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Verfasst: Donnerstag 16. November 2006, 22:51
von kaidegen
Und genau das DIN Wissen bzw. VDE kann man sich anlesen bzw. erfragen....Die Installation selbst ist das kleinere Problem, das ist mir durchaus bewusst...

Bringt mich dann aber auch zur Antwort auf Olaf S-H's Frage:
Natürlich "darf" ichs nicht...Noch nicht !
Wenn ich mal das Diplom habe bin ich soweit ich weiss dazu berechtigt...

Hält mich aber keines Wegs davon ab mir das notwendige Wissen anzueignen und
unter Aufsicht eines Elektromeisters (Bei dem ich wie gesagt arbeite) auch mal selbst Hand anzulegen !

Grüsse Kai
(In Deutschland darf man viel nicht, auch nicht zu schnell fahren aber JEDER, ausnahmslos jeder hier hats schon gemacht...und dadurch sich und andere gefährdet (auch wenn jeder jetz denkt: nein, ich habs im griff ich weiss wo ich was tue))

Verfasst: Freitag 17. November 2006, 07:40
von Zitteraal
kaidegen hat geschrieben:(In Deutschland darf man viel nicht, auch nicht zu schnell fahren aber JEDER, ausnahmslos jeder hier hats schon gemacht...und dadurch sich und andere gefährdet (auch wenn jeder jetz denkt: nein, ich habs im griff ich weiss wo ich was tue))
Ganz so pauschal darf man das aber nicht sehen. Kommt auch darauf an, ob mit oder ohne Füherschein....

(Vorher, nicht nachher). ;)

Verfasst: Freitag 17. November 2006, 20:42
von Olaf S-H
kaidegen hat geschrieben:... Natürlich "darf" ichs nicht...Noch nicht !
Wenn ich mal das Diplom habe bin ich soweit ich weiss dazu berechtigt... ...
Moinmoin kai,

leider reingefallen. Mach Dir mal den Spaß und taber in die Hochschulbibliothek und suche Dir die Stelle raus.

Schreibe mir bitte eine Antwort nach Deiner Suche hier ins Thema.

Gruß Olaf

Verfasst: Samstag 18. November 2006, 09:36
von kaidegen
Oh Deutschland deine Ämter (und Gesetze) !!

Ja werd ich mal tun...Meld mich dann...

Aber: Anderst gefragt...Ich darf doch daheim alles mit meinem Kabeln anstellen was ich will, Steckdosen anschliessen und trallala WENN danach ein Meister kommt sich das ganze anguckt und das ok gibt BEVOR alles ans Netz geht ??

Durch langes suchen bekam ich nämlich heraus das wohl doch nur ein eingetragener Meister mit Betrieb eine Abnahme machen darf, da es wie immer in Deutschland im Grunde nur um die Haftung im Schadensfall geht...

Also wie gesagt basteln völlig ok wenn danach der Meister kommt (sonst wären die ganzen Baumarktangebote ja nicht zugelassen)...
Somit ist man abgesichert und spart nen haufen Geld...

Ich gestehe es macht auch ein wenig Sinn :) Der Meister weiss wohl ohne Frage am besten über die VDE Vorschriften bescheid...

Aber trotz dem ganzen OT bitte ich noch um die Antwort ob das nun alles so richtig war wie ich sagte...Ich darf im Endeffekt selbst planen und installieren solange ein Meister die Abnahme macht ?

Grüsse Kai

Verfasst: Samstag 18. November 2006, 20:16
von Olaf S-H
Moinmoin Kai,

wenn Du einen Dussel findest, der für die den Kopf hinhält...

Es ist bei solchen Angelegenheiten immer von Vorteil (für Dich), wenn Du Dir vorher einen Fachbetrieb aussuchst und es abklärst.

Zum Thema "dürfen". Da gibt es auch noch die AVBEltV. Der §12 regelt das "dürfen".

Gruß Olaf

Verfasst: Samstag 18. November 2006, 20:43
von Elektronix
Naben Olaf
schreib doch bitte mal den §12.:confused:
Danke Elektronix

Verfasst: Samstag 18. November 2006, 22:20
von Elekjet
Hallo Elektronix,

schau mal hier

http://www.entega.de/download/avbeltv.pdf

Verfasst: Sonntag 19. November 2006, 11:37
von Technolohdie
Moin Moin...

§ 12 Kundenanlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der
elektrischen Anlage hinter der Hausanschlußsicherung, mit Ausnahme der
Meßeinrichtungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens, ist der Anschlußnehmer
verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung
überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen
in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen
Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet,
erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist
berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
(3) Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, können plombiert
werden. Ebenso können Anlagenteile aus tariflichen Gründen unter Plombenverschluß
genommen werden. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben
des Elektrizitätsversorgungsunternehmens zu veranlassen.
(4) Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend dem in der
Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Das
Zeichen einer amtlich anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel VDE-Zeichen, GS-Zeichen)
bekundet, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind.
(5) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der
Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung
nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen.

Gruß Michael