5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
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5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
Hallo,
kann mir jemand die Hintergründe des folgenden Zitats erklären:
"Ebenso findet sich in der VDE 0100-520 Abs. 521.10.4. eine weitere Ausnahme von dieser Regel. Werden NYM-Leitungen nicht direkt ins Erdreich eingebettet, sondern innerhalb von unterirdischen Schutzrohren verlegt, so gibt es normativ eine weitere Ausnahme von der zuvor genannten grundsätzlichen Regel.
- Kurze Leitungsstücke bis maximal 5 m Länge sind zulässig, wenn
- die Schutzrohre mechanisch ausreichend stabil sind,
- die NYM-Leitungen auswechselbar bleiben,
- gegen das Eindringen von Flüssigkeiten geschützt und
- zusätzlich belüftet sind."
Quelle: https://www.elektrofachkraft.de/experte ... z527W8H4uP
Das klingt so wie ein bisschen schwanger.
Zudem habe ich beobachtet, daß oberhalb von 1,5 mm² NYY sowieso preiswerter ist.
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kann mir jemand die Hintergründe des folgenden Zitats erklären:
"Ebenso findet sich in der VDE 0100-520 Abs. 521.10.4. eine weitere Ausnahme von dieser Regel. Werden NYM-Leitungen nicht direkt ins Erdreich eingebettet, sondern innerhalb von unterirdischen Schutzrohren verlegt, so gibt es normativ eine weitere Ausnahme von der zuvor genannten grundsätzlichen Regel.
- Kurze Leitungsstücke bis maximal 5 m Länge sind zulässig, wenn
- die Schutzrohre mechanisch ausreichend stabil sind,
- die NYM-Leitungen auswechselbar bleiben,
- gegen das Eindringen von Flüssigkeiten geschützt und
- zusätzlich belüftet sind."
Quelle: https://www.elektrofachkraft.de/experte ... z527W8H4uP
Das klingt so wie ein bisschen schwanger.
Zudem habe ich beobachtet, daß oberhalb von 1,5 mm² NYY sowieso preiswerter ist.
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Re: 5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
In Österreich gibt es im Regelwerk eine ähnliche Ausnahme, allerdings gilt die für Leitungswege bis - wenn mich nicht alles trügt - 50 Meter, nicht 5. Darüber gilt nicht mehr die Installationsnorm ÖVE EN-1 sondern die Kabel- und Freileitungsnorm ÖVE L-1.
De facto übersteht es sogar H05VV-F erstaunlich gut, ohne Schutzrohr vergraben zu werden. Meine Eltern fanden beim Kauf des Hauses eine unterirdische PVC-Schlauchleitung 3G1,5 zu einem Nebengebäude vor, bestand problemlos eine Isomessung. Ist inzwischen seit Umnutzung des Gebäudes durch ein NYY-J 5x10 ersetzt.
De facto übersteht es sogar H05VV-F erstaunlich gut, ohne Schutzrohr vergraben zu werden. Meine Eltern fanden beim Kauf des Hauses eine unterirdische PVC-Schlauchleitung 3G1,5 zu einem Nebengebäude vor, bestand problemlos eine Isomessung. Ist inzwischen seit Umnutzung des Gebäudes durch ein NYY-J 5x10 ersetzt.
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Re: 5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
Damit sollten ursprünglich Garagen erschlagen werden.
Eine Notwendigkeit dafür gibt es eigentlich seit Verfügbarkeit von NYY nicht. Abraten kann man sowieso davon, egal welcher Länge:
NYM ist sehr feuchtigkeitsempfindlich, im Erdreich vergraben diffundiert die Feuchtigkeit durch den Mantel, Grünspan und schlechte Isowerte sind die Folge, bei nicht frostfreier Verlegung kommt noch mechanische Belastung dazu, die für Mikrorisse im Mantel sorgt. Auch im Rohr gibt es ein Feuchtigkeitsproblem durch Kondensat; auswechselbar, naja, leg gleich ein NYY, das braucht man 40 Jahre nicht auswechseln...
Eine Notwendigkeit dafür gibt es eigentlich seit Verfügbarkeit von NYY nicht. Abraten kann man sowieso davon, egal welcher Länge:
NYM ist sehr feuchtigkeitsempfindlich, im Erdreich vergraben diffundiert die Feuchtigkeit durch den Mantel, Grünspan und schlechte Isowerte sind die Folge, bei nicht frostfreier Verlegung kommt noch mechanische Belastung dazu, die für Mikrorisse im Mantel sorgt. Auch im Rohr gibt es ein Feuchtigkeitsproblem durch Kondensat; auswechselbar, naja, leg gleich ein NYY, das braucht man 40 Jahre nicht auswechseln...
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Re: 5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
NYY ist heute Massenware, da ist kaum ein Preisunterschied zum NYM, Den Aufwand für den Schutz vom NYM ist da schon auf die kurze Strecke zu groß.meisterglücklich hat geschrieben: ↑Mittwoch 27. Dezember 2017, 16:17 Eine Notwendigkeit dafür gibt es eigentlich seit Verfügbarkeit von NYY nicht.
- Elt-Onkel
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Re: 5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
Hallo,
Die Leitung lag über 15 Jahre in einem Drainagerohr (als mechanischer) Schutz.
Hat bis zu Ende problemlos gejobbt.
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Ich habe mal (aus Kostengründen) ein Gartenhaus mit 30 Meter NYM 5x6 angeschlossen.meisterglücklich hat geschrieben: ↑Mittwoch 27. Dezember 2017, 16:17 Damit sollten ursprünglich Garagen erschlagen werden.
Eine Notwendigkeit dafür gibt es eigentlich seit Verfügbarkeit von NYY nicht. Abraten kann man sowieso davon, egal welcher Länge:
NYM ist sehr feuchtigkeitsempfindlich, im Erdreich vergraben diffundiert die Feuchtigkeit durch den Mantel, Grünspan und schlechte Isowerte sind die Folge, bei nicht frostfreier Verlegung kommt noch mechanische Belastung dazu, die für Mikrorisse im Mantel sorgt. Auch im Rohr gibt es ein Feuchtigkeitsproblem durch Kondensat; auswechselbar, naja, leg gleich ein NYY, das braucht man 40 Jahre nicht auswechseln...
Die Leitung lag über 15 Jahre in einem Drainagerohr (als mechanischer) Schutz.
Hat bis zu Ende problemlos gejobbt.
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- cyclist
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Re: 5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
Hallo Elt-Onkel!
Dass das Konstrukt funktioniert hat, ist das eine, aber ob es auch noch sicher war? Hast du mal nach einem starken Regen den Isolationswiderstand gemessen?
Ich hatte mal eine Außenbeleuchtungsanlage, die mit NYM-J installiert wurde, das in 20-30cm Tiefe einfach so verlegt wurde und längere Zeit in Betrieb war, durchgemessen. Ergebnis der Iso-Messungen war ziemlich katastrophal...
Das ein Drainagerohr nicht zulässig ist, zur Verwendung mit NYM-Leitungen! In Drainage-Rohren kann über die Öffnungen Wasser eindringen - genau dafür sind die Rohre ja vorgesehen!Die Leitung lag über 15 Jahre in einem Drainagerohr(als mechanischer) Schutz.
Dass das Konstrukt funktioniert hat, ist das eine, aber ob es auch noch sicher war? Hast du mal nach einem starken Regen den Isolationswiderstand gemessen?
Ich hatte mal eine Außenbeleuchtungsanlage, die mit NYM-J installiert wurde, das in 20-30cm Tiefe einfach so verlegt wurde und längere Zeit in Betrieb war, durchgemessen. Ergebnis der Iso-Messungen war ziemlich katastrophal...
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
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- Null-Leiter
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Re: 5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
In unterirdischen Schutzrohren dürfen nach VDE 0100 Teil 520 Mantelleitungen verlegt werden.
Voraussetzung ist, dass die Leitung auswechselbar bleibt.
Außerdem muss das Rohr mechanisch fest, gegen eindringen von Flüssigkeiten geschützt und belüftet sein.
Allerdings soll sich diese Art der Verlegung auf kurze Strecken beschränken.
Diese zugelassene Verlegeart wurde in der Praxis schon seit Jahren angewendet, und zwar dann, wenn relativ kurze Strecken verlegt werden mussten. So z.B. die Versorgung von Leuchten und Steckdosen im Garten, Innenhof, Eingangsbereich, Toreinfahrt, vom Wohzimmer aus geschalteter Springbrunnen, Verbindung zwischen Wohnhaus und Garage.
Die Vorteile der Anwendung dieser Verlegeart liegen darin, dass mitunter teure und gegebenenfalls auch störanfällige zusätzliche Klemmenstellen an den Übergängen von Leitungen auf Kabel verzichtet werden kann.
Der Verlegung von Kabeln, z.B. NYY, ist grundsätzlich der Vorzug zu geben.
Voraussetzung ist, dass die Leitung auswechselbar bleibt.
Außerdem muss das Rohr mechanisch fest, gegen eindringen von Flüssigkeiten geschützt und belüftet sein.
Allerdings soll sich diese Art der Verlegung auf kurze Strecken beschränken.
Diese zugelassene Verlegeart wurde in der Praxis schon seit Jahren angewendet, und zwar dann, wenn relativ kurze Strecken verlegt werden mussten. So z.B. die Versorgung von Leuchten und Steckdosen im Garten, Innenhof, Eingangsbereich, Toreinfahrt, vom Wohzimmer aus geschalteter Springbrunnen, Verbindung zwischen Wohnhaus und Garage.
Die Vorteile der Anwendung dieser Verlegeart liegen darin, dass mitunter teure und gegebenenfalls auch störanfällige zusätzliche Klemmenstellen an den Übergängen von Leitungen auf Kabel verzichtet werden kann.
Der Verlegung von Kabeln, z.B. NYY, ist grundsätzlich der Vorzug zu geben.
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- Null-Leiter
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Re: 5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
Abgesehen das solch ein Rohr ein no go ist, das Rohr kostet doch auch Kohle?
NYY-j 3x6 beim Hagemeyer der m 1,47 € NYN-J aktuell 1,57 € der m, das sind Nettopreise.
- cyclist
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Re: 5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
Hallo Ich-bins!
Ich hatte auch schon mal den Fall, das ein wenige Wochen vorher ordnungsgemäß verlegtes und in Sand eingebettetes NYY-J 5x2,5mm² zu einer Wasserleitung mutiert ist. Das total klare Wasser lief auch direkt in die UV und unten direkt wieder raus...
Da hatte sich wohl ein Steinchen durch den Mantel durchgedrückt und das Wasser aus dem Bereich (abschüssige Gründstückseinfahrt) abgeleitet.
Das Leitungsende wurde abgeschrumpft (Endkappe), aus der UV rausgeführt und die Verdrahtung ein wenig geändert, so das keine neue Leitung verlegt werden musste.
Auch wasserführende H07RN-F-Leitungen hatte ich schon mal... (Unterwasserpumpen).
Naja..., unser Elt-Onkel ist da leider der einzige, der das offenbar für gut befindet. Er hat leider desöfteren so seltsame Vorstellungen und baut da so komische Dinge...Abgesehen das solch ein Rohr ein no go ist, das Rohr kostet doch auch Kohle?
Ich hatte auch schon mal den Fall, das ein wenige Wochen vorher ordnungsgemäß verlegtes und in Sand eingebettetes NYY-J 5x2,5mm² zu einer Wasserleitung mutiert ist. Das total klare Wasser lief auch direkt in die UV und unten direkt wieder raus...
Da hatte sich wohl ein Steinchen durch den Mantel durchgedrückt und das Wasser aus dem Bereich (abschüssige Gründstückseinfahrt) abgeleitet.
Das Leitungsende wurde abgeschrumpft (Endkappe), aus der UV rausgeführt und die Verdrahtung ein wenig geändert, so das keine neue Leitung verlegt werden musste.
Auch wasserführende H07RN-F-Leitungen hatte ich schon mal... (Unterwasserpumpen).
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Ciao + Gruss
Markus
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Re: 5 Meter NYM unter der Erdoberfläche
Moin cyclist,
beachte bitte, dass die Leitung schon vor 15 Jahren eingegraben wurde. Dies war eine Zeit, wo er noch nicht durch die Weissagungen und Heilungen des Forums seinen Nutzen ziehen konnte.
Beachte bitte auch, dass er nur einen Teil der "Gedanken" umgesetzt hat. Einige seiner Gedanken waren sehr gut.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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