Re: Wiederinbetriebnahme einer älteren Elektroanlage
Verfasst: Samstag 9. Juni 2018, 01:33
Hallo,
mal so ein Gedanke:
Wenn der Drehstromzähler nicht vom Netzbetreiber war, was ja behauptet wird, ist er dein Eigentum.
-> Somit Aufforderung zur Herausgabe des Zähler mit Fristsetzung.
-> NB muss Stellung dazu beziehen, ist es Ihr Zäher oder Nicht.
Wenn Sie Schreiben das das Ihr Zähler ist, hat der Netzmeister zu mindesten mal eine Falschaussage gemacht
Ansonsten sollten Sie den Zähler raus geben, und ggf. Androhung einer Diebstahlanzeige gegen den Netzmeister.
Ich würde fast vermuten das die sich drauf Berufen das das Ihr Zähler ist, und dann sollen Sie das mal begründen was da Illegal war.
MfG
Ralf
mal so ein Gedanke:
Wenn der Drehstromzähler nicht vom Netzbetreiber war, was ja behauptet wird, ist er dein Eigentum.
-> Somit Aufforderung zur Herausgabe des Zähler mit Fristsetzung.
-> NB muss Stellung dazu beziehen, ist es Ihr Zäher oder Nicht.
Wenn Sie Schreiben das das Ihr Zähler ist, hat der Netzmeister zu mindesten mal eine Falschaussage gemacht
Ansonsten sollten Sie den Zähler raus geben, und ggf. Androhung einer Diebstahlanzeige gegen den Netzmeister.
Ich würde fast vermuten das die sich drauf Berufen das das Ihr Zähler ist, und dann sollen Sie das mal begründen was da Illegal war.
MfG
Ralf