Pflicht für Fehlerstromschutzschalter

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drehstrom
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Pflicht für Fehlerstromschutzschalter

Beitrag von drehstrom »

Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand kurz "aus dem Kopf" das Jahr sagen seit wann es Pflicht ist, einen FI im Badezimmer einzubauen?

Und in welchem Jahr wurde diese FI-Pflicht erweitert für alle Stromkreise (mit ein paar Ausnahmen)?

Danke und Grüße

Drehstrom
IH-Elektriker
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Re: Pflicht für Fehlerstromschutzschalter

Beitrag von IH-Elektriker »

So rein aus dem Kopf raus war das für das Badezimmer 1984, die generelle "Pflicht" für "alle" folgte meines Wissens nach erst relativ spät, vor etwa genau 10 jahren, also 2007 und 2009 "musste" dann zwingend....

Das sind zumindest die Zahlen die ich im Kopf habe, da ich aber die letzten 15 Jahre fast nur im Maschinen- und Anlagenbau normenmäßig unterwegs bin ist das nur quasi "Interesse an..." und daher gubts da die eine oder andere leichte Unschärfe ;)
meisterglücklich
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Re: Pflicht für Fehlerstromschutzschalter

Beitrag von meisterglücklich »

Außenanlagen mit Steckdosen waren ab 1990 (?, aber ziemlich sicher) in eine Fehlerstromschutzschaltung miteinzubeziehen, Mitte der 1990er kam eine Gummiparagraphenvorschrift hinzu, die sich auf "für Außenanwendungen benutzbare" Steckdosen bezog (dürfte in der 410 gewesen sein).

Mit der Wiedervereinigung galten erst ab 3.10.1990 die VDE-Vorschriften in den "neuen" Bundesländern, vorher galt dort die TGL, sprich, alles was nach dem dritten Oktober errichtet wurde, hatte dann den aktuellen VDE-Normen zu entsprechen.
Olaf S-H
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Re: Pflicht für Fehlerstromschutzschalter

Beitrag von Olaf S-H »

Moin drehstrom,

dies war die VDE 0100-701:1984-05. Die Übergangsfrist endete am 30.04.1985.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
Beiträge: 13786
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Re: Pflicht für Fehlerstromschutzschalter

Beitrag von Olaf S-H »

drehstrom hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2017, 07:26 ... Und in welchem Jahr wurde diese FI-Pflicht erweitert für alle Stromkreise (mit ein paar Ausnahmen)? ...
Moin Drehstrom,

im Bad oder Allgemein?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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geloescht

Re: Pflicht für Fehlerstromschutzschalter

Beitrag von geloescht »

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Strippe-HH
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Registriert: Freitag 10. Oktober 2014, 17:01
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Re: Pflicht für Fehlerstromschutzschalter

Beitrag von Strippe-HH »

meisterglücklich hat geschrieben: Dienstag 17. Oktober 2017, 08:54 Außenanlagen mit Steckdosen waren ab 1990 (?, aber ziemlich sicher) in eine Fehlerstromschutzschaltung miteinzubeziehen,
Die Vorschrift Außenanlagen wie Steckdosen auf dem Balkon über RCD zusätzlich abzusichern, da endete die Übergangsfrist meines Wissens nach um 1991.
Ich hatte damals einen Neubau installiert und für die Balkonsteckdosen eigene Zuleitungen verlegt, weil ich über das gehört hatte.
Ein Glück auch, der Bau war fertig und es wurde vom Bauträger danach gefragt.
Ja und mein Arbeitgeber hatte gleich wieder herumgemeckert: "Wieso, das haben wir nicht einkalkuliert das war damals noch keine Vorschrift als wir das Angebot erstellt hatten"
ja so ist es eben, aber ich hatte es gemacht, weil ich mich ja damals schon immer schlau gemacht hatte und so war es auch auf einem Großbau gewesen der 1984 erstellt wurde auch dort verlegte ich schon eigene Zuleitungen zu den Bädern.
Und was war: Chef sagte zuerst: FI-Schalter haben wir nicht einkalkuliert, wird nicht gemacht.
Aber dann Bauabnahme und es wurde natürlich beanstandet, also Nachrüstung für 86 Wohnungen wo ich dort in den Betondecken schon die Zuleitungen vorher eingelegt hatte obwohl ich es an sich nicht sollte.
Und ich war damals neu in der Firma gewesen.
ego11
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Re: Pflicht für Fehlerstromschutzschalter

Beitrag von ego11 »

Der Artikel von Alois aus der "Elektrofachkraft" stimmt nicht. Die Fi Pflicht im Bad von 1984 bezog sich lediglich auf die Steckdose. Es währe also auch statthaft gewesen, hier einen Schukomat bzw. eine Steckdose mit FI einzubauen. Erst seit 2004 gilt das geschriebene.
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