Re: Sanierter Plattenbau Unterverteilung
Verfasst: Montag 11. März 2019, 21:53
Ich denke hier ist etwas Ostbauten Erfahrung Notwendig.
Es gab zwei glücklicherweise zwei grundsätzliche Bautypen WBS 70 und IW 64 bzw. ein par Vorläufer und Abwandlungen.
WBS 70 allgemein bis 6 Stockwerke, ein Mittelaufgang mit Abzweigen bis zu 4 Wohnungen, ( 3 + 4 R WG, 3 x 1R WG + 1 x 2 RWG, 2 x 2 R WG + 1 x 1R WG), IW 64 auf dem Flur bis zu 6 WE`s
Zumeist waren die Elektrozuleitungen in der Nähe der Wohnungstüren in einem nach innen in die Wohnung ragenden Steigkanal angeordnet und darauf
die UV`s als AP Verteilung montiert.
Kaltwasser, Warmwasser, Abwasser, Heizung und Lüftung befanden damals üblicherweise getrennt davon im Steigschacht in Badnähe, oft zwischen
Küche und Bad. Damit konnte das Problem nicht auftreten.
Es wäre also zuerst zu klären wie die Installation im Bestand vor 1990 original aussah. Vielleicht gibt es noch ein zwei Mieter, die das kennen.
Falls es damals vorher die oben beschriebene Anordnung gab, wäre jeglicher vermeintlicher Bestandsschutz weg, d.h. Baumangel von damals,
wenn nicht hätte ein vernünftiger Planer doch einmal darüber nachdenken müssen.
Auf alle Fälle hätte bei der Rekonstruktion nach 1990 eine nach Bilddarstellung gegen Wasserprobleme nicht ausreichend geschützte in den Raum
mit Wasserleitungen hineinreichende UV nicht so errichtet werden dürfen, den dafür galt wohl dann DIN VDE 0100 - 100 u.s.w. und DIN 18015.
Mit dem Platzen einer Wasserleitung egal welcher Art muß man immer rechnen, Zugänglichkeit wie jetzt beim vorgesehenen Umbau der anderen Medien mal dahingestellt.
Unabhängig davon fällt Bestandschutz auch weg, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben.
Während es vor 1990 im wesentlichen keine elektronischen Betriebsmittel gab haben wir heute mit elektronischen Kochgeräten, Heimakkustikcenter sowie andere Elektronik zu rechen die Oberschwingungen erzeugen und Neutralleiter überlasten können.
Das ist eine andere Nutzungsart als geplant und ausgeführt.
Ganz vernünftige Sanierungen hat Mitte bis Ende der 1990 - iger Jahre die EWG Dresden, die WG Johannstadt und die SWG Aufbau hingelegt.
Elektrosteigleitungen für Wohnungen im Treppenhaus komplett erneuert, hinter dafür abgetrennter F90 Wand mit Revisionsöffnungen und Abzweig
der einzelnen Leitungen in die Wohnungen je Etage. Dazu neuer Verteiler in Türnähe als AP Verteiler mit moderen LS und RCD für das Bad und 40 % Reserve. Bei Wohnungswechsel wird dann anschließend die Verkabelung komplett erneuert und von TN - C 2 x 2,5 qmm auf TN - S umgestellt.
Die Heizleitungen wurden ebenfalls von Einrohrsystem auf Zweirohrsystem umgestellt, Versorung jeweils von unten nach oben von Wohnung zu Wohnung über darüberliegende Zimmer.
Dann bleibt im Schacht am Bad nur WW / KW, Abwasser und Lüftung.
Ich denke über ein derartiges Konzept wird man bei Euch reden und dieses umsetzten müssen. Alles andere ist Pfusch und birgt Gefahren bis hin zu Tod (PEN - Leiterbruch bei 2,5 qmm TN - C ) und Brand, z.B. durch zusätzliche Wärmelast im Schacht.
Es gab zwei glücklicherweise zwei grundsätzliche Bautypen WBS 70 und IW 64 bzw. ein par Vorläufer und Abwandlungen.
WBS 70 allgemein bis 6 Stockwerke, ein Mittelaufgang mit Abzweigen bis zu 4 Wohnungen, ( 3 + 4 R WG, 3 x 1R WG + 1 x 2 RWG, 2 x 2 R WG + 1 x 1R WG), IW 64 auf dem Flur bis zu 6 WE`s
Zumeist waren die Elektrozuleitungen in der Nähe der Wohnungstüren in einem nach innen in die Wohnung ragenden Steigkanal angeordnet und darauf
die UV`s als AP Verteilung montiert.
Kaltwasser, Warmwasser, Abwasser, Heizung und Lüftung befanden damals üblicherweise getrennt davon im Steigschacht in Badnähe, oft zwischen
Küche und Bad. Damit konnte das Problem nicht auftreten.
Es wäre also zuerst zu klären wie die Installation im Bestand vor 1990 original aussah. Vielleicht gibt es noch ein zwei Mieter, die das kennen.
Falls es damals vorher die oben beschriebene Anordnung gab, wäre jeglicher vermeintlicher Bestandsschutz weg, d.h. Baumangel von damals,
wenn nicht hätte ein vernünftiger Planer doch einmal darüber nachdenken müssen.
Auf alle Fälle hätte bei der Rekonstruktion nach 1990 eine nach Bilddarstellung gegen Wasserprobleme nicht ausreichend geschützte in den Raum
mit Wasserleitungen hineinreichende UV nicht so errichtet werden dürfen, den dafür galt wohl dann DIN VDE 0100 - 100 u.s.w. und DIN 18015.
Mit dem Platzen einer Wasserleitung egal welcher Art muß man immer rechnen, Zugänglichkeit wie jetzt beim vorgesehenen Umbau der anderen Medien mal dahingestellt.
Unabhängig davon fällt Bestandschutz auch weg, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben.
Während es vor 1990 im wesentlichen keine elektronischen Betriebsmittel gab haben wir heute mit elektronischen Kochgeräten, Heimakkustikcenter sowie andere Elektronik zu rechen die Oberschwingungen erzeugen und Neutralleiter überlasten können.
Das ist eine andere Nutzungsart als geplant und ausgeführt.
Ganz vernünftige Sanierungen hat Mitte bis Ende der 1990 - iger Jahre die EWG Dresden, die WG Johannstadt und die SWG Aufbau hingelegt.
Elektrosteigleitungen für Wohnungen im Treppenhaus komplett erneuert, hinter dafür abgetrennter F90 Wand mit Revisionsöffnungen und Abzweig
der einzelnen Leitungen in die Wohnungen je Etage. Dazu neuer Verteiler in Türnähe als AP Verteiler mit moderen LS und RCD für das Bad und 40 % Reserve. Bei Wohnungswechsel wird dann anschließend die Verkabelung komplett erneuert und von TN - C 2 x 2,5 qmm auf TN - S umgestellt.
Die Heizleitungen wurden ebenfalls von Einrohrsystem auf Zweirohrsystem umgestellt, Versorung jeweils von unten nach oben von Wohnung zu Wohnung über darüberliegende Zimmer.
Dann bleibt im Schacht am Bad nur WW / KW, Abwasser und Lüftung.
Ich denke über ein derartiges Konzept wird man bei Euch reden und dieses umsetzten müssen. Alles andere ist Pfusch und birgt Gefahren bis hin zu Tod (PEN - Leiterbruch bei 2,5 qmm TN - C ) und Brand, z.B. durch zusätzliche Wärmelast im Schacht.