Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage
Verfasst: Donnerstag 10. August 2017, 15:02
Moin,
ich habe mehrere Fragen zur Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage, welche wegen Nichtzahlung außerhalb des Hauses freigeschaltet wurde.
Es handelt sich hierbei um eine Elektroanlage aus DDR-Zeiten in einem ungenutzten Haus. Der Strom wird nur ab und an zum "freihalten" des Gartens und zum sauber halten des Hauses benutzt...
Kurz nach der Wendezeit wurde von Freilandeinspeisung mit 1x 35A Diazed Vorsicherung auf Erdkabel mit 3x 50A NH Vorsicherung umgestellt. Im Zuge dessen wurde die Innenverdrahtung der NZ-Tafel auf neusten Stand gebracht und auf Drehstrom umgestellt. Am Zählerplatz liegen also nun 7 10mm² Adern nach heutiger Farbgebung und Nummerierung an. Auch wurde ein neues Kabel zum Zählerplatz verlegt.
Da die eigentliche Installation des Hauses bereits vor 10 Jahren nicht mehr tragbar war, habe ich diese bereits außer Betrieb gesetzt.
Der momentane Aufbau der Elektroanlage sieht so aus:
HAK 3x NH00 50A --> NYM-J 4x 10mm² --> Klemmleiste Zählertafel --> Zählerverdrahtung H07V-K 10mm² + Zähler --> 3x Diazed DIII 35A zur Absicherung eines zweireihigem Hager Verteilers, welcher sich direkt neben der Zählertafel befindet.
Der Verteiler ist bestückt mit:
1x FI-Schalter 40A / 0,03A
3x C13A für drei Schukosteckdosen direkt unter dem Verteiler
3x C16A für eine 16A CEE Steckdose
1x B6A für einen Lichtschalter und eine Leuchte, welche sich in ca. 3m vom Verteiler entfernt befindet (Aufputz verlegt)
Das ganze lief nun gut 10 Jahre einwandfrei und bestand auch problemlos eine eigene Anlagenprüfung sowie einen externen "E-Check".
Leider kam jetzt jemand auf die Idee, dieses Haus jemandem bedürftigen bereitzustellen. Der Strom wurde also umgemeldet. Die Anlage wurde wie errichtet benutzt und nicht verändert. Leider hat der Bewohner den Strom nicht bezahlt. Dieser wurde außerhalb des Hauses am Kabelverteiler vorm Haus abgestellt. Dies fiel allerdings leider erst nach über 8 Monaten auf, als ich mit der Renovierung und Neuinstallation des Hauses beginnen wollte.
Nun habe ich also vor einiger Zeit mit dem Call-Center der Energieversorgers telefoniert. Die nette Telefonisten teilte mir mit, dass ich einen Prüfbefund der Elektroanlage einreichen müsste und der Elektroinstallateur einen "Antrag" stellen müsste.
Auf Nachfrage welcher Antrag dies genau ist, konnte mir jedoch keine Auskunft gegeben werden. Ein Zählerantrag kann es ja schließlich nicht sein, der Zähler ist ja schon da
Auf "tieferes Nachbohren" sollte ich mit dem Netzmeister zwecks Beantwortung meiner Fragen verbunden werden. Dieser war jedoch nicht erreichbar und sollte zurückrufen, was seit gut 10 Tagen nicht passiert ist.
Also stelle ich mal meine Fragen hier:
- Ist es ausreichend, wenn die Elektro- und Zähleranlage den damaligen Normenstand erfüllt, oder muss zwangsläufig eine Anpassung an die neuen Normen vorgenommen werden? Letzteres wäre finanziell nicht machbar und somit "das Ende" des Hauses.
- Kann jede Elektrofirma diesen Prüfbefund anfertigen oder gibt es auch Firmen, welche dazu nicht befugt oder nicht in der Lage sind?
- Wie viel Euronen müsste ich für einen Prüfbefund und Wiederzuschaltung einrechnen, wenn die Anlage so bestehen bleiben kann, wie Sie ist?
Für alle Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus!
ich habe mehrere Fragen zur Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage, welche wegen Nichtzahlung außerhalb des Hauses freigeschaltet wurde.
Es handelt sich hierbei um eine Elektroanlage aus DDR-Zeiten in einem ungenutzten Haus. Der Strom wird nur ab und an zum "freihalten" des Gartens und zum sauber halten des Hauses benutzt...
Kurz nach der Wendezeit wurde von Freilandeinspeisung mit 1x 35A Diazed Vorsicherung auf Erdkabel mit 3x 50A NH Vorsicherung umgestellt. Im Zuge dessen wurde die Innenverdrahtung der NZ-Tafel auf neusten Stand gebracht und auf Drehstrom umgestellt. Am Zählerplatz liegen also nun 7 10mm² Adern nach heutiger Farbgebung und Nummerierung an. Auch wurde ein neues Kabel zum Zählerplatz verlegt.
Da die eigentliche Installation des Hauses bereits vor 10 Jahren nicht mehr tragbar war, habe ich diese bereits außer Betrieb gesetzt.
Der momentane Aufbau der Elektroanlage sieht so aus:
HAK 3x NH00 50A --> NYM-J 4x 10mm² --> Klemmleiste Zählertafel --> Zählerverdrahtung H07V-K 10mm² + Zähler --> 3x Diazed DIII 35A zur Absicherung eines zweireihigem Hager Verteilers, welcher sich direkt neben der Zählertafel befindet.
Der Verteiler ist bestückt mit:
1x FI-Schalter 40A / 0,03A
3x C13A für drei Schukosteckdosen direkt unter dem Verteiler
3x C16A für eine 16A CEE Steckdose
1x B6A für einen Lichtschalter und eine Leuchte, welche sich in ca. 3m vom Verteiler entfernt befindet (Aufputz verlegt)
Das ganze lief nun gut 10 Jahre einwandfrei und bestand auch problemlos eine eigene Anlagenprüfung sowie einen externen "E-Check".
Leider kam jetzt jemand auf die Idee, dieses Haus jemandem bedürftigen bereitzustellen. Der Strom wurde also umgemeldet. Die Anlage wurde wie errichtet benutzt und nicht verändert. Leider hat der Bewohner den Strom nicht bezahlt. Dieser wurde außerhalb des Hauses am Kabelverteiler vorm Haus abgestellt. Dies fiel allerdings leider erst nach über 8 Monaten auf, als ich mit der Renovierung und Neuinstallation des Hauses beginnen wollte.
Nun habe ich also vor einiger Zeit mit dem Call-Center der Energieversorgers telefoniert. Die nette Telefonisten teilte mir mit, dass ich einen Prüfbefund der Elektroanlage einreichen müsste und der Elektroinstallateur einen "Antrag" stellen müsste.
Auf Nachfrage welcher Antrag dies genau ist, konnte mir jedoch keine Auskunft gegeben werden. Ein Zählerantrag kann es ja schließlich nicht sein, der Zähler ist ja schon da
Auf "tieferes Nachbohren" sollte ich mit dem Netzmeister zwecks Beantwortung meiner Fragen verbunden werden. Dieser war jedoch nicht erreichbar und sollte zurückrufen, was seit gut 10 Tagen nicht passiert ist.
Also stelle ich mal meine Fragen hier:
- Ist es ausreichend, wenn die Elektro- und Zähleranlage den damaligen Normenstand erfüllt, oder muss zwangsläufig eine Anpassung an die neuen Normen vorgenommen werden? Letzteres wäre finanziell nicht machbar und somit "das Ende" des Hauses.
- Kann jede Elektrofirma diesen Prüfbefund anfertigen oder gibt es auch Firmen, welche dazu nicht befugt oder nicht in der Lage sind?
- Wie viel Euronen müsste ich für einen Prüfbefund und Wiederzuschaltung einrechnen, wenn die Anlage so bestehen bleiben kann, wie Sie ist?
Für alle Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus!