meisterglücklich hat geschrieben: ↑Dienstag 17. Oktober 2017, 08:54
Außenanlagen mit Steckdosen waren ab 1990 (?, aber ziemlich sicher) in eine Fehlerstromschutzschaltung miteinzubeziehen,
Die Vorschrift Außenanlagen wie Steckdosen auf dem Balkon über RCD zusätzlich abzusichern, da endete die Übergangsfrist meines Wissens nach um 1991.
Ich hatte damals einen Neubau installiert und für die Balkonsteckdosen eigene Zuleitungen verlegt, weil ich über das gehört hatte.
Ein Glück auch, der Bau war fertig und es wurde vom Bauträger danach gefragt.
Ja und mein Arbeitgeber hatte gleich wieder herumgemeckert: "Wieso, das haben wir nicht einkalkuliert das war damals noch keine Vorschrift als wir das Angebot erstellt hatten"
ja so ist es eben, aber ich hatte es gemacht, weil ich mich ja damals schon immer schlau gemacht hatte und so war es auch auf einem Großbau gewesen der 1984 erstellt wurde auch dort verlegte ich schon eigene Zuleitungen zu den Bädern.
Und was war: Chef sagte zuerst: FI-Schalter haben wir nicht einkalkuliert, wird nicht gemacht.
Aber dann Bauabnahme und es wurde natürlich beanstandet, also Nachrüstung für 86 Wohnungen wo ich dort in den Betondecken schon die Zuleitungen vorher eingelegt hatte obwohl ich es an sich nicht sollte.
Und ich war damals neu in der Firma gewesen.