Re: 90kW Aggregat Sicherheitsschalter bzw. Wartungsschalter
Verfasst: Freitag 12. Oktober 2018, 17:09
Erst mal eine grundlegende Frage – um was für eine Anlage handelt es sich ? Unter welche Richtlinien fällt diese Anlage ?
Zwischen den Zeilen lese ich heraus das es sich um Endeffekt um eine „Maschine“ nach Definition der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt. (Stichworte hierfür ist u.a. der erwähnte Begriff Maschinenbediener…)
Wobei eine Maschine nach MRL so gut wie alles zwischen „zum ortsfest auf den Tisch stellen“ bis hin zur 3 Hallen umfassenden Großanlage sein kann – das „auf den Tisch stellen“ scheidet angesichts der genannten Leistungen von 55KW bzw. 90KW eigentlich schon aus, es dürfte sich dabei um was größeres handeln
Ich gehe jetzt daher einfach mal davon aus dass das so erfüllt ist, es sich um eine „Maschine“ handelt. Weiterhin gehe ich davon aus das es sich um einen Umbau bzw. eine Veränderung einer Bestandsmaschine handelt, davon ist ja direkt die Rede im Eingangsposting.
Die weitere Frage wäre ob die Maschine bereits eine CE-Kennzeichnung hat oder ob es sich um was ällteres handelt wo noch kein CE vorhanden ist.
Unabhängig davon dürfte m.E. nach trotzdem eine Entscheidung nötig sein ob es sich bei dem geplanten Umbau – dem Ersatz eines Antriebes – um eine sogenannte „Wesentliche Veränderung“ im Sinne des Interpretationspapieres zum ProdSG/9.ProdSV (Maschinenverordnung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales handelt.
Da die Antriebsleistung erhöht wird ist das Risiko das es sich um eine wesentliche Veränderung handelt relativ hoch – dann müsste man für die komplette Anlage bzw. Maschine die CE-Konformität erneut nachweisen was im Endeffekt dazu führen würde die komplette Maschinensicherheit (….und nicht nur die des ausgetauschten Antriebes) zu betrachten und auf den aktuellen Stand hochzuziehen. Je nach Anlage kann das einen erheblichen Aufwand bedeuten. Aber das nur mal am Rande, hier sollten diejenigen welche diesen Umbau wünschen genau wissen was sie tun um nicht ganz schnell in die grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz abzurutschen was im Falle eines ggf. größeren Arbeitsunfalls ziemlich unschön werden kann.
Aber das nur am Rande.
Komme ich zu dem Entschluss das ich keine wesentliche Veränderung vornehme so muss ich trotzdem einige Schritte durchlaufen um einigermaßen auf der rechtlich sicheren Seite zu bleiben. Gewisse Dinge sollte ich als Umbauer der den Wartungsschalter anbaut also trotzdem machen und vor allem auch dokumentieren.
Auf der sicheren Seite ist man wenn man erst mal eine Risikobeurteilung nach DIN EN ISO12100 macht – was für Risiken gehen von dem Antrieb aus. Und zwar für alle Betriebsarten wie Automatikbetrieb und natürlich auch die Wartung oder Reparatur bzw. auch Reinigung. Welche Gefahren bestehen für das Personal – nur ein blauer Daumen oder kann man wenn der Antrieb während der Reinigung anläuft den Mitarbeiter nur noch über eine DNA-Analyse identifizieren (überspitzt ausgedrückt) ? Gibt es eventuell elektrische Gefahren neben den mechanischen Gefahren ?
Dementsprechend muss ich meine Absicherung auslegen.
Konkret bedeutet das das ich mit der Risikoanalyse eine Sicherheitskategorie und einen geforderten Performance Level (PLr) nach EN13849-1 ermitteln muss.
Dann muss ich mir überlegen durch welche Methoden ich diesen PLr und die entsprechende Kategorie erreichen kann.
Und erst dann das ganze Umsetzen.
So würde man es allen Vorschriften entsprechend richtig machen. Soweit die Theorie.
In der Praxis wird man sich überlegen was alles passieren kann wenn der Motor auf einmal selbstständig anläuft. Schaltet man nur über das Stern-Dreieck-Schütz ab so wäre vorstellbar das ggf. der Motor nicht abschaltet, entweder weil das Schütz defekt ist oder wegen einem anderen Defekt in der Anlage o.ä. Zudem sollte derjenige Mitarbeiter der den Wartungsschalter betätigt diesen auch abschließen und gegen unbefugtes Einschalten sichern können.
Vielleicht das ganze in Kombination mit einer mechanischen Sperre gegen Wiederanlauf.
Eine weitere Sache wäre wie die Mitarbeiter im normalen Betrieb geschützt sind. Wird dort eine trennende Schutzeinrichtung verwendet, wie ist diese besfestigt und gesichert ? Wird diese abgenommen, wird damit dann die Maschine angehalten – oder ist das nur ein verschraubtes Gitter – hier kämen dann die EN14119 und 14120 ins Spiel die sich mit diesem Thema befassen….
Alles in allem, das ganze ist ein komplexes Thema und in wenigen Sätzen im Rahmen eines Forenbeitrages sicherlich nicht erschöpfend zu behandeln. Wir können Denkanstöße und Hilfestellung geben, brauchen dazu aber deutlich mehr Input…..
Zwischen den Zeilen lese ich heraus das es sich um Endeffekt um eine „Maschine“ nach Definition der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt. (Stichworte hierfür ist u.a. der erwähnte Begriff Maschinenbediener…)
Wobei eine Maschine nach MRL so gut wie alles zwischen „zum ortsfest auf den Tisch stellen“ bis hin zur 3 Hallen umfassenden Großanlage sein kann – das „auf den Tisch stellen“ scheidet angesichts der genannten Leistungen von 55KW bzw. 90KW eigentlich schon aus, es dürfte sich dabei um was größeres handeln
Ich gehe jetzt daher einfach mal davon aus dass das so erfüllt ist, es sich um eine „Maschine“ handelt. Weiterhin gehe ich davon aus das es sich um einen Umbau bzw. eine Veränderung einer Bestandsmaschine handelt, davon ist ja direkt die Rede im Eingangsposting.
Die weitere Frage wäre ob die Maschine bereits eine CE-Kennzeichnung hat oder ob es sich um was ällteres handelt wo noch kein CE vorhanden ist.
Unabhängig davon dürfte m.E. nach trotzdem eine Entscheidung nötig sein ob es sich bei dem geplanten Umbau – dem Ersatz eines Antriebes – um eine sogenannte „Wesentliche Veränderung“ im Sinne des Interpretationspapieres zum ProdSG/9.ProdSV (Maschinenverordnung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales handelt.
Da die Antriebsleistung erhöht wird ist das Risiko das es sich um eine wesentliche Veränderung handelt relativ hoch – dann müsste man für die komplette Anlage bzw. Maschine die CE-Konformität erneut nachweisen was im Endeffekt dazu führen würde die komplette Maschinensicherheit (….und nicht nur die des ausgetauschten Antriebes) zu betrachten und auf den aktuellen Stand hochzuziehen. Je nach Anlage kann das einen erheblichen Aufwand bedeuten. Aber das nur mal am Rande, hier sollten diejenigen welche diesen Umbau wünschen genau wissen was sie tun um nicht ganz schnell in die grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz abzurutschen was im Falle eines ggf. größeren Arbeitsunfalls ziemlich unschön werden kann.
Aber das nur am Rande.
Komme ich zu dem Entschluss das ich keine wesentliche Veränderung vornehme so muss ich trotzdem einige Schritte durchlaufen um einigermaßen auf der rechtlich sicheren Seite zu bleiben. Gewisse Dinge sollte ich als Umbauer der den Wartungsschalter anbaut also trotzdem machen und vor allem auch dokumentieren.
Auf der sicheren Seite ist man wenn man erst mal eine Risikobeurteilung nach DIN EN ISO12100 macht – was für Risiken gehen von dem Antrieb aus. Und zwar für alle Betriebsarten wie Automatikbetrieb und natürlich auch die Wartung oder Reparatur bzw. auch Reinigung. Welche Gefahren bestehen für das Personal – nur ein blauer Daumen oder kann man wenn der Antrieb während der Reinigung anläuft den Mitarbeiter nur noch über eine DNA-Analyse identifizieren (überspitzt ausgedrückt) ? Gibt es eventuell elektrische Gefahren neben den mechanischen Gefahren ?
Dementsprechend muss ich meine Absicherung auslegen.
Konkret bedeutet das das ich mit der Risikoanalyse eine Sicherheitskategorie und einen geforderten Performance Level (PLr) nach EN13849-1 ermitteln muss.
Dann muss ich mir überlegen durch welche Methoden ich diesen PLr und die entsprechende Kategorie erreichen kann.
Und erst dann das ganze Umsetzen.
So würde man es allen Vorschriften entsprechend richtig machen. Soweit die Theorie.
In der Praxis wird man sich überlegen was alles passieren kann wenn der Motor auf einmal selbstständig anläuft. Schaltet man nur über das Stern-Dreieck-Schütz ab so wäre vorstellbar das ggf. der Motor nicht abschaltet, entweder weil das Schütz defekt ist oder wegen einem anderen Defekt in der Anlage o.ä. Zudem sollte derjenige Mitarbeiter der den Wartungsschalter betätigt diesen auch abschließen und gegen unbefugtes Einschalten sichern können.
Vielleicht das ganze in Kombination mit einer mechanischen Sperre gegen Wiederanlauf.
Eine weitere Sache wäre wie die Mitarbeiter im normalen Betrieb geschützt sind. Wird dort eine trennende Schutzeinrichtung verwendet, wie ist diese besfestigt und gesichert ? Wird diese abgenommen, wird damit dann die Maschine angehalten – oder ist das nur ein verschraubtes Gitter – hier kämen dann die EN14119 und 14120 ins Spiel die sich mit diesem Thema befassen….
Alles in allem, das ganze ist ein komplexes Thema und in wenigen Sätzen im Rahmen eines Forenbeitrages sicherlich nicht erschöpfend zu behandeln. Wir können Denkanstöße und Hilfestellung geben, brauchen dazu aber deutlich mehr Input…..