sein.
In einen anderen Beitrag in der Fachzeitschrift de schreibt der gleiche Autor das im Wohnungsbau Grundsätzlich SK2 anzuwenden ist.
Wie seht ihr das? Hat sich eine Norm geändert?
Mit freundlichem Gruß sps
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- Null-Leiter
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Re: Schutzklasse Wohnungsverteiler
Da hast Du gleich ein Beispiel, wie es mit der Vehemenz der Meinungen dieses Autors ist.
Hier scheint mir aber die Begründung wie im EP 12 / 2017 angegeben mit Bezug auf die DIN 18015 schlüssig.
Vielleicht kannst Du den entgegenstehenden Text aus dem DE hier einmal als kurzes Zitat wiedergeben.
Manchmal gibt der gleiche Text nur mit Komma an der anderen Stelle einen anderen Sinn.
Sagte der Richter:
Hängen, nicht laufen lassen.
oder war gemeint.
Hängen nicht, laufen lassen.
Hier scheint mir aber die Begründung wie im EP 12 / 2017 angegeben mit Bezug auf die DIN 18015 schlüssig.
Vielleicht kannst Du den entgegenstehenden Text aus dem DE hier einmal als kurzes Zitat wiedergeben.
Manchmal gibt der gleiche Text nur mit Komma an der anderen Stelle einen anderen Sinn.
Sagte der Richter:
Hängen, nicht laufen lassen.
oder war gemeint.
Hängen nicht, laufen lassen.
- SPS
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Re: Schutzklasse Wohnungsverteiler
Hallo Funker,
danke für deine Rückmeldung.
Es geht um den Beitrag "Schutzklasse für Verteilung in Kindergarten"
Da geht es dann um andere Normen.
Nur in dem Nebensatz wird kurz auf Wohnungen eingegangen.
Auf der de Seite "PP18207" eingeben
https://www.elektro.net/
Jetzt könnte das Wort "grundsätzlich" Verschieden ausgelegt werden. Ich bin immer von der Umgangssprache ausgegangen.
http://www.rechtslexikon.net/d/grunds%C ... tzlich.htm
Also kann ich den EP Beitrag als zur Zeit gültige Meinung anwenden.
Das bedeutet ,im TN reicht in der Regel der SLS und im TT eine Selektiver RCD vor dem Verteiler
danke für deine Rückmeldung.
Es geht um den Beitrag "Schutzklasse für Verteilung in Kindergarten"
Da geht es dann um andere Normen.
Nur in dem Nebensatz wird kurz auf Wohnungen eingegangen.
Das ist dann schon alles zu Wohnungen.Werner Hörmann hat geschrieben:Ausgenommen hiervon sind Wohnungsverteiler, für die grundsätzlich die Schutzklasse II gefordert wird.
Auf der de Seite "PP18207" eingeben
https://www.elektro.net/
Jetzt könnte das Wort "grundsätzlich" Verschieden ausgelegt werden. Ich bin immer von der Umgangssprache ausgegangen.
http://www.rechtslexikon.net/d/grunds%C ... tzlich.htm
Dann würde es wieder passen.in der Rechtssprache: Vom Grundsatz her, aber mit Ausnahmen, also: "in der Regel".
Also kann ich den EP Beitrag als zur Zeit gültige Meinung anwenden.
Das bedeutet ,im TN reicht in der Regel der SLS und im TT eine Selektiver RCD vor dem Verteiler
Mit freundlichem Gruß sps
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- Null-Leiter
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Re: Schutzklasse Wohnungsverteiler
Danke für den Link zur DE Seite.
Ich konnte zwar nicht die erste Antwort der Redaktion lesen aber in der anhängenden Diskussion stellen sowohl der Autor als auch zwei weitere
Kollegen das Verständnis richtig.
Vielleicht auch dazu einmal die angegebenen Links zum Thema Kita lesen
https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmi ... 2-2009.pdf
Ich konnte zwar nicht die erste Antwort der Redaktion lesen aber in der anhängenden Diskussion stellen sowohl der Autor als auch zwei weitere
Kollegen das Verständnis richtig.
Vielleicht auch dazu einmal die angegebenen Links zum Thema Kita lesen
https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmi ... 2-2009.pdf
- SPS
- Beiträge: 6019
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Re: Schutzklasse Wohnungsverteiler
Hallo Funker,
die weiteren Antworten hatte ich übersehen.
Klarer wird es für Wohnungen für mich nicht.
Kann ich jetzt bei dem Einfacheren EP Beitrag bleiben. Es geht mir ja nicht um einen Kindergarten.
die weiteren Antworten hatte ich übersehen.
Klarer wird es für Wohnungen für mich nicht.
Kann ich jetzt bei dem Einfacheren EP Beitrag bleiben. Es geht mir ja nicht um einen Kindergarten.
Mit freundlichem Gruß sps
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- Null-Leiter
- Beiträge: 1302
- Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13
Re: Schutzklasse Wohnungsverteiler
Hallo SPS,
Zitat von Dir weiter oben.
"Also kann ich den EP Beitrag als zur Zeit gültige Meinung anwenden.
Das bedeutet ,im TN reicht in der Regel der SLS und im TT eine Selektiver RCD vor dem Verteiler"
Die Beiträge im EP und soweit ich weiß auch DE sind in der Regel immer mit dem Hinweis gekennzeichnet, Zitat EP :
"Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder.
Für die konkrete Umsetzung sind Sie verantwortlich."
Erster Teilsatz mit dem SLS wäre für die Leitung bis zum Stromkreisverteiler / Installationskleinstverteiler und diesen selber korrekt.
Für das TT Netz hängt die Geschichte und der [S]RCD mit der fünfadrigen Leitung zusammen, die vom Zählerplatz zum Wohnungverteiler
gezogen wird, vor 2008 war das eine vieradrige Leitung ohne den PE und ein separater PE.
"Ausgenommen hiervon sind Wohnungsverteiler, für die grundsätzlich die Schutzklasse II gefordert wird." Bezieht sich sicher auf folgenden Satz.
DIN 18015 definiert in 3.15.
Installationskleinverteiler: Stromkreisverteiler nach DIN 43871 aus Metall mit Kunststoffauskleidung oder aus Isolierstoff für Wandaufbau, Wandeinbau oder Hohlwand."
und weiter
5.2.5. Innerhalb jeder Wohnung ist … ein Stromkreisverteiler als Installationskleinverteiler … vorzusehen.
Zitat von Dir weiter oben.
"Also kann ich den EP Beitrag als zur Zeit gültige Meinung anwenden.
Das bedeutet ,im TN reicht in der Regel der SLS und im TT eine Selektiver RCD vor dem Verteiler"
Die Beiträge im EP und soweit ich weiß auch DE sind in der Regel immer mit dem Hinweis gekennzeichnet, Zitat EP :
"Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder.
Für die konkrete Umsetzung sind Sie verantwortlich."
Erster Teilsatz mit dem SLS wäre für die Leitung bis zum Stromkreisverteiler / Installationskleinstverteiler und diesen selber korrekt.
Für das TT Netz hängt die Geschichte und der [S]RCD mit der fünfadrigen Leitung zusammen, die vom Zählerplatz zum Wohnungverteiler
gezogen wird, vor 2008 war das eine vieradrige Leitung ohne den PE und ein separater PE.
"Ausgenommen hiervon sind Wohnungsverteiler, für die grundsätzlich die Schutzklasse II gefordert wird." Bezieht sich sicher auf folgenden Satz.
DIN 18015 definiert in 3.15.
Installationskleinverteiler: Stromkreisverteiler nach DIN 43871 aus Metall mit Kunststoffauskleidung oder aus Isolierstoff für Wandaufbau, Wandeinbau oder Hohlwand."
und weiter
5.2.5. Innerhalb jeder Wohnung ist … ein Stromkreisverteiler als Installationskleinverteiler … vorzusehen.
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Schutzklasse Wohnungsverteiler
Moin Funker,
die Anforderungen aus Abschnit 5.2.5 der DIN 18015-1 würde ich als "technische Altlast" bezeichnen. Gefühlt wird die VDE 0660-600-3 die Installationskleinverteiler aus VDE 0603-1 ablösen. Im aktuellen Normentitel der VDE 0603 sind die Installationskleinverteiler mittlerweile entfallen. Lediglich im ENTWURF VDE 0603-100 von 2018 "Installationskleinverteiler und Zählerplätze AC 400 V - Anpassung der Zählerplatznormung zur Integration der zukünftig geforderten Messsysteme" werden diese noch aufgeführt - so zumindest die aktuelle Recherche auf der Seite vom VDE-Verlag.
Gruß Olaf
die Anforderungen aus Abschnit 5.2.5 der DIN 18015-1 würde ich als "technische Altlast" bezeichnen. Gefühlt wird die VDE 0660-600-3 die Installationskleinverteiler aus VDE 0603-1 ablösen. Im aktuellen Normentitel der VDE 0603 sind die Installationskleinverteiler mittlerweile entfallen. Lediglich im ENTWURF VDE 0603-100 von 2018 "Installationskleinverteiler und Zählerplätze AC 400 V - Anpassung der Zählerplatznormung zur Integration der zukünftig geforderten Messsysteme" werden diese noch aufgeführt - so zumindest die aktuelle Recherche auf der Seite vom VDE-Verlag.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794