Überprüfung von Kleinkläranlagen.

In dieses Forum gehört alles, was sich mit dem Titel vereinbaren lässt
Antworten
Benutzeravatar
Klärchen
Beiträge: 116
Registriert: Freitag 25. Mai 2007, 15:05
Wohnort: Büsum

Überprüfung von Kleinkläranlagen.

Beitrag von Klärchen »

Ich wurde damit beauftragt an einer Kleinkläranlage einen E-Check durchzuführen.
Die Steuerung (Schaltschrank) ist Steckerfertig instaliert und wird nur an einer Steckdose eingesteckt. In dem Schaltschrank befindet sich neben einer Steuerungselektronik noch 2 Magnetventile und ein Kleinstkompressor der die Anlage mit Luft versorgt.
Was muss ich machen und was muss ich Dokumentieren?

Gruß Euer Klärchen.
Benutzeravatar
cyclist
Beiträge: 2482
Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL

Re: Überprüfung von Kleinkläranlagen.

Beitrag von cyclist »

Moin,
das ist mit ein paar Wörtern / Sätzen nicht so einfach zu sagen.
Handelt es sich um eine Anlage mit Ex-Teil? Wenn ja, dann ist erst mal ein Ex-Schutzdokument nötig.
Auch wenn nicht, dann ist auf jeden Fall eine Risikoanalyse / Risikobeurteilung nötig, darin wird dann auch die Prüffrist festgelegt. Wenn Ex-Anlage dann max. 36 Monate, wenn nein, dann max. 48 Monate.

Die Anlage wird vom Hersteller anschlussbereit mit Stecker geliefert? Dieser muss ja, neben CE-Konformitätserklärung usw., auch ein Dokument beiliegen haben, das er sein "Teilchen" geprüft hat.
Vor Ort ist dann - je nachdem ob Ex oder nicht - eine Prüfung nach DIN VDE 0100-600 oder evtl. auch u.a. nach EN 60079-14 (EX) nötig.
Ein "E-Check" ist hierfür unzureichend! richt1

Was dann vor Ort für Messungen nötig sind, ist abhängig von der Anlage, sowie von der angewendeten Netzform.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Benutzeravatar
Elt-Onkel
Null-Leiter
Beiträge: 7736
Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
Kontaktdaten:

Re: Überprüfung von Kleinkläranlagen.

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

eine Kleinkläranlage ist entweder eine Teichanalge, oder eine Anlage mit Kunststoff-Tropfkörper.

Üblicherweise ist es eine Teichanlage ggfs. mit Belebung (w.g. Kompressor).

Da fällt das EX-Problem schon mal weg.

Ich würde ganz am Anfang mal ein Anlagenschema aufzeichnen (Kapitel 1).
Dann kann man die E-Geräte lokalisieren und zuordnen (Kapitel 2).

Schließlich einen Schaltplan vom Hersteller übernehmen (Kapiel 3).

Dann Messen (Kapitel 4).


...
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Überprüfung von Kleinkläranlagen.

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Klärchen,

"Stecker" bedeutet nicht immer, dass nach VDE 0701-0702 geprüft werden kann. Hier kann es sich auch um eine Prüfung nach VDE 0105-100 i. V. m. VDE 0113-1 handeln. Es wäre zuerst zu klären, was auf dem Typenschild des Schaltschrankes steht. Zum Ex-Schutz hat Cyclist ja schon einiges geschrieben.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten