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Aderendhülsen zulässig bei mehrdrähtigen Adern?

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 08:31
von cyclist
Moin zusammen!
Habe bei einer Anlagenprüfung einen etwas seltsamen Sachverhalt festgestellt. Die Anlgenzuleitungen (NYM-J 5x16mm² - mehrdrähtige Adern, quasi H07V-R) wurden jeweils mit Aderendhülsen versehen und an den Reihenklemmen im Schaltschrank angeschlossen.
Ich bin der Meinung, das eine Verwendung von AEH an massiven bzw. mehrdrähtigen Adern nicht zulässig ist, da diese nur für flexible bzw. hochflexible Adern vorgesehen sind. Auch ist eine "gasdichte" Verpressung - wie sie mit geeigneten Werkzeug bei flexiblen Adern üblich ist - sicher nicht möglich ist. Und hierdurch ist gegebenenfalls kein vollständig und dauerhaft sicherer Kontakt gegeben.

Hat da einer was schriftliches von einem Hersteller oder einen Artikel in der de oder ep?

dank1

Re: Aderendhülsen zulässig bei mehrdrähtigen Adern?

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 09:14
von Funker
Im EP 2016 gab es zu dem Thema eine Serie über mehrere Teile mit folgendem Verweis

http://www.molex.com/pdm_docs/ats/TM-640160065.pdf

Da ist zwar in englisch, aber sieht ganz vernünftig aus.

Re: Aderendhülsen zulässig bei mehrdrähtigen Adern?

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 09:19
von Funker
"Reihenklemmen sind heute hinsichtlich ihrer Konstruktion so ausgelegt, dass ein-, mehr-, fein- und feinstdrähtige Leiter ohne Vorbehandlung
(also ohne Draht- und Spleißschutz) direkt geklemmt werden können. Besonderes Herrichten der Leiter nach dem Abisolieren, wie
z. B. das Aufpressen von Aderendhülsen, ist in der Regel nicht notwendig.
Das bedeutet jedoch nicht, dass für solche Klemmen zum Anschluss von fein- und feinstdrähtigen Leitern keine Aderendhülsen verwendet
werden dürfen. Sie werden zwar nicht für den Drahtschutz benötigt, erleichtern aber das Einführen der abisolierten Leiterenden in
Klemmen erheblich und vermeiden das Abspleißen von einzelnen Drähten. Für ein- und mehrdrähtige Leiter sind Aderendhülsen nicht
zulässig."
Literatur
[1] DIN 46228-1:1992-08 Aderendhülsen; Rohrform
ohne Kunststoffhülse.
[2] DIN 46228-4:1990-09 Aderendhülsen; Rohrform
mit Kunststoffhülse.
[3] DIN EN 60999-1 (VDE 0609-1):2000-12 Verbindungsmaterial
– Elektrische Kupferleiter –
Sicherheitsanforderungen für Schraubklemmstellen
und schraubenlose Klemmenstellen –
Teil 1: Allgemeine Anforderungen und besondere
Anforderungen für Klemmstellen für Leiter von
0,2 mm2 bis einschließlich 35 mm2.
[4] DIN EN 60947-7-1 (VDE 0611-1):2010-03 Niederspannungsschaltgeräte
– Teil 7-1: Hilfseinrichtungen
– Reihenklemmen für Kupferleiter.
W. Baade in EP Elektropraktiker, Berlin 67 (2013) 5

Re: Aderendhülsen zulässig bei mehrdrähtigen Adern?

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 10:22
von cyclist
dank1

Re: Aderendhülsen zulässig bei mehrdrähtigen Adern?

Verfasst: Sonntag 19. November 2017, 17:38
von michaelz
Da hab ich mal ne Frage zu weil das grad passt.

H07RN-F ist ja auch mehrdrähtig, also nicht feinstdrähtig im Sinne von 150x0,008 aber es ist ja dennoch mehrdrähtig. Entsprechend vorbereitete Klemmen wo man ohne Aderendhülsen arbeiten kann haben ja eine kleine Lasche die auf die Adern drückt statt wie bei alten Dosenklemmen wo nur die Schraube selbst aufdrückt?

Wenn man solche Klemmen hat wo direkt die Schraube auf die Adern drückt, also in Steckern und Kupplungen z.b., dann muss man dafür aber wieder Aderendhülsen verwenden oder seh ich das falsch?

Re: Aderendhülsen zulässig bei mehrdrähtigen Adern?

Verfasst: Sonntag 19. November 2017, 18:04
von Elt-Onkel
Hallo,
michaelz hat geschrieben: Sonntag 19. November 2017, 17:38 Da hab ich mal ne Frage zu weil das grad passt.

H07RN-F ist ja auch mehrdrähtig, also nicht feinstdrähtig im Sinne von 150x0,008 aber es ist ja dennoch mehrdrähtig.
Also, ich kenne H07RN-F als feindrähtig.

...

Re: Aderendhülsen zulässig bei mehrdrähtigen Adern?

Verfasst: Sonntag 19. November 2017, 18:28
von michaelz
Ja richtig, FEINdrähtig, aber nicht FEINSTdrähtig. Das meint ich.

In der zitierten Quelle oben im Beitrag steht ja das Aderendhülsen für MEHRdrähtige Leiter nicht zuässig wären. Sonder nur für FEIN- und FEINSTdrähtige.

Dennoch drückt in Anschlussklemmen von Steckern usw. ja direkt die Schraube auf die Adern. Also müsste eine AEH ja auch bei lediglich MEHRdrähtigen erlaubt sein?

Re: Aderendhülsen zulässig bei mehrdrähtigen Adern?

Verfasst: Sonntag 19. November 2017, 19:05
von didy
michaelz hat geschrieben: Sonntag 19. November 2017, 18:28Dennoch drückt in Anschlussklemmen von Steckern usw. ja direkt die Schraube auf die Adern. Also müsste eine AEH ja auch bei lediglich MEHRdrähtigen erlaubt sein?
Nein, weil H07RN-F ist FEINdrähtig.

MEHRdrähtig ist z.B. ein NYM 16mm² - dort sind die einzelnen Drähte geschätzt etwa so dick wie ein eindrähtiges 1,5mm² - deutlich dicker als ein FEINdrähtiges H07RN-F.

Re: Aderendhülsen zulässig bei mehrdrähtigen Adern?

Verfasst: Sonntag 19. November 2017, 19:49
von michaelz
Ok danke, dann hab ichs geblickt.

Re: Aderendhülsen zulässig bei mehrdrähtigen Adern?

Verfasst: Dienstag 28. November 2017, 13:22
von Trumbaschl
Wie war das eigentlich mit mehrdrähtigen Adern und Klemmen, wo eine Schraube (Spitze, nicht Kopf) direkt auf den Leiter drückt? Das gab es teilweise bei LSS und FI aus den 70ern und 80ern, konkret weiß ich es von F&G Austria. Durfte man die ohne Hülsen o.ä. verarbeiten?