Habe heute einen Anruf vom Hausbesitzer bekommen. Es war eine Karte vom zustelligen Bezirksstellenleiter im Briefkasten.
Er möchte die Anlage "abnehmen". Ich soll mich bezüglich eines Termins telefonisch melden.
Bin ja mal gespannt, ob da etwas draus wird. Morgen bekomme ich ein Foto dieser Karte.
Blöderweise kam das vor meinem vorherigen Schreiben, als Antwort auf dieses Schreiben:
Jetzt habe ich aber noch zwei kleine technische Probleme.Sehr geehrter XXX,
vielen Dank für die schnelle Antwort auf mein Schreiben vom 20.12.2017.
Es ist sehr schade, dass Ihrerseits keine schnelle und unbürokratische Lösung gefunden werden kann.
Ich hatte in vergangener Zeit bereits mit einigen Verteilungsnetzbetreibern, wie z. B. der Schleswig-Holstein Netz AG, der Stadwerke Leipzig GmbH oder auch der Mainfranken Netze GmbH, Kontakt.
Bei diesen Netzbetreibern genügte ein einziger Anruf, damit nach einem Inkassofall die Spannung wieder zugeschalten, bzw. ein neuer Zähler gesetzt wurde.
Es ist mir daher schleierhaft, warum eine komplette Prüfung der Elektroanlage, sowie ein Inbetriebnahmeverfahren nach aktueller TAB, wie bei einer Neuanlage, gefordert wird. Ich habe hierüber Rücksprache mit meinem ehemaligen Ausbilder gehalten. Dieser ist bei der Mainfranken Netze GmbH ins Installateursverzeichnis eingetragen. Er hat dort engen Kontakt mit dem Netzmeister. Dieser teilte mir auf Nachfrage ebenfalls mit, dass so ein Verfahren in ganz Deutschland ziemlich ungewöhnlich ist und hält dies für Schikane, mit der Altanlagen zwangserneuert werden sollen.
Ich weiße nachdrücklich darauf hin, dass die Elektroanlage aufgrund eines Inkassoverfahrens und nicht aufgrund technischer Mängel, Netzrückwirkungen, Stromdiebstahl, Gebäudeschäden oder Personenschäden abgeschaltet wurde. Die Abschaltung geschah Ihrerseits, ohne jegliche Informierung des Gebäudeeigentümers und gegen dessen Willen.
Der Stromlieferungsvertrag hätte schließlich vor Abschaltung auf eine andere Person überschrieben werden können, die Abschaltung hätte verhindert werden können. Dies war aber, aufgrund mangelnder Informierung des Eigentümers Ihrerseits, nicht mehr rechtzeitig möglich.
Zur Wiederinbetriebnahme der Elektroanlage ist Ihrerseits lediglich das Einsetzen der Drei NH-Sicherung bzw. NH-Trennmesser im Kabelverteilerschrank vor dem Hause notwendig.
Im Übrigen hatte ich bereits Kontakt mit mehreren Elektrofirmen. Lediglich 2 Firmen sind bereit die Elektroanlage zu prüfen, diese Firmen sind jedoch die nächsten 6 Monate auftragsmäßig ausgebucht. Alle anderen angeschriebenen Firmen wollten direkt eine Erneuerung der Elektroanlage verkaufen, ohne die Anlage jemals besichtig, noch geprüft zu haben. Eine unnötige Erneuerung der Anlage kommt nicht in Frage. Die Elektroanlage erfüllt zwar nicht die aktuellen Bestimmungen gemäß TAB, übertrifft aber die ursprünglichen Anforderungen, welche zum Zeitpunkt der Errichtung galten.
Da es sich um eine Bestandsanlage handelt, gelten hier die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden TGL-Normen, nicht die heutigen DIN-VDE-Normen.
Ein komplettes Inbetriebnahmeverfahren bzw. eine Erneuerung der Elektroanlage ist aus technischer Sicht sowie aus Normsicht des VDE nicht notwendig. Es handelt sich schließlich um eine Wieder- und nicht um eine Erstinbetriebnahme.
Beachten Sie hierzu bitte auch die beigefügte Anlage, es handelt sich hierbei um einen Ausschnitt aus der Fachzeitschrift „DE-Online“, welche in enger Zusammenarbeit mit dem VDE entsteht.
Eine Erneuerung wäre zudem, aus ökologischer sowie ökonomischer Sicht, alles andere als sinnvoll, da dies große bauliche Änderungen, in dem über 200 Jahre alten, nur teilunterkellerten, Gebäude, notwendig machen würde.
Sollten Sie auf eine Anlagenprüfung bzw. sogar eine Anpassung der Anlage an heutige Normen bestehen, so haben Sie in meinen Augen die Kosten hierfür zu tragen, da die Anlage nicht aufgrund technischer Probleme bzw. Mängel, sondern aufgrund eines Inkassofalles abgeschaltet wurde.
Als Positivbeispiel, zur Handlung nach einem Inkassofall, habe ich Ihnen einen Ausdruck einer Karte der Mainfranken Netze GmbH beigefügt. Hier wird der Strom nach Zahlung sofort wieder zugeschalten, egal wie lange die Anlage außer Betrieb war. Eine Anlagenprüfung wird empfohlen, ist jedoch kein muss. Die Verantwortung für den Betrieb der Anlage liegt dann beim Stromkunden, nicht beim Verteilungsnetzbetreiber. Es ist sehr schade, dass Sie in Ihrem Netzbereich nicht ähnlich kundenfreundlich und kooperativ arbeiten. Gerade in diesem Fall ist dies sehr ärgerlich, da durch die fehlende Stromversorgung bereits Gebäudeschäden entstanden sind.
Ferner zahle ich bereits seit 06.12.2017 an die Firma „Yello Strom GmbH“ für die Stromlieferung.
Von diesem Geld werden auch Ihrerseits erhobene Gebühren und Netzentgelte bezahlt. Es kann nicht sein, dass Sie diese Gebühren einnehmen, aber keine Energielieferung vornehmen.
Ich bitte hiermit um Übergabe des Sachverhaltes an den zuständigen Netzmeister, Hr. XXX.
Ein Netzmeister stellt schließlich selbst die Regeln für seinen Netzbereich auf und kann erfahrungsgemäß auch vom Standardverfahren abweichende Ausnahmen zulassen.
Sollten Zweifel an der Betriebssicherheit der Anlage bestehen, so kann diese jederzeit, nach Terminvereinbarung, von Ihnen besichtigt werden. Einige Detailfotos der Elektroanlage inkl. Zähleranlage habe ich auf Drei gesonderten Blättern beigelegt. Eine Verplombung besteht, wie bereits gesagt, leider schon länger nicht mehr.
Ich bitte hiermit um kurzes, inniges Nachdenken über den Fall sowie um konstruktive, menschliche und kostengünstige Lösungsfindung. Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihr Verständnis.
Hochachtungsvoll
Ich habe mir die Anlage nochmal angesehen und festegestellt, dass eine Abdeckung isoliert werden muss und eine Schraube fehlt.
Wie isoliere ich den Ausschnitt VDE-Gerecht?
Hat jemand zufällig noch so eine Schraube mit Innengewinde rumfliegen und könnte diese abgeben?