PAS nachrüsten
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PAS nachrüsten
Hallo,
ein Freund saniert gerade ein kleines EFH und ich erledige für ihn die Elektroinstallation.
Ich selbst habe vor geraumer Zeit meinen Meistertitel erhalten, arbeite aber schon immer in der Industrie.
Deswegen frage ich lieber zu diesem Fall hier nochmal nach, denn ein Meistertitel schütz vor Unwissenheit nicht
Gegeben ist:
Haus A wird Kernsaniert und dabei auch die Elektroinstallation erneuert.
Es besteht kein eigener Hausanschluss. Der Zähler von Haus A sitzt in Haus B (Schwiegereltern), wovon die Zuleitung (5x6mm², abgesichert mit 35A) in das 1.OG von Haus A führt. An dieser Situation wird sich in naher Zukunft auch nichts ändern.
Weiterhin besteht auch kein Fundamenterder, Staberder o.ä.
Die HV wird im 1.OG installiert. Direkt darunter kommt die UV (5x6mm² Zuleitung von HV) in das EG, wo auch die Heizungsanlage (Erdgas) sitzt.
Nun möchte ich in das EG eine PAS setzen, um die Gas- und Wasserleitungen einzubinden.
Allerdings muss meiner Kenntniss nach die PAS an den PEN vom HAK angeschlossen werden.
Ist es zulässig die PAS an den Schutzleiter in der HV im 1.OG anzuschließen?
Evtl. ist es sogar möglich an die UV im EG zu gehen? Der min. Querschnitt wäre ja durch die 5x6mm² Zuleitung von der HV sichergestellt.
Ist es erforderlich einen Tiefenerder nachzurüsten?
Es ist mir durchaus bewusst, dass die ideale Lösung wäre, an den HAK von Haus B zu gehen. Allerdings müsste dafür noch ein zusätzlicher Leiter verlegt werden, was leider keine Option ist.
Ich hoffe jemand unter euch hat bis hier hin durchgelesen und kann evtl. sogar behilflich sein.
Danke und Gruß
AbraXas
ein Freund saniert gerade ein kleines EFH und ich erledige für ihn die Elektroinstallation.
Ich selbst habe vor geraumer Zeit meinen Meistertitel erhalten, arbeite aber schon immer in der Industrie.
Deswegen frage ich lieber zu diesem Fall hier nochmal nach, denn ein Meistertitel schütz vor Unwissenheit nicht
Gegeben ist:
Haus A wird Kernsaniert und dabei auch die Elektroinstallation erneuert.
Es besteht kein eigener Hausanschluss. Der Zähler von Haus A sitzt in Haus B (Schwiegereltern), wovon die Zuleitung (5x6mm², abgesichert mit 35A) in das 1.OG von Haus A führt. An dieser Situation wird sich in naher Zukunft auch nichts ändern.
Weiterhin besteht auch kein Fundamenterder, Staberder o.ä.
Die HV wird im 1.OG installiert. Direkt darunter kommt die UV (5x6mm² Zuleitung von HV) in das EG, wo auch die Heizungsanlage (Erdgas) sitzt.
Nun möchte ich in das EG eine PAS setzen, um die Gas- und Wasserleitungen einzubinden.
Allerdings muss meiner Kenntniss nach die PAS an den PEN vom HAK angeschlossen werden.
Ist es zulässig die PAS an den Schutzleiter in der HV im 1.OG anzuschließen?
Evtl. ist es sogar möglich an die UV im EG zu gehen? Der min. Querschnitt wäre ja durch die 5x6mm² Zuleitung von der HV sichergestellt.
Ist es erforderlich einen Tiefenerder nachzurüsten?
Es ist mir durchaus bewusst, dass die ideale Lösung wäre, an den HAK von Haus B zu gehen. Allerdings müsste dafür noch ein zusätzlicher Leiter verlegt werden, was leider keine Option ist.
Ich hoffe jemand unter euch hat bis hier hin durchgelesen und kann evtl. sogar behilflich sein.
Danke und Gruß
AbraXas
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Re: PAS nachrüsten
Wenn die gegebenheiten nun mal so sind, das dieses Haus (freistehend?) über jene Zuleitung 5x6 versorgt wird (das diese formell nicht ausreicht ist sicher ein noch enstehender Diskussionspunkt, in der Praxis ohne Warmwasserbereitung tut es das aber allemal!) muß natürlich der Hauptpotentialausgleich in diesem Haus auch mit dem Schutzleiter dieser Zuleitung verbunden werden. Eine weitere direkte verbindung zum HAK ist nicht gefordert.
Wohl aber ggf. ein Erder, sollten z.B. eine Antenne oder Überspannungschutz installiert werden. Letzteres ist seit kurzem vorzusehen.
Wohl aber ggf. ein Erder, sollten z.B. eine Antenne oder Überspannungschutz installiert werden. Letzteres ist seit kurzem vorzusehen.
- Bender
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Re: PAS nachrüsten
In einem solchen Fall vermittle ich dem Kunden Kontakt zu einer Blitzschutz-Fachfirma, welche dann eine normgerecht Erdungsanlage erstellt sowie eine HES an einer mit mir abgestimmten Position installiert.
Einfach aus dem Grund, da sowohl meine Kenntnisse als auch meine Meßtechnik eher Richtung Schwachstrom als unter die Erde gehen.
Die Zuleitung zu erneuern, hätte nicht nur wegen der größeren Belastbarkeit (z.B Durchlauferhitzer, Ladestation e-Auto) sondern auch wegen einer sauberen Trennung der Anlage (Probleme mit den Schwiegereltern ) Vorteile.
Vielleicht ärgert man sich in 5 Jahren, wenn man wieder Wände und Decken im neu sanierten Haus A aufklopfen muss, nur weil man heute den Aufwand in Haus B gescheut hat.
Welche Poti/Erdungsanlage existiert denn in Haus B derzeit?
Einfach aus dem Grund, da sowohl meine Kenntnisse als auch meine Meßtechnik eher Richtung Schwachstrom als unter die Erde gehen.
Die Zuleitung zu erneuern, hätte nicht nur wegen der größeren Belastbarkeit (z.B Durchlauferhitzer, Ladestation e-Auto) sondern auch wegen einer sauberen Trennung der Anlage (Probleme mit den Schwiegereltern ) Vorteile.
Vielleicht ärgert man sich in 5 Jahren, wenn man wieder Wände und Decken im neu sanierten Haus A aufklopfen muss, nur weil man heute den Aufwand in Haus B gescheut hat.
Welche Poti/Erdungsanlage existiert denn in Haus B derzeit?
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- Null-Leiter
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Re: PAS nachrüsten
Welche Norm legst du denn bei der Sanierung eines Altbaus fuer die Erdungsanlage zugrunde?
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Re: PAS nachrüsten
Richtig. Zumindest ein Leerohr aus der UV zu einer Stelle an der z.B. im Keller ein eigener Zählerschrank/Hausanschluß enstehen könnte, schadet bestimmt nicht.
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- Null-Leiter
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Re: PAS nachrüsten
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten!
Ebenso wird die Antennenanlage von von Haus B in Haus A genutzt.
Ein Überspannungsschutz (DEHNguard DG M TNS 275) ist für die HV im 1.OG vorgesehen.
Ist dafür zwingend ein Erder nachzurüsten? Das möchte der Besitzer von Haus A das möglichst vermeidern...
Wie bereits gesagt, Änderungen an Haus B sind derzeit leider keine Option.
Den Zustand (falls vorhanden) der Erdungsanlage in Haus B weiß ich leider nicht.
Werde ich aber morgen Nachmittag in erfahrung bringen.
Gruß
AbraXas
erstmal vielen Dank für die Antworten!
Das Haus ist nicht freistehend. Haus A und B stehen direkt nebeneinander und teilen sich neben der elektr. Zuleitung auch den Hausanschluss von Erdgas.ego11 hat geschrieben: ↑Samstag 30. September 2017, 13:07 Wenn die gegebenheiten nun mal so sind, das dieses Haus (freistehend?) über jene Zuleitung 5x6 versorgt wird (das diese formell nicht ausreicht ist sicher ein noch enstehender Diskussionspunkt, in der Praxis ohne Warmwasserbereitung tut es das aber allemal!) muß natürlich der Hauptpotentialausgleich in diesem Haus auch mit dem Schutzleiter dieser Zuleitung verbunden werden. Eine weitere direkte verbindung zum HAK ist nicht gefordert.
Wohl aber ggf. ein Erder, sollten z.B. eine Antenne oder Überspannungschutz installiert werden. Letzteres ist seit kurzem vorzusehen.
Ebenso wird die Antennenanlage von von Haus B in Haus A genutzt.
Ein Überspannungsschutz (DEHNguard DG M TNS 275) ist für die HV im 1.OG vorgesehen.
Ist dafür zwingend ein Erder nachzurüsten? Das möchte der Besitzer von Haus A das möglichst vermeidern...
Ich vergaß zu erwähnen, dass das EG nur als Garage und Kellerraum dient. Daher sollte eine spätere, separate, Zuleitung kein Problem darstellen.Bender hat geschrieben: ↑Samstag 30. September 2017, 13:30 In einem solchen Fall vermittle ich dem Kunden Kontakt zu einer Blitzschutz-Fachfirma, welche dann eine normgerecht Erdungsanlage erstellt sowie eine HES an einer mit mir abgestimmten Position installiert.
Einfach aus dem Grund, da sowohl meine Kenntnisse als auch meine Meßtechnik eher Richtung Schwachstrom als unter die Erde gehen.
Die Zuleitung zu erneuern, hätte nicht nur wegen der größeren Belastbarkeit (z.B Durchlauferhitzer, Ladestation e-Auto) sondern auch wegen einer sauberen Trennung der Anlage (Probleme mit den Schwiegereltern ) Vorteile.
Vielleicht ärgert man sich in 5 Jahren, wenn man wieder Wände und Decken im neu sanierten Haus A aufklopfen muss, nur weil man heute den Aufwand in Haus B gescheut hat.
Welche Poti/Erdungsanlage existiert denn in Haus B derzeit?
Wie bereits gesagt, Änderungen an Haus B sind derzeit leider keine Option.
Den Zustand (falls vorhanden) der Erdungsanlage in Haus B weiß ich leider nicht.
Werde ich aber morgen Nachmittag in erfahrung bringen.
Gruß
AbraXas
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Re: PAS nachrüsten
Aus den genannten Gründen treffe ICH diesbezüglich keine Festlegungen, sondern überlasse dies der Fachfirma für Blitzschutz- und Erdungsanlagen. Auch das Meßprotokoll erhalte ich für diesen Anlagenteil dann von denen.
Meine Messungen beschränken sich dann auf die üblichen Niederohm-Messungen im "Inneren".
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Re: PAS nachrüsten
Moin AbraXas,
welche Netzform liegt denn vor - TN oder TT? Du schreibst zwar von einem PEN, aber ich frage doch lieber einmal nach.
Wenn Du die Gebäudeinstallation komplett erneuern lässt, dann ist die Anlage nach den jetzigen Rgelwerken zu errichten (Neuanlage). Damit ist der Fundamenterder wieder im Spiel. Nachrüsten geht leider nicht, also muss eine Alternative errichtet werden.
Gruß Olaf
welche Netzform liegt denn vor - TN oder TT? Du schreibst zwar von einem PEN, aber ich frage doch lieber einmal nach.
Wenn Du die Gebäudeinstallation komplett erneuern lässt, dann ist die Anlage nach den jetzigen Rgelwerken zu errichten (Neuanlage). Damit ist der Fundamenterder wieder im Spiel. Nachrüsten geht leider nicht, also muss eine Alternative errichtet werden.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: PAS nachrüsten
Hallo,Olaf S-H hat geschrieben: ↑Samstag 30. September 2017, 15:56 Moin AbraXas,
welche Netzform liegt denn vor - TN oder TT? Du schreibst zwar von einem PEN, aber ich frage doch lieber einmal nach.
Wenn Du die Gebäudeinstallation komplett erneuern lässt, dann ist die Anlage nach den jetzigen Rgelwerken zu errichten (Neuanlage). Damit ist der Fundamenterder wieder im Spiel. Nachrüsten geht leider nicht, also muss eine Alternative errichtet werden.
Gruß Olaf
Netzform ist TN-C-S. Also TN-C bis zum HAK, danach TN-S. Die Gebäude stehen in Rheinland Pfalz.
Die Gebäudeinstallaton wird (nur in Haus A, HAK+Zähler sind in Haus B) komplett erneuert.
Bedeutet: Ein Erder ist hier zwingend nachzurüsten??
Und um Missverständnisse zu vermeiden:
Ich bin nicht der Besitzer des Hauses. Ledigleich ein Freund von diesem, der unentgeltlich die Elektroinstallation übernimmt.
Da ich aber beruflich aus der Industrie komme und die Meisterprüfung schon ein paar Tage her ist, frage ich bei manchen Themen lieber nochmal nach...
Gruß
AbraXas
- Strippe-HH
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Re: PAS nachrüsten
Da es sich hier um eine Doppelhaushälfte handelt wo der Hausanschluss im Haus B sich befindet und es bestimmt so sein wird dass sich die Versorgung von Wasser und Heizung für Haus A auch in Haus B befinden wird, so ist auch dort im diesem Gebäude eine HES. erforderlich.
Eine weitere PAS sollte im Haus A auch errichtet werden, dazu ist jedoch eine Verbindungsleitung von 16mm² in GR-GE erforderlich um HES und PAS wirkungsvoll als Schutzpotenzialleiter miteinander zu verbinden.
Einen Abgriff aus einer Unterverteilung die sich im Nebengebäude befindet, ist meines Wissen nach nicht zulässig.
Eine weitere PAS sollte im Haus A auch errichtet werden, dazu ist jedoch eine Verbindungsleitung von 16mm² in GR-GE erforderlich um HES und PAS wirkungsvoll als Schutzpotenzialleiter miteinander zu verbinden.
Einen Abgriff aus einer Unterverteilung die sich im Nebengebäude befindet, ist meines Wissen nach nicht zulässig.