Spannungsabfall aufspüren
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Re: Spannungsabfall aufspüren
Danke.
Etwa 1.38mm habe ich bei 1.5mm2 bei mir auch gemessen, 1.77mm bei 2.5mm2. Hier aber an allen Adern nur 1.1mm...
Meine Frage zu: „Das soll doch besser raus...“ Hat der Elektriker nur beantwortet mit „och solange das funktioniert, man muss nur aufpassen beim Abmanteln mit dem Blechmantel die Isolation nicht zu beschädigen“.
Etwa 1.38mm habe ich bei 1.5mm2 bei mir auch gemessen, 1.77mm bei 2.5mm2. Hier aber an allen Adern nur 1.1mm...
Meine Frage zu: „Das soll doch besser raus...“ Hat der Elektriker nur beantwortet mit „och solange das funktioniert, man muss nur aufpassen beim Abmanteln mit dem Blechmantel die Isolation nicht zu beschädigen“.
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- Null-Leiter
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Re: Spannungsabfall aufspüren
Hallo meka,
Zäum doch mal das Pferd anders rum auf.
Lass den Elektriker einen E-Check machen. Wenn er Dir bescheinigt dass alle ok ist hat er die Verantwortung. Du trägst aber nach wie vor das Risiko, wenn Dir und Deiner Familie etwas passiert, wenn es zu einem Unglück kommt.
Und mit dem hier angesammelten Wissen musst Du nachher mit dem schlechten Gewissen leben dass Du das Unglück hättest verhindern können.
Für mich - aus der Ferne - sieht das alles nach erheblichen Mängeln aus.
Gruß
Schorsch
Zäum doch mal das Pferd anders rum auf.
Lass den Elektriker einen E-Check machen. Wenn er Dir bescheinigt dass alle ok ist hat er die Verantwortung. Du trägst aber nach wie vor das Risiko, wenn Dir und Deiner Familie etwas passiert, wenn es zu einem Unglück kommt.
Und mit dem hier angesammelten Wissen musst Du nachher mit dem schlechten Gewissen leben dass Du das Unglück hättest verhindern können.
Für mich - aus der Ferne - sieht das alles nach erheblichen Mängeln aus.
Gruß
Schorsch
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Re: Spannungsabfall aufspüren
"E-Check" dürfen nur Innungsbetriebe, sonst heißt das anders.schorsch hat geschrieben: ↑Dienstag 26. März 2019, 15:12 Hallo meka,
Zäum doch mal das Pferd anders rum auf.
Lass den Elektriker einen E-Check machen. Wenn er Dir bescheinigt dass alle ok ist hat er die Verantwortung. Du trägst aber nach wie vor das Risiko, wenn Dir und Deiner Familie etwas passiert, wenn es zu einem Unglück kommt.
Und mit dem hier angesammelten Wissen musst Du nachher mit dem schlechten Gewissen leben dass Du das Unglück hättest verhindern können.
Für mich - aus der Ferne - sieht das alles nach erheblichen Mängeln aus.
Gruß
Schorsch
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Re: Spannungsabfall aufspüren
Sowas wollte ich eigentlich von Anfang an. Ich wollte ja ursprünglich auch gar nichts selber machen. Ist der „E-Check“ bzgl Leistungsumfang ein klar definiertes Produkt?
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- Null-Leiter
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Re: Spannungsabfall aufspüren
Hallo meka,
wenn der Begriff E-Check so besetzt ist dass das nur ein Innungsbetrieb darf, dann definiere ich mal was ich darunter verstehe.
Ein E-Check wird von einer Person durchgeführt die Ahnung von der E-Technik hat. Diese Person kann mit einschlägigen Messgeräten umgehen und die Messergebnisse interpretieren. Außerdem kann die Person anhand des Zustandes einer elektrischen Anlage beurteilen ob diese noch sicher für den Benutzer ist. Diese Person kann einem Innungsbetrieb angehören was aber nicht unbedingt sein muss.
Mit den Angaben die Du gemacht hast wird die Person vermutlich zu dem Schluss kommen, dass die Anlage nicht sicher ist.
Gruß
Schorsch
wenn der Begriff E-Check so besetzt ist dass das nur ein Innungsbetrieb darf, dann definiere ich mal was ich darunter verstehe.
Ein E-Check wird von einer Person durchgeführt die Ahnung von der E-Technik hat. Diese Person kann mit einschlägigen Messgeräten umgehen und die Messergebnisse interpretieren. Außerdem kann die Person anhand des Zustandes einer elektrischen Anlage beurteilen ob diese noch sicher für den Benutzer ist. Diese Person kann einem Innungsbetrieb angehören was aber nicht unbedingt sein muss.
Mit den Angaben die Du gemacht hast wird die Person vermutlich zu dem Schluss kommen, dass die Anlage nicht sicher ist.
Gruß
Schorsch
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Re: Spannungsabfall aufspüren
Nur in Deutschland. In Österreich heißt es Spannungsabfall (auch in den einschlägigen Normen).Ps. Fachlich richtig ist Spannungsfall
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Re: Spannungsabfall aufspüren
Moinsen,
http://www.lindsten.de/assets/E-CHECK_Richtlinien.pdf
Aus Seite 7 steht deutlich, dass der "E-Check" nur vom Innungsbetrieb durchgeführt werden darf.
Das Ding ist halt eine Marketingmaßnahme. Prüfen und einen Aufkleber setzen dürfen natürlich auch andere.
Ocho
Hier ein Dokument zum E-Check:
http://www.lindsten.de/assets/E-CHECK_Richtlinien.pdf
Aus Seite 7 steht deutlich, dass der "E-Check" nur vom Innungsbetrieb durchgeführt werden darf.
Das Ding ist halt eine Marketingmaßnahme. Prüfen und einen Aufkleber setzen dürfen natürlich auch andere.
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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Re: Spannungsabfall aufspüren
Moin Meka,
diese alte Leitungsbauart ist doch gut. Wenn sie richtig verlegt wurde, was sollte da gegen einen Weiterbetrieb sprechen? Man muss natürlich die Technik des Absetzens hierzu kennen. Ohne Gewebeklebeband wird es dann schon schwierig.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Spannungsabfall aufspüren
Moin meka,
es wäre dann eine Prüfung nach VDE 0105-100.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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