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Re: Elektroinstallation in der Schweiz

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 06:49
von Strommensch
Hallo,

Wer in der Schweiz kontrolliert?

In der Schweiz gibt es das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), es kontrolliert die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüffristen.
Nehmen wir an du hast ein Haus gekauft, dann erhältst du Post vom ESTI mit der bitte innerhalb einer bestimmten Frist, ein Prüfprotokoll über die Elektroinstallation in deinem Haus vorzulegen. Nun kannst du einen akkreditierten Prüfdienstleister deiner Wahl beauftragen, der dann die Messungen durchführt und einen Bericht erstellt. Sofern Mängel festgestellt worden sind, müssen diese in einer angemessenen Frist behoben werden. Ein Fachbetrieb muss die Protokollierten Mängel beheben und die Mängelliste unterschrieben an den Prüfdienstleister zurückschicken. Dieser wiederum komplettiert seinen Bericht, welcher dann beim ESTI eingereicht wird. Dann hast theoretisch 20 Jahre "Ruhe".

Gruss

Strommensch

Re: Elektroinstallation in der Schweiz

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 15:51
von Elt-Onkel
Hallo,

das habe ich verstanden.

Aber man braucht ja eine 'Installationsbewilligung', wenn man neue Leitungen in einem Haus verlegt.

Wer wacht darüber ?

Nehmen wir an, jemand baut sin Dachgeschoss aus.
Eben eine UV an die Wand gespaxt, 5x10 mm² von unten nach oben gelegt,
und die neue Wohnung hübsch verdrahtet.

Wer kontrolliert, ob das jemand mit 'Installationsbewilligung' gemacht hat ?


...

Re: Elektroinstallation in der Schweiz

Verfasst: Montag 16. Oktober 2017, 07:56
von HPG
Beitrag von Elt-Onkel » 13 Okt 2017 13:51

Hallo,

das habe ich verstanden.

Aber man braucht ja eine 'Installationsbewilligung', wenn man neue Leitungen in einem Haus verlegt.

Wer wacht darüber ?

Nehmen wir an, jemand baut sin Dachgeschoss aus.
Eben eine UV an die Wand gespaxt, 5x10 mm² von unten nach oben gelegt,
und die neue Wohnung hübsch verdrahtet.

Wer kontrolliert, ob das jemand mit 'Installationsbewilligung' gemacht hat ?
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Für Neu- und Umbauten braucht man, wie bei Euch wahrscheinlich auch, eine Baubewilligung, damit ist u.a. auch das zuständige EW informiert.
Wenn jemand schwarz Ausbaut kommt das spätestens bei der nächsten Elektrokontrolle aus.


http://www.horgen.ch/de/politikverwaltu ... t_id=19848

Gruss HPG

Re: Elektroinstallation in der Schweiz

Verfasst: Montag 16. Oktober 2017, 08:54
von Elt-Onkel
Hallo,

wie soll das denn raus kommen ?

Dann müssten ja E-Bestandspläne von jedem Haus bei den Behörden archiviert sein.


...

Re: Elektroinstallation in der Schweiz

Verfasst: Montag 16. Oktober 2017, 09:20
von Olaf S-H
HPG hat geschrieben: Montag 16. Oktober 2017, 07:56 ... Installationsbewilligung ... Baubewilligung ...
Moin zusammen,

im Bereich DACH sprechen wir zwar eine Sprache, aber einige Begriffe werden anders genutzt. Bei den Schweizern scheint der deutsche Begriff "Genehmigung" wohl "Bewilligung" zu heißen. Dies bedeutet dann, dass ein Schwarzbau (sehr bösese Wort im deutschen Baurecht) der Elektroanlage vorliegt, wenn diese nicht beilligt/genehmigt wurde. Ich Deutschland darf man Schwarzbauten ggf. auch wieder abbrechen.

Gruß Olaf

Re: Elektroinstallation in der Schweiz

Verfasst: Montag 16. Oktober 2017, 09:26
von Elt-Onkel
Hallo,

ja, das habe ich alles verstanden.

ABER, wie soll denn in 20 Jahren jemand eine 'E-Schwarzinstallation' (ohne Bewilligung) herausfinden ?

Wenn es keine alten Bestandspläne gibt, kann der Prüfer die Anlage nur elektrisch prüfen.

Dann muss es ja ganz dezidierte Lagepläne und Schaltpläne für jedes Haus, jedes Zimmer, jede Wand auf dem Amt geben ?


...

Re: Elektroinstallation in der Schweiz

Verfasst: Montag 16. Oktober 2017, 22:58
von Trumbaschl
Eine gut ausgeführte Schwarzinstallation wird vermutlich niemandem auffallen, allerdings dürften zumindest teilweise dem Prüfer die Dokumentationen der vergangenen Prüfungen vorliegen, dann merkt er schon anhand von Stockwerksbezeichnungen o.ä. ob da ganze Gebäudeteile dazugekommen sind.

Einige Zeit war ich öfter auf der Seite eines Kontrollbüros unterwegs, das kommentierte Bilder von bei Überprüfungen gefundenen Fehlern zeigt. Da war ab und zu der Kommentar, dass ein Fehler schon vor 20 Jahren bemängelt und nicht behoben wurde.