Zur Baustromversorgung eines neuen Gebäudeteils wurde ein Baustromverteiler eingesetzt, welcher nun ja nicht mehr gebraucht wird, da dass Gebäude fest an der Stromversorgung angeschlossen wurde. Um Rückbaukosten zu sparen soll der Baustromverteiler trotzdem weiter angeschlossen bleiben. Angeschlossen ist der Verteiler an unserem bestehenden Stromnetz.
Meine Frage ist nun, ob es irgendwelche Vorschriften gibt, dass gegen einen Dauerhaften Einsatz spricht. Klar, das eine GB usw. gemacht werden muss.
Baustromverteiler dauerhafte Nutzung
- Snippy30
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Re: Baustromverteiler dauerhafte Nutzung
Hallo Snippy,
aus dem Bauch heraus ist ein Baustromverteiler, also nach Norm und geprüft, nicht so ein Schrabbelding wie auf den meisten Baustellen steht, eine "Mehrfachsteckdose mit eingebautem (Überberspannungs-?) Leitungs- und Personenschutz" in doch recht hoher Qualität.
Wahrscheinlich wird man überprüfen müssen, ob nicht nur die 0100-7XX für Baustromverteiler eingehalten ist, sondern auch die VDE 660-600-1 und 2 oder 3, wahrscheinlich ehr die 1 und 3.
Ich denke, wegen der Sicherheit spricht dem nichts entgegen, die Zweckmäßigkeit kannst Du besser beurteilen.
Ocho
aus dem Bauch heraus ist ein Baustromverteiler, also nach Norm und geprüft, nicht so ein Schrabbelding wie auf den meisten Baustellen steht, eine "Mehrfachsteckdose mit eingebautem (Überberspannungs-?) Leitungs- und Personenschutz" in doch recht hoher Qualität.
Wahrscheinlich wird man überprüfen müssen, ob nicht nur die 0100-7XX für Baustromverteiler eingehalten ist, sondern auch die VDE 660-600-1 und 2 oder 3, wahrscheinlich ehr die 1 und 3.
Ich denke, wegen der Sicherheit spricht dem nichts entgegen, die Zweckmäßigkeit kannst Du besser beurteilen.
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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Re: Baustromverteiler dauerhafte Nutzung
Also wenn ich an den an meine Freundin verliehenen Baustromverteiler denke, dann muß man inzwischen auch von einer dauerhaften Nutzung sprechen...
Ein Baustromverteiler ist grundsätzlich geeignet als Speisepunkt für viele Dinge, die nichts mit Baustellen zu tun haben:
temporärer Anschluß von Weihnachtsbeleuchtung
Festivität-Sonderveranstaltung-Kunstausstellung
Filmaufnahmen
Bei meiner Freundin auf dem Gehöft spart man sich das Auswickeln der elendig langen Verlängerungsleitungen zur Gartenarbeit, der Spannungsfall iat auch geringer dank ordentlicher Einspeisung, der letzte Bauarbeiter hat seinen Wasserkocher drunter vergessen, so daß man inzwischen sogar löslichen Kaffe oderTee machen könnte...
Je nach Nutzungsvorhaben könnte man dann auf Umrüstung auf Gleichfehlerstrom-FI verzichten, solange nicht andere Normen dies erfordern, wobei ich davon ausgehe, daß temporäre Bauten (Jahrmarkt-Rummel) das auch bald brauchen, denn Fahrgeschäfte ohne Frequenzumrichtermotoren kann ich mir gar nicht vorstellen.
Ein Baustromverteiler ist grundsätzlich geeignet als Speisepunkt für viele Dinge, die nichts mit Baustellen zu tun haben:
temporärer Anschluß von Weihnachtsbeleuchtung
Festivität-Sonderveranstaltung-Kunstausstellung
Filmaufnahmen
Bei meiner Freundin auf dem Gehöft spart man sich das Auswickeln der elendig langen Verlängerungsleitungen zur Gartenarbeit, der Spannungsfall iat auch geringer dank ordentlicher Einspeisung, der letzte Bauarbeiter hat seinen Wasserkocher drunter vergessen, so daß man inzwischen sogar löslichen Kaffe oderTee machen könnte...
Je nach Nutzungsvorhaben könnte man dann auf Umrüstung auf Gleichfehlerstrom-FI verzichten, solange nicht andere Normen dies erfordern, wobei ich davon ausgehe, daß temporäre Bauten (Jahrmarkt-Rummel) das auch bald brauchen, denn Fahrgeschäfte ohne Frequenzumrichtermotoren kann ich mir gar nicht vorstellen.
- Snippy30
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Re: Baustromverteiler dauerhafte Nutzung
Ich Danke Euch für die Auskünfte. Die Sache wird, weil wir darauf bestanden haben, nun zurückgebaut.
Danke nochmals.
Danke nochmals.
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Re: Baustromverteiler dauerhafte Nutzung
Moin Ocho,
für Baustromverteiler ist es die 4.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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