RCD Typ B

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cyclist
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Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
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Re: RCD Typ B

Beitrag von cyclist »

Moin Snippy,
Nur wo steht dies? Generell werden ja auch nur FI-Schutzschalter weiß ich nur, das FI-Schutzschalter für Steckvorrichtungen bis 20A vorgeschrieben sind, aber auch nur wenn Laien damit arbeiten müssen. Wie schon erwähnt sind diese fest angeschlossen. Anders gesagt könnte ich die 0,5A auch ausbauen.
ganz so klar ist das nicht... :D
Grundsätzlich müssen fest angeschlossene Betriebsmittel nicht über eine Fehlerstromschutzeinrichtung abgesichert werden. Aber... no: richt1
Wenn die Abschaltbedingungen nicht eingehalten werden können (z.B. im TT-Netz, oder aber für den 2. Fehler im IT-Netz), oder Brandschutz gewährleistet werden muss/soll, oder aber Feuchtigkeit, oder andere "besondere Bedingungen gegeben sind, dann ist trotzdem ein RCD nötig.
Egal wie, im Rahmen einer Risikoanalyse / -beurteilung bzw. Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmer verpflichtet (u.a. nach den Gesetzen bezüglich Arbeitsschutz, Betriebssicherheitsverordnung, ...) die Anlage nach dem (S)Top-Prinzip hinsichtlich der Schutzzielbetrachtung zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen.

Die Ausnahmen, auf einen RCD zu verzichten zu können, die in der DIN VDE 0100-410:2007-06 genannt sind, sind diesbezüglich sehr kritisch zu betrachten. Dazu gibt es diverse Fachartikel und auch eine Verlautbarung der DKE. Ich rechne damit, mit der Aktualisierung im Oktober 2018, das die Ausnahmen entweder entfallen bzw. konkretisiert werden.

Auch bei Maschinen gibt es keine konkrete Pflicht, Steckdosen über einen RCD zu schützen (VDE 0113-1). Ein RCD wird aber zumindest empfohlen. Zudem gibt dann ja noch so was wie die dazu gehörige Gefährdungsbeurteilung... So werden bei einem meiner Kunden alle "normalen" Schuko-/CEE-Steckdosen mit RCD nachgerüstet, auch die Schaltschranksteckdose erhält einen RCD. Denn ist ein Elektriker - egal ob im ÖD oder in der Privatwirtschaft tätig :D - wirklich spannungsfest???

Dann gibt es zuletzt auch noch die Vermutungswirkung. Wenn es mal zu einem Unfall kommt, man nachweisen kann (!!!), das man alle relevanten Regeln der Technik eingehalten hat, die erforderlichen Prüfungen durchgeführt hat (Dokumentation!!!), dann kann es für den Verantwortlichen deutlich harmloser ausgehen, als wenn dem nicht so ist...

Zudem gelten bezüglich Arbeitsschutz nicht nur die anerkannten Regeln der Technik, sondern der Stand der Technik! Da ja ein RCD seit Jahren sich im Einsatz bewährt hat, es RCD für alle Einsatzzwecke gibt, ist somit ein RCD "Stand der Technik" zum Schutz vor Körperdurchströmung.

Wer als Verantwortlicher dann meint, weder einen RCD einzubauen, oder nachzurüsten, die Gefährdungsbeurteilungen nicht macht / machen lässt, oder die erforderlichen Prüfungen nicht macht / veranlasst, hat im Schadensfall unter Umständen nicht nur ein leeres Portemonnaie, sondern darf sich auch gerne mal eine andere Unterkunft für eine gewisse Zeit von innen ansehen... :(
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
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Snippy30
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Re: RCD Typ B

Beitrag von Snippy30 »

@cylist
Bitte nicht streiten :)
Es steht u.a. in der gerade frisch aktualisierten DIN VDE 0100-530:2018-06, wie ein RCD auszuwählen ist. Sinngemäß, wenn RCD und es nicht auszuschließen ist, das die Funktion durch die Betrioebsmittel beeinträchtigt ist, gehört da ein RCD vom B oder B+ rein.
und Danke für die Info! Ich schau mal da rein. Obwohl ich mich frage, inwieweit dies für Altanlagen passt.
Und auch in den Herstellerangaben werde ich dies mal nachschauen.

@street style03
Ich habe extra angegeben, das ich beim Land tätig bin.
Der Grund: Es müssen zwar die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, falls dies aber eine Vorschrift der Versicherungen ist, zählt dies für uns nicht.
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Snippy30
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Re: RCD Typ B

Beitrag von Snippy30 »

@cylist
Da warst du schneller als ich posten konnte doh1
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cyclist
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Re: RCD Typ B

Beitrag von cyclist »

Hallo Snippy,
Bitte nicht streiten
nö, aber Nutzer die immer wieder raushängen lassen, unbelehrbar zu sein und zu erkennen geben, das Vorschriften für sie nicht gelten, das kann nicht in einen Fachforum angehen. Und nein, dich meine ich damit nicht! :)
und Danke für die Info! Ich schau mal da rein. Obwohl ich mich frage, inwieweit dies für Altanlagen passt.
Naja, es gibt ja in der E-Technik bekanntlich keinen "Bestandsschutz". Es gelten die Normen zum Errichtungszeitpunkt sowie eventuelle Anpassungsforderungen (z.B. Berührungsschutz in Schaltgerätekombinationen mit Nachrüstung zum 31.12.1999). Aber hinsichtlich des Arbeitsschutzes gelten die aktuellen (!!!) Bestimmungen.
Der Grund: Es müssen zwar die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, falls dies aber eine Vorschrift der Versicherungen ist, zählt dies für uns nicht.
Bezüglich der Sachversicherer mag das zwar stimmen, nicht aber bezüglich der Unfallversicherer. --> DGUV Vorschrift 4 statt 3. rules1
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Ciao + Gruss
Markus
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street style03
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Re: RCD Typ B

Beitrag von street style03 »

Kann Cyclist nur zustimmt die DGUV V4 trifft auf uns zu
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Snippy30
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Re: RCD Typ B

Beitrag von Snippy30 »

Naja, es gibt ja in der E-Technik bekanntlich keinen "Bestandsschutz". Es gelten die Normen zum Errichtungszeitpunkt sowie eventuelle Anpassungsforderungen (z.B. Berührungsschutz in Schaltgerätekombinationen mit Nachrüstung zum 31.12.1999). Aber hinsichtlich des Arbeitsschutzes gelten die aktuellen (!!!) Bestimmungen.
Das ist mir bekannt :D
Kann Cyclist nur zustimmt die DGUV V4 trifft auf uns zu
Klar! Nur steht dort nichts drinne über den Einsatz von RCD´s speziell.
Olaf S-H
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Re: RCD Typ B

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

der VdS kümmert sich um Brandschutz und die BG/UK um den Personenschutz - so die klassische Denkweise. Indirekt ist jedoch im Personenschutz auch der Brandschutz enthalten - die Person muss ja auch davor geschützt werden, dass die Hütte abraucht.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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