Garten umbauen

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Mail Mayer
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Re: Garten umbauen

Beitrag von Mail Mayer »

Ich muss da nochmal spitzfindig nachbohren. Sobald der N separat geführt wird gibt es die Bezeichnung PEN Klemme überhaupt nicht mehr. Das würde ja sonst suggerieren das ich weiterhin abgehende Neutralleiter dort auflegen kann. Vieleicht erklärt das den Unterschied zwischen nicht vorgesehen (laut Weidmüller Mail) und nicht zugelassen.
Olaf S-H
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Re: Garten umbauen

Beitrag von Olaf S-H »

ego11 hat geschrieben: Donnerstag 11. April 2019, 21:04 ...
Ich bleib dabei:
Du bist an den Praktikant, die Putzfrau oder den Chef geraten!
Moin ego,

diese Meinung darfst Du gerne vertreten.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Re: Garten umbauen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Tobi,
Tobi P. hat geschrieben: Donnerstag 11. April 2019, 21:10 ... Dieselbe Info habe ich von Phoenix-Contact zu den USLKG-Klemmen ...
es kann ja durchaus sein, dass die Hersteller umgeschwenkt sind. Ich kann mich jedenfalls sehr gut an ein Datenblatt erinnern, indem die Nutzung einer grün-gelben Klemme als PEN nicht zulässig war.
Tobi P. hat geschrieben: Donnerstag 11. April 2019, 21:10 ... nur halt mit der Einschränkung dass als PEN-Brücke nicht die Hutschiene sondern eine Leitungsverbindung zur Neutralleiterklemme verwendet werden muss. ...
Dies ist nur eine der Lösungsmöglichkeiten. Es dürfen auch Hutschienen verwendet werden, wenn diese z. B. aus Kupfer hergestellt wurden.

Gruß Olaf
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Trumbaschl
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Re: Garten umbauen

Beitrag von Trumbaschl »

Mail Mayer hat geschrieben: Donnerstag 11. April 2019, 22:16 Ich muss da nochmal spitzfindig nachbohren. Sobald der N separat geführt wird gibt es die Bezeichnung PEN Klemme überhaupt nicht mehr. Das würde ja sonst suggerieren das ich weiterhin abgehende Neutralleiter dort auflegen kann. Vieleicht erklärt das den Unterschied zwischen nicht vorgesehen (laut Weidmüller Mail) und nicht zugelassen.
Das ist so streng genommen nicht korrekt. Ein PEN kann so lange ein PEN bleiben wie sein Querschnitt >=10 mm2 Cu/16 mm2 Al ist und es können beliebig N davon abgezweigt werden. So sieht das jedenfalls der ÖVE in seiner Fachmeinung zur klassischen Nullung. Und in einem Verteiler mit Zuleitung in TN-C ist diese Situation in den meisten Fällen gegeben - auf der PEN-Schiene werden neben den PE der Stromkreise auch ein oder mehrere N zu den FI-Schaltern aufgelegt. Selbst ohne FI hat man mindestens einen N auf der PEN-Schiene, die Brücke zur N-Schiene. Es sei denn, man nimmt die Aufteilung auf einer separaten EIngangsklemme vor, was natürlich sauber ist, aber eine Platzfrage.
Olaf S-H
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Re: Garten umbauen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

ich hatte beim Hersteller nachgefasst.

Es ging damals darum, dass auf der Klemme "PE" eingeprägt war. Folglich hat der Hersteller die Klemme nicht als PEN freigegeben. Dies gilt auch heute noch. Empfehlung des Fachbereichs Technische Kundenbetreuung: PEN auf Hauptleitungsklemme führen und dort in PE und N aufteilen. Erst dann auch die Klemmschienen mit eingeprägter Kennzeicnung.

Gruß Olaf
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Tobi P.
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Re: Garten umbauen

Beitrag von Tobi P. »

Moin Olaf,

also kein konstruktiv bedingtes Problem sondern nur eine abweichende Kennzeichnung ab Werk. Erklärt die pauschale Aussage also immer noch nicht. Dachte ich mir ja schon.


Gruß Tobi
froebel88
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Re: Garten umbauen

Beitrag von froebel88 »

Olaf S-H hat geschrieben: Freitag 12. April 2019, 02:45 es kann ja durchaus sein, dass die Hersteller umgeschwenkt sind. Ich kann mich jedenfalls sehr gut an ein Datenblatt erinnern, indem die Nutzung einer grün-gelben Klemme als PEN nicht zulässig war.
Moin Olaf,

ich habe mal gelernt, dass man den PEN immer zuerst auf die PE-Schiene führen soll und von dort auf die N-Schiene. Damit der PE funktionsfähig bleibt, wenn die Brücke ausfällt.

In dem Falle würde man ja immer den PEN auf den PE auflegen. Diese Variante wäre dann also unzulässig?
Immorepair
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Re: Garten umbauen

Beitrag von Immorepair »

Mit dem PEN der Zuleitung auf eine Hauptleitungsabzweigklemme. Und hier direkt in PE / N aufteilen. Dann einmal grün/gelb und einmal blau auf die Schienen. Wenn mehr als ein RCD eingesetzt werden soll, dann kann ich da den N auch mehrfach abgreifen. Keep it simple.
Olaf S-H
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Re: Garten umbauen

Beitrag von Olaf S-H »

froebel88 hat geschrieben: Freitag 31. Mai 2019, 17:34 ... In dem Falle würde man ja immer den PEN auf den PE auflegen. Diese Variante wäre dann also unzulässig?
Moin froebel,

so ist es.

Gruß Olaf
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Re: Garten umbauen

Beitrag von Mail Mayer »

Welche Klemme schlägt denn dann der Hersteller vor um einen PEN aufzulegen?
Es kann ja durchaus sein das es im Universum irgendeine Klemme gibt die nicht für den PEN zugelassen ist . Das kann aber nicht die Norm sein, denn die Norm sagt das die PEN-Ader zuerst auf die PE Klemme kommt und damit zum PE wird wenn man es trennen möchte und die vom Hersteller verbotene PEN Funktion überhaupt nicht berührt.
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