Der umgebaute LS ist aber nun keine Schutzeinrichtung mehr, weil sowohl Kurzschluß- wie Überstromauslösung stillgelegt wurdeneleac hat geschrieben: ↑Montag 18. März 2019, 06:53 "Schutzeinrichtungen dürfen nicht zum betriebsmäßigen Schalten von Stromkreisen vorgesehen werden.
ANMERKUNG: Unter betriebsmäßigem Schalten versteht man nicht das Abschalten und Trennen von Stromkreisen für Prüf-,
Wartungs- und Instandhaltungszwecke."
Damit scheidet aus meiner Sicht der "LS-Schalter als Lichtschalter" bei Einhaltung dieser Norm aus.
Das Bild zeigt übrigens einen Moeller PXL-B16/1 von innen.