Produkt 'Steck-Fix'
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- Null-Leiter
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Produkt 'Steck-Fix'
Hallo,
Ich bin vor kurzem auf das Produkt 'Steck-Fix' gestoßen (http://steck-fix.de/).
Ist das so 'legal' verwendbar? Es reduziert doch die Tiefe mit denen ein Schuko- oder EURO-Stecker in einer Steckdose steckt... und damit vllt. auch die Kräfte mit denen der Stecker in der Dose hält (was vmtl. auch bei den häufig verwendeten Kindersicherungen der Fall ist).
Eigentlich ist es nicht direkt 'Installation', aber es beeinträchtigt die Installation (meines Erachtens).
Gruß
Dieter
Ich bin vor kurzem auf das Produkt 'Steck-Fix' gestoßen (http://steck-fix.de/).
Ist das so 'legal' verwendbar? Es reduziert doch die Tiefe mit denen ein Schuko- oder EURO-Stecker in einer Steckdose steckt... und damit vllt. auch die Kräfte mit denen der Stecker in der Dose hält (was vmtl. auch bei den häufig verwendeten Kindersicherungen der Fall ist).
Eigentlich ist es nicht direkt 'Installation', aber es beeinträchtigt die Installation (meines Erachtens).
Gruß
Dieter
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- Null-Leiter
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Re: Produkt 'Steck-Fix'
"Grundsätzliches zu den einlegbaren Kindersicherungen:
In der VDE-Norm VDE 0620-1 wird in Nr. 9.3 eindeutig erklärt:
"Zusatzbauteile, die die Abmessungen der Normblätter beeinträchtigen (z.B. Einklebeplättchen), sind nicht zulässig". "
https://www.vis.bayern.de/produktsicher ... herung.htm
"Produktkennzeichnung, Sicherheitszeichen
Generell NICHT zulässig ist eine CE - Produktkennzeichnung auf Kindersicherungen, da es sich um kein elektrisches Betriebsmittel im Sinne der Richtlinie 2014/35/EU handelt.
Der Erfahrungsaustauschkreis der Nationalen Prüfstellen (EK1) hat entschieden, dass diesen Kindersicherungen von den Prüfstellen kein GS-Zeichen zuerkannt werden kann.
Inzwischen ist auch in die VDE-Norm VDE 0620-1 folgende Festlegung aufgenommen, dass die Verwendung dieser Kindersicherungen als Einlege- oder Klebeplättchen nicht mehr zulässig ist"
ich denke daß, die Teile genau so zu betrachten sind.
In der VDE-Norm VDE 0620-1 wird in Nr. 9.3 eindeutig erklärt:
"Zusatzbauteile, die die Abmessungen der Normblätter beeinträchtigen (z.B. Einklebeplättchen), sind nicht zulässig". "
https://www.vis.bayern.de/produktsicher ... herung.htm
"Produktkennzeichnung, Sicherheitszeichen
Generell NICHT zulässig ist eine CE - Produktkennzeichnung auf Kindersicherungen, da es sich um kein elektrisches Betriebsmittel im Sinne der Richtlinie 2014/35/EU handelt.
Der Erfahrungsaustauschkreis der Nationalen Prüfstellen (EK1) hat entschieden, dass diesen Kindersicherungen von den Prüfstellen kein GS-Zeichen zuerkannt werden kann.
Inzwischen ist auch in die VDE-Norm VDE 0620-1 folgende Festlegung aufgenommen, dass die Verwendung dieser Kindersicherungen als Einlege- oder Klebeplättchen nicht mehr zulässig ist"
ich denke daß, die Teile genau so zu betrachten sind.
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- Null-Leiter
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- Registriert: Donnerstag 30. November 2006, 14:18
Re: Produkt 'Steck-Fix'
Hallo,
mir erschliesst sich die Anwendung nicht so ganz, wie soll das Produkt denn Eingesetzt werden?
Gruss
Strommensch
mir erschliesst sich die Anwendung nicht so ganz, wie soll das Produkt denn Eingesetzt werden?
Gruss
Strommensch
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: Produkt 'Steck-Fix'
Moin Strommensch,
durch den "Kreis" hast Du eine Führung der Stifte - der Innendurchmesser des Kreises entspricht am Außenabstand der Stifte. Folglich muss der Stecker nur solange gedreht werden, bis er eine passende Öffnung findet.
Gruß Olaf
durch den "Kreis" hast Du eine Führung der Stifte - der Innendurchmesser des Kreises entspricht am Außenabstand der Stifte. Folglich muss der Stecker nur solange gedreht werden, bis er eine passende Öffnung findet.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 26. Juli 2006, 15:18
- Wohnort: Berlin
Re: Produkt 'Steck-Fix'
Also doch auch ein Fall für die Marktaufsicht...
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- Null-Leiter
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- Registriert: Donnerstag 30. November 2006, 14:18
Re: Produkt 'Steck-Fix'
Hallo,
@Olaf Danke für die Erklärung
Also dann verbleibt der Ring in der Steckdose.
Gruss
Strommensch
@Olaf Danke für die Erklärung
Also dann verbleibt der Ring in der Steckdose.
Gruss
Strommensch