Moinmoin Chris,
die 52 8106 gehört zu den ab 1960 von der DR der DDR umgebauten ("rekonstruierten") Maschinen. Das erste Baujahr dieser Kriegslok war 1942. An ihnen fehlte ursprünglich alles, was irgendwie entbehrlich war. Sie sollten leicht zu warten/reparienen sein und mußten einfach zu fertigen sein. Es wurden knapp 6300 Maschinen hergestellt. Gebaut wurden sie bis 1951.
Gruß Olaf
Güterzugdampflok " 52 8106" auf Tour..in echt;-)
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 345
- Registriert: Donnerstag 9. Juni 2005, 13:16
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Torsten,Strippehh hat geschrieben:... fehlen nur noch die 12600 Namen der Heizer und der Lokführer ...
Erwin, Kalle, Paul, Heinrich, Kurt, Peter, Karl, Helmut, Otto, Hans, Hugo, Andreas, Alexander, Dieter, Matthias, ...
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 345
- Registriert: Donnerstag 9. Juni 2005, 13:16
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten: