> Schrottplatz
Was nutzt die DB stattdessen heute? Neue Loks oder einfach alles zusammengestrichen, was nicht mindestens einem Ganzzug über 300km Distanz entspricht?
*nur Dieselloks mit 1 und/oder 6 nach dem V mag*
Was fürn Zug is des?
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 3698
- Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 21:00
- Kontaktdaten:
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 770
- Registriert: Freitag 15. April 2005, 23:02
- Wohnort: Lower Saxony
- Kontaktdaten:
[quote="Chris"]Ja, den Hildesheimer Rz kenn ich ja, der is nur wesentlich kürzer, daher die Frage.
QUOTE]
Kann dran liegen, daß der Hildesheimer RTZ nur in eine Richtung fährt. Hatte letzten Monat oder war es davor im Feuerwehrmagazin etwas über den RTZ in Fulda gelesen. Dieser ist angeblich der eizige RTZ in D der in beide Richtungen fährt und deswegen alles bzw. einiges doppelt mitführt. Müßte ich allerdings nochmal raussuchen.
@Olaf das mit dem Programm werde ich nochmal recherchieren.
QUOTE]
Kann dran liegen, daß der Hildesheimer RTZ nur in eine Richtung fährt. Hatte letzten Monat oder war es davor im Feuerwehrmagazin etwas über den RTZ in Fulda gelesen. Dieser ist angeblich der eizige RTZ in D der in beide Richtungen fährt und deswegen alles bzw. einiges doppelt mitführt. Müßte ich allerdings nochmal raussuchen.
@Olaf das mit dem Programm werde ich nochmal recherchieren.
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 3698
- Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 21:00
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moin Falcon,Falcon4 hat geschrieben:...@Olaf das mit dem Programm werde ich nochmal recherchieren.
vielen Dank.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- widerstand
- Null-Leiter
- Beiträge: 77
- Registriert: Samstag 31. Dezember 2005, 15:33
- Wohnort: Elmshorn
- Kontaktdaten:
Soweit ich es als Sanitäter beurteilen kasnn,dürfte es sich hierbei um einen Einsatzzug der DB-Feuerwehr handeln,welcher dann auch als Rettungszug eingesetzt werden dürfte.
Ich gehe weiter davon aus,dass diese Art Zug auch besonders bei Notfällen in Tunneln zum Einsatz kommen dürfte.
Ich gehe weiter davon aus,dass diese Art Zug auch besonders bei Notfällen in Tunneln zum Einsatz kommen dürfte.
KEINE MACHT DEN DROGENfurios1