Seite 1 von 1

Ermittlung des Schutzbereichs 2 im Badezimmer

Verfasst: Montag 9. Juli 2018, 15:40
von Sinus54
Hallo Fachleute!

Hab zwar eigentlich alle Infos aus dem Internet, will mich aber nochmal vergewissern, da im Netz ja allerhand Halbwissen zu finden ist.

Folgender Sachverhalt:

In einem recht kleinen Bad wurde eine neue Dusche eingebaut und der Boden wurde neu gefliest. Die Standfläche in der neuen Duschwanne liegt nun höher als in der alten, und auch der Boden hat sich ca. 2 - 3 cm "nach oben" bewegt. Nun geht es darum, ob die Deckenleuchte neu im Schutzbereich 2 liegt. Einzelheiten s. angehängte Skizze.

Interessant ist im Wesentlichen, ob die erforderlichen 2,25 m Höhe ab der Duschwanne (Maß a) oder dem Fußboden (Maß b) gemessen wird. Lt. Internet ist es das Maß b. Stimmt das so?

Bei der Leuchte handelt es sich um eine über 30 Jahre alte "RZB DKN-Leuchte". Diese Leuchten gibt es heute noch, sie haben aktuell Schutzart IP40, was ja im Schutzbereich 2 nicht ausreichen würde.

Vielen Dank für entsprechende Auskünfte.

LG Sinus54
.

Re: Ermittlung des Schutzbereichs 2 im Badezimmer

Verfasst: Montag 9. Juli 2018, 20:44
von Olaf S-H
Moin Sinus,

die VDE 0100-701 definiert den Bereich 2,25 m OKFF - ein fest angebrachter Brausekopf kann diesen Wert noch verändern.

Im Bereich 2 ist die Mindestschutzart IP X4 erforderlich.

Beachte bitte, dass es sich hierbei um Mindestanforderungen handelt. Die verantwortungsbewußte Elektrofachkraft vor Ort kann die Gegebenheiten in Summe betrachten und dann ggf. noch eine Schippe drauflegen.

Gruß Olaf

Re: Ermittlung des Schutzbereichs 2 im Badezimmer

Verfasst: Dienstag 10. Juli 2018, 15:44
von Strippe-HH
Ich denke mal, wenn die gesamte Raumhöhe 2,5 m. beträgt und nicht weniger, dann könnte man sich Gedanken über eine geeignete Deckenleuchte machen am besten SKII und IP X4.
Solche Art von Leuchte hatte ich schon sogar direkt über einer Duschwanne entdeckt und sofort nachgemessen, aber da war eine Raumhöhe bei bodengleicher Dusche sogar 2,6 m. gewesen. Und das ist machbar.

Re: Ermittlung des Schutzbereichs 2 im Badezimmer

Verfasst: Dienstag 10. Juli 2018, 16:08
von ThomasR
Ich habe vergessen wie die Herleitung der 2,25m ist; allerdings vermute ich, daß es letztlich um den Handbereich geht. Die senkrechte Höhe im Bereich der Leuchte wäre demnach ok und wie will MANN/FRAU aus der Duschkabine über die Trennwand an die Leuchte herankommen auch wenn dort der senkrechte Abstand kleiner als 2,25m ist?
Wenn man natürlich den Duschkopf direkt auf die Leuchte richten kann doh1 .... Damit wären bei entsprechendem Wasserdruck aber auch 2,6m nicht ausreichend. Also bitte mit gesundem Menschenverstand herangehen.

Re: Ermittlung des Schutzbereichs 2 im Badezimmer

Verfasst: Dienstag 10. Juli 2018, 19:01
von Sinus54
Vielen Dank für die Infos.

Also die Raumhöhe liegt bei 2,35 - 2,37 m. Daher die "Zentimeterfuchserei".

Ich denke mal, die 2,25 m sind ein Kompromiss. Ich bin 1,85 m groß und habe lange Arme. Wenn ich beim Bademantelanziehen vor der Dusche einen Arm nach oben strecke, komme ich mit dem Zeigefinger an die Decke. Ich könnte also sogar eine Einbauleuchte berühren. Das Familienmitglied, das das Badezimmer künftig nutzen wird, ist deutlich kleiner und wird wohl weder die Decke, noch die Leuchte erreichen.

Ich sehe schon, wenn das Ganze nicht "am Limit" laufen soll, wäre IP44 (IP54) oder gar IP45 (IP55) das Richtige.

Eine andere Idee: Die Deckenleuchte stilllegen lassen und außerhalb der Schutzbereiche eine Spiegelleuchte anbringen lassen, die über den Lichtschalter geschaltet ist. Wäre das eine Alternative? Wenn ich das richtig interpretiere, bräuchte eine solche Leuchte überhaupt keinen Schutz? Dagegen sträubt sich allerdings etwas in mir.

Re: Ermittlung des Schutzbereichs 2 im Badezimmer

Verfasst: Mittwoch 11. Juli 2018, 06:44
von Olaf S-H
Sinus54 hat geschrieben: Dienstag 10. Juli 2018, 19:01 ... Wenn ich das richtig interpretiere, bräuchte eine solche Leuchte überhaupt keinen Schutz? ...
Moin Sinus,

außerhalb der Bereiche ist die Mindestschutzart IP20 und es ist ein Schutz mittels RCD erforderlich.

Von "keinem Schutz" kann man also nicht sprechen. :D

Gruß Olaf

Re: Ermittlung des Schutzbereichs 2 im Badezimmer

Verfasst: Mittwoch 11. Juli 2018, 12:08
von Sinus54
Hallo Olaf,

danke für den Hinweis. Ich vermute mal, IP20 ist der "Grundschutz" bei Leuchten (und vermutlich bei allen anderen elektrischen Betriebsmitteln auch, die Laien anfassen dürfen), denn in den Beschreibungen wird darauf nicht besonders hingewiesen. Mein Satz hätte also korrekt lauten müssen "Wenn ich das richtig interpretiere, bräuchte eine solche Leuchte überhaupt keinen Schutz gegen Wasser?" Habe aber auch bei IP20 im Bad ein mulmiges Gefühl. Wenn da einer in dem kleinen Raum richtig "Dampf" macht, kann sich doch an/in einer recht "offenen" Leuchte Kondenswasser bilden. Dann mit der linken Hand am (geerdeten) Wasserhahn, mit der rechten Hand den Schalter an der Leuchte betätigen ...

Klar, RCD ist eingebaut und müsste in so einem Fall "tätig" werden.

Habe in einem anderen Badezimmer einen alten Allibert, der über den Lichtschalter vor der Badezimmertür eingeschaltet wird. Der Schalter im Spiegelschrank ist überbrückt. Eine ähnliche Lösung könnte ich mir auch für das "neue" Bad vorstellen: Spiegelleuchte ohne eingebauten Schalter, am besten IP X4. Und die Deckenleuchte in der Verteilerdose draußen im Flur abklemmen lassen.

Re: Ermittlung des Schutzbereichs 2 im Badezimmer

Verfasst: Mittwoch 11. Juli 2018, 12:23
von Trumbaschl
Ich bin kein großer Freund von Bädern ohne Deckenleuchte, die Lichtverteilung von Wandleuchten ist meistens ziemlich bescheiden. Die sind gut als punktuelle Zusatzbeleuchtung aber mehr auch nicht.

Re: Ermittlung des Schutzbereichs 2 im Badezimmer

Verfasst: Mittwoch 11. Juli 2018, 12:57
von Sinus54
Das Bad ist winzig, wegen einer Dachschrägen bleiben nur die Möglichkeiten Deckenleuchte im oder ganz knapp über dem Schutzbereich 2 oder Wandleuchte außerhalb des Schutzbereichs.

Re: Ermittlung des Schutzbereichs 2 im Badezimmer

Verfasst: Donnerstag 12. Juli 2018, 17:08
von Strippe-HH
Ich kenne genügend Bäder wo sich der Waschtisch neben der Dusch- oder Badewanne befindet und darüber ist die Wandbrennstelle.
Gerne ist dort ein Spiegelschrank darüber montiert wo sich auf der rechten Seite die Steckdose hinter der Spiegeltür befindet.
Und das ist im Schutzbereich 1, also unter 60 cm von der Nasszelle entfernt.
Fachlich richtig ist es nicht, aber es wurde auch aus Gründen der Gleichmässigkeit so angebracht:
Bad .jpg
Man sieht also schon an den Fliesen die 15x15 sind das der Schrank mit der Steckdose rechts zu dicht an der Duschwanne sitzt.
Und im diesem Bad von 1978 hatte es vorher noch nicht einmal einen RCD gegeben.