Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

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NZ-Tafel
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Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von NZ-Tafel »

Ok, es gibt Neuigkeiten!
Habe heute einen Anruf vom Hausbesitzer bekommen. Es war eine Karte vom zustelligen Bezirksstellenleiter im Briefkasten.
Er möchte die Anlage "abnehmen". Ich soll mich bezüglich eines Termins telefonisch melden.
Bin ja mal gespannt, ob da etwas draus wird. Morgen bekomme ich ein Foto dieser Karte.

Blöderweise kam das vor meinem vorherigen Schreiben, als Antwort auf dieses Schreiben:

Sehr geehrter XXX,

vielen Dank für die schnelle Antwort auf mein Schreiben vom 20.12.2017.

Es ist sehr schade, dass Ihrerseits keine schnelle und unbürokratische Lösung gefunden werden kann.
Ich hatte in vergangener Zeit bereits mit einigen Verteilungsnetzbetreibern, wie z. B. der Schleswig-Holstein Netz AG, der Stadwerke Leipzig GmbH oder auch der Mainfranken Netze GmbH, Kontakt.
Bei diesen Netzbetreibern genügte ein einziger Anruf, damit nach einem Inkassofall die Spannung wieder zugeschalten, bzw. ein neuer Zähler gesetzt wurde.

Es ist mir daher schleierhaft, warum eine komplette Prüfung der Elektroanlage, sowie ein Inbetriebnahmeverfahren nach aktueller TAB, wie bei einer Neuanlage, gefordert wird. Ich habe hierüber Rücksprache mit meinem ehemaligen Ausbilder gehalten. Dieser ist bei der Mainfranken Netze GmbH ins Installateursverzeichnis eingetragen. Er hat dort engen Kontakt mit dem Netzmeister. Dieser teilte mir auf Nachfrage ebenfalls mit, dass so ein Verfahren in ganz Deutschland ziemlich ungewöhnlich ist und hält dies für Schikane, mit der Altanlagen zwangserneuert werden sollen.

Ich weiße nachdrücklich darauf hin, dass die Elektroanlage aufgrund eines Inkassoverfahrens und nicht aufgrund technischer Mängel, Netzrückwirkungen, Stromdiebstahl, Gebäudeschäden oder Personenschäden abgeschaltet wurde. Die Abschaltung geschah Ihrerseits, ohne jegliche Informierung des Gebäudeeigentümers und gegen dessen Willen.

Der Stromlieferungsvertrag hätte schließlich vor Abschaltung auf eine andere Person überschrieben werden können, die Abschaltung hätte verhindert werden können. Dies war aber, aufgrund mangelnder Informierung des Eigentümers Ihrerseits, nicht mehr rechtzeitig möglich.
Zur Wiederinbetriebnahme der Elektroanlage ist Ihrerseits lediglich das Einsetzen der Drei NH-Sicherung bzw. NH-Trennmesser im Kabelverteilerschrank vor dem Hause notwendig.

Im Übrigen hatte ich bereits Kontakt mit mehreren Elektrofirmen. Lediglich 2 Firmen sind bereit die Elektroanlage zu prüfen, diese Firmen sind jedoch die nächsten 6 Monate auftragsmäßig ausgebucht. Alle anderen angeschriebenen Firmen wollten direkt eine Erneuerung der Elektroanlage verkaufen, ohne die Anlage jemals besichtig, noch geprüft zu haben. Eine unnötige Erneuerung der Anlage kommt nicht in Frage. Die Elektroanlage erfüllt zwar nicht die aktuellen Bestimmungen gemäß TAB, übertrifft aber die ursprünglichen Anforderungen, welche zum Zeitpunkt der Errichtung galten.
Da es sich um eine Bestandsanlage handelt, gelten hier die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden TGL-Normen, nicht die heutigen DIN-VDE-Normen.

Ein komplettes Inbetriebnahmeverfahren bzw. eine Erneuerung der Elektroanlage ist aus technischer Sicht sowie aus Normsicht des VDE nicht notwendig. Es handelt sich schließlich um eine Wieder- und nicht um eine Erstinbetriebnahme.
Beachten Sie hierzu bitte auch die beigefügte Anlage, es handelt sich hierbei um einen Ausschnitt aus der Fachzeitschrift „DE-Online“, welche in enger Zusammenarbeit mit dem VDE entsteht.

Eine Erneuerung wäre zudem, aus ökologischer sowie ökonomischer Sicht, alles andere als sinnvoll, da dies große bauliche Änderungen, in dem über 200 Jahre alten, nur teilunterkellerten, Gebäude, notwendig machen würde.

Sollten Sie auf eine Anlagenprüfung bzw. sogar eine Anpassung der Anlage an heutige Normen bestehen, so haben Sie in meinen Augen die Kosten hierfür zu tragen, da die Anlage nicht aufgrund technischer Probleme bzw. Mängel, sondern aufgrund eines Inkassofalles abgeschaltet wurde.

Als Positivbeispiel, zur Handlung nach einem Inkassofall, habe ich Ihnen einen Ausdruck einer Karte der Mainfranken Netze GmbH beigefügt. Hier wird der Strom nach Zahlung sofort wieder zugeschalten, egal wie lange die Anlage außer Betrieb war. Eine Anlagenprüfung wird empfohlen, ist jedoch kein muss. Die Verantwortung für den Betrieb der Anlage liegt dann beim Stromkunden, nicht beim Verteilungsnetzbetreiber. Es ist sehr schade, dass Sie in Ihrem Netzbereich nicht ähnlich kundenfreundlich und kooperativ arbeiten. Gerade in diesem Fall ist dies sehr ärgerlich, da durch die fehlende Stromversorgung bereits Gebäudeschäden entstanden sind.

Ferner zahle ich bereits seit 06.12.2017 an die Firma „Yello Strom GmbH“ für die Stromlieferung.
Von diesem Geld werden auch Ihrerseits erhobene Gebühren und Netzentgelte bezahlt. Es kann nicht sein, dass Sie diese Gebühren einnehmen, aber keine Energielieferung vornehmen.

Ich bitte hiermit um Übergabe des Sachverhaltes an den zuständigen Netzmeister, Hr. XXX.
Ein Netzmeister stellt schließlich selbst die Regeln für seinen Netzbereich auf und kann erfahrungsgemäß auch vom Standardverfahren abweichende Ausnahmen zulassen.

Sollten Zweifel an der Betriebssicherheit der Anlage bestehen, so kann diese jederzeit, nach Terminvereinbarung, von Ihnen besichtigt werden. Einige Detailfotos der Elektroanlage inkl. Zähleranlage habe ich auf Drei gesonderten Blättern beigelegt. Eine Verplombung besteht, wie bereits gesagt, leider schon länger nicht mehr.

Ich bitte hiermit um kurzes, inniges Nachdenken über den Fall sowie um konstruktive, menschliche und kostengünstige Lösungsfindung. Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihr Verständnis.

Hochachtungsvoll
Jetzt habe ich aber noch zwei kleine technische Probleme.
Ich habe mir die Anlage nochmal angesehen und festegestellt, dass eine Abdeckung isoliert werden muss und eine Schraube fehlt.

Wie isoliere ich den Ausschnitt VDE-Gerecht?
Hat jemand zufällig noch so eine Schraube mit Innengewinde rumfliegen und könnte diese abgeben?
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Elt-Onkel
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Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

na, den Ausschnitt oben kann man ja zukleben.

Also ein Stück Hart-PVC in schwarz besorgen,
10 mm größer als das Loch,
die schwarze Haube im Bereich der Auflagefläche anschleifen,
den Flicken anschleifen,
10 Gramm UHU-Endfest auftragen,
und den Flicken aufkleben.

Einen Tag warten - Fertig.

Für das mit der Schraube brauchts eine Hülsenmutter.

Müsste es bei Hornbach geben.

Dann fehlt aber immer noch das Plombenblech.


...
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NZ-Tafel
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Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von NZ-Tafel »

Ich habe es mir jetzt einfach mal einfach gemacht. Wenn Ersatzteile immer so einfach verfügbar währen...
Scheinbar ein Wink mit dem Zaunpfahl!

Das hier bestellt:
https://www.ebay.de/itm/Zaehlertafel-50 ... 7675.l2557

Jetzt muss ich einfach nur noch die untere und die obere Abdeckung an meiner "Bestandszählertafel" anbringen.
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Strippe-HH
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Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von Strippe-HH »

Zählertafeln über Hausanschlussanlagen sind doch nach den heutigen technischen Anschlussbestimmungen überhaupt nicht mehr zulässig.
Warum nicht gleich einen vernünftigen Schrank von Hager oder S+J setzen und ruhe ist.
Zumal es ja so sein wird, dass dieses Gebäude ohne hin neu installiert werden muss, da die Altinstallation bestimmt nicht mehr verwertbar ist.
Mit einen neuen Zählerschrank hat man jedenfalls die neuesten technischen Voraussetzungen erfüllt und so teuer sind diese ja nun auch nicht für ein Einfamilienhaus.
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Wulff
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Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von Wulff »

Hallo Strippe, NZ-Tafel hat es doch ausführlich beschrieben:

Die Anlage entspricht den Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung. Eine Nachrüstung ist somit nicht zwingend erforderlich.

Dass es von vielleicht besser ist, die Anlage auszuwechseln, ist sicherlich anzunehmen, jedoch nicht Bestandteil des Themas.
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NZ-Tafel
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Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von NZ-Tafel »

Guten Abend,

Wulff hat es gut erfasst. Mir geht es ums Prinzip, keine betriebsfähige und sichere Altanlage außer Betrieb zu nehmen.
Es zwingt mich auch niemand, bei meinem Oldtimer Airbags nachzurüsten.

Auch wird in dem Haus die nächsten 5 - 10 Jahre nichts außer notwendiger Instandhaltung und evtl. Renovierung passieren.
Das ganze ist ein "Spaßprojekt" nebenbei, da ich mit dem Hausbesitzer gut befreundet bin, er dort weder wohnen noch vermieten kann.
Die letzten 2 Mieter haben der Bausubstanz böse zugesetzt. Ich darf mir das ganze nun herrichten und dann mietfrei dort wohnen, wenn es mal fertig ist.

Hier noch die "ominöse" Karte. Rufe morgen dort mal an. Termin wird wohl Anfang März werden, da habe ich dann Urlaub.
Der Netzmeister persönlich war da...

Grüßle
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Elt-Onkel
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Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

mir fallen zwei Dinge auf.

Da gibt es eine Hausanschlußsicherung mit 50 Ampere.
Dahinter eine 'Vorsicherung' mit 35 Ampere.

Das dürfte nicht selektiv sein.

Gibt es in dem Haus noch andere Zählertafeln mit 'Vorsicherungen' ?

Wenn nein, dann würde anstelle der 'Vorsicherungen' ein sperrbarer Hauptschalter ausreichen.

Warum gibt es keine Hausanschlußsicherung mit 63 A ?

Dann wäre die Geschichte selektiv.

Ich kenne das von eon-Hanse so, daß die Hausanschlußsicherung im Straßenverteiler sitzt,
und sich im HAK nur Trennmesser befinden.

...
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Strippe-HH
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Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von Strippe-HH »

Wulff hat geschrieben: Donnerstag 15. Februar 2018, 20:06 Hallo Strippe, NZ-Tafel hat es doch ausführlich beschrieben:
Die Anlage entspricht den Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung. Eine Nachrüstung ist somit nicht zwingend erforderlich.
Dass es von vielleicht besser ist, die Anlage auszuwechseln, ist sicherlich anzunehmen, jedoch nicht Bestandteil des Themas.
Da bin ich aber nicht so recht der Ansicht.
Die ZÄTA. ist ein uraltes Teil, das sieht man am OAR wo die Vorsicherungselemente noch nicht auf Hutschienen, sondern mit Querstegen befestigt sind. Jedenfalls ist wie es mir seit meiner Lehrzeit von 1971 auf an bei damaligen Montagen von Zählertafeln es graue Kunststoffgehäuse gegeben hat und keine schwarzen Bakellittafeln. Die jetzige Farbgebung der Leitungen und die Zählerverdrahtung ist also bedeutend jünger als die Tafel selbst.
Da ist also das ganze Teil später nachgerüstet worden, dazu entspricht der Klemmstein im UAR schon nicht den damaligen TAB. da dort die Trennvorrichtung fehlt, nämlich sollte der Zähler mal gewechselt werden, die HAK-Sicherungen nicht gezogen werden sollen.
Sicherlich, mit dem eigentlichen Thema hat es wenig zu tun, es geht ja hier um die erneute Inbetriebnahme einer Teilanlage, aber nicht um das gesamte Gebäude selbst.
Ich habe ja auch die Fotos gesehen um was es sich dreht, und wie ich das so sehe da ist es eher ein "Bauanschluss" für die Sanierung des Hauses, denn die Altanlage ist nicht mehr in Betrieb, wie es auf anderen Fotos und auch in einen anderen Forum zu sehen ist.
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NZ-Tafel
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Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von NZ-Tafel »

Moin,

also die NZ-Tafel ist in den 50er bzw. 60er Jahren angebracht worden.
Umstellung von Freileitung und Wechselstrom auf Erdkabel und Drehstrom erfolgte Mitte der 90er Jahre - durch den Energieversorger selbst!
Dieser hat die Elektroanlage in diesen Zustand versetzt. Ist auf jeden Fall besser, als Stoffdrähte und 2,5mm² PEN.
Ich darf in meinem Oldtimer ja auch Sicherheitsgurte oder Zusatzbeleuchtung nachrüsten.
So zumindest sah die Elektroanlage, laut Inhaber, vor der Umstellung aus.

Die Zählertafel befindet sich in perfekter Höhe, direkt hinter der Eingangstür. Freigeschaltet werden kann auch in einem Kasten vor dem Haus.
Der HAK (und ein späterer Zählerschrank) wäre (wären) im schlecht zugänglichen Keller, Foto folgt.
So wie es jetzt ist, ist es von der Zugänglichkeit auch für alle beteiligten Parteien besser.

Sei es wie es sei. Ich habe gerade mit dem zuständigen Netzmeister gesprochen.
Die Anlage geht nach kurzer Prüfung, so wie gezeigt im März wieder in Betrieb.
Ein Beweisfoto folgt, wenn alles wieder geklappt hat.

Manchmal muss man halt doch einfach nur schlagkräftige Argumente, verbunden mit etwas Menschlichkeit, anwenden.

Grüßle
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Strippe-HH
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Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage

Beitrag von Strippe-HH »

Das Haus ist in den neuen Bundesländern, wie du schreibst. Und der VNB ist aus Hessen.
Na dann muss das ganze ja dicht beieinander liegen.
Und die gleiche Art von ZÄTA. ist verbaut wie es die im Westen auch seinerzeit gegeben hat.
Na ja, aber wenigstens gut ist es das nun die Frage der Wiederinbetriebnahme geklärt ist.
Dann kannst du ja mit deinem Projekt ja bald loslegen.
Viel Spaß dabei.
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