Verkabelungsfragen in 1:87

Hier kommt alles rein was mit Modelleisenbahnen zu tun hat
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Verkabelungsfragen in 1:87

Beitrag von EIB-Nutzer »

Hallo Zusammen,

Frage an die Fachleute:

Ist es Zulässig eine Modellbahnanlage mit NYM 3x1.5/5x2.5 etc zu verkabeln?

Ich meine ja, wenn der Schutzleiter nicht verwendet wird, oder das NYM keinen hat.

Eine Verwendung des Schutzleiters zu Versorgungs/Schaltzwecken ist allerding auch dann Verboten.

Was meine die Vorschriftenfachleute?

mfg

Ralf
Energiewende nach NIMBY: Wir brauchen keine Stromleitungen, wir haben Steckdosen!
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50Hertz
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Beitrag von 50Hertz »

Hallo!

Alle Vorschriften wollen doch nur das Leben von uns schützen.
In zweiter Linie geht es natürlich auch um den den Schutz von Anlagen und Bauteilen sowie Brandschutz.
Arbeitest du mit einer völlig ungefährlichen Spannung, so spielt Deine Frage praktisch keine Rolle.
Überlastungen mit zu hohen Stromwerten lasse ich mal unberücksichtigt.

Gruß
50Hertz
EIB-Nutzer
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Beitrag von EIB-Nutzer »

50Hertz hat geschrieben:Hallo!

...
Arbeitest du mit einer völlig ungefährlichen Spannung, so spielt Deine Frage praktisch keine Rolle.
...

Gruß
50Hertz
Das Problem ist das jemand der Meinung ist er könne ohne Rücksicht auf verluste einfach den Schutzleiter mit verwenden um sein Anlage mit NYM zu verkabeln. Ich meine er kann NYM verwenden darf aber den Schutzleiter unter keine Umständen beschalten weil der gem. VDE reserviert ist.

Wenn dann Irgendjemand den Schutzleiter mit dem Übrigen Schutzleitern (Am Trafo verschaut) zusamme bringt habe ich die Eisenbahn ggf. geerdet. Damit hebel ich aber die Schutzkleinspanungsisolation auf, und wenn es dum läuft liegen bei eine Erdungsbruch sammt Fehler in der Anlage die Schienen auf Spannung.


mfg

Ralf
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50Hertz
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grün-gelb

Beitrag von 50Hertz »

Hallo!

Nun hat sich die Frage völlig verändert.
Es geht nicht um NYM sondern um den markierten PE.
Das Problem würde also bei jeder Standard-Leitung auftreten.

1. Würde ich den Schutzleiter nur sehr ungern für eine andere Kleinspannung verwenden.
2. Erkenne ich das Problem nicht, wenn Anlagenteile, die eigentlich unter Spannung stehen sollten auf Erdpotenzial gebracht werden.
Es handelt sich weiter um eine völlig unproblematische Spannung.

Wer oder was soll mich daran hindern eine Einzel-Schiene an meinen Fundamenterder anzuschweißen?

Es handelt sich doch nicht zwangsläufig um ein IT-Netz?

Gruß
50Hertz
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

50Hertz hat geschrieben:...Es handelt sich doch nicht zwangsläufig um ein IT-Netz?...
Moin 50Hertz,

doch, es ist zwangsläufig ein IT-System, da die EU-Spielzeugrichtline hierfür Schutzkleinspannung fordert.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

EIB-Nutzer hat geschrieben:....Wenn dann Irgendjemand den Schutzleiter mit dem Übrigen Schutzleitern (Am Trafo verschaut) zusamme bringt ...
Moin EIB-Nutzer,

der Trafo ist ein SK II-Gerät. Da gibt es keinen Schutzleiter.

Gruß Olaf
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Beitrag von EIB-Nutzer »

Naben Olaf,


schon klar, aber die Selbstverlegte Steckdose bis zum Kommandopult ist das Problem. Da könnte man Ihn ja anschliessen. Wir reden hier über Feste Anlagen, nicht über fliegenden Aufbau.

Ich hatte nur das ganze kurz und knapp hinterfragen wollen.

Vieleicht noch mal von Vorne an:

Es geht im Stumi-Forum um Verkabelungen fest aufgebaute Anlagen, wo einige Mitglieder diese mit NYM 3x1.5 auf der Schwachstromseite verkabelt haben. Dabei wurde auch der Schutzleiter = grün-gelb zum Beschalten verwendet. Ursprung war, das in Digitalbahnen wesentlich höhere Ströme sind als bei reine Analogbetrieb und man deshalb nicht 0.14mm² "Märklin" Litze nehmen sollte.

Meine Person und einige ander Argumentieren mit den VDE Vorschriften zum Grün gelben Leiter und den Sicherheitshinweisen der Hersteller die sich auf die VDE bezeihen. Und das wenn was passiert es mächtig Ärger gibt.

Einige Benutzer Argumentieren das Nirgens drinsteht das die VDE auch auf der Kleinspanungsseite von Kinderspielzeig gilt, und sie niemand Veruteilen kann wenn wegen dem Falsch verwendeten Grün-gelben Leiter was passiert oder wenn sich ein Dritter deswegen vertut. Ausserdem selbst wenn es gelten würde, woher sollten Sie das wissen geht es dann weiter...

Wie kann man dagegen Argumentieren?

hier ein Link zum Thread:
http://stummi.foren-city.de/topic,52366 ... tml#560211

mfg


Ralf
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Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

trotzdem kann es dann passieren, dass wer das Kleinspannungsnetz quasi betriebserdet und PELV mit SELV vertauscht.
Naja, allerdings müsste man nun erstmal überlegen, ob die 0100 oder sonstige Farbfestlegungen hier überhaupt anzuwenden ist. Man könnte es als Geräteinterne Verdrahtung deklariern. Da sind Farbvorgaben bestenfalls noch Empfehlungen. Sehe wenig Möglichkeit, es zu unterbinden, wenn er es notfalls als "ich bin Hersteller, das ist meine Hausnorm, geht auf meine Verantwortung" deklariert. Dann ist das halt erstmal so. Aber wer tut sich bitte das gefummel mit NYM an? Ist da nicht Einzelader oder Lautsprecherlitze & Co die praktikablere Lösung?
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