Tja, was soll ich sagen, was im grossen gemacht wird, muss halt auch im kleinen gemacht werden. ;-)
Baustelle "Neuer 20 kV-Stromanschluss"
Eine Baubeschreibung von Hans-Werner Stahl.
"Neue Energieversorgung eines Industriebetriebes infolge der Produktionsausweitung - Teil 2
Infolge massiver Anlagenerweiterung muss nun auch noch, nachdem der neue Erdgasanschluß erstellt wurde, die Stromversorgung erweitert werden. Dazu wurde die bestehende Turmtransformatorenstation (Arnoldmodell) mit einer neuen 20.000 Volt Freileitung verbunden und im Inneren die Schaltanlage erneuert.
Um die Versorgungssicherheit erheblich zu erhöhen, soll der Betrieb jetzt im Ring, also auch von einer zweiten Seite aus, an das Stromnetz angschlossen werden. Hierzu wurde ein 20.000 Volt Kabelaufführungsmast erforderlich, der der Endpunkt einer 20.000 Volt Freileitung aus dem Nachbarort ist. Von diesem Mast geht ein Kabel in einen Kabelgraben und mittels einer Durchpressung durch die Straße auf die andere Straßenseite zur Brauerei. Von dort wird das Erdkabel zum selbst gebauten Schalthaus geführt.
Der Kabelgraben kann nun wieder zugeschüttet werden. Die Raupe steht schon bereit und wartet auf die Anlieferung des Verfüllmaterials."
Mit freundlicher Genehmigung von H.W.Stahl , Danke!
Originalseite: http://www.1zu160.net/eigenbau/20kv.php
Baustelle "Neuer 20 kV-Stromanschluss"
- Chris
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- Oberwelle
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Moinmoin Chris,Oberwelle hat geschrieben:... nicht den Steinfreien Sand und das Trassenband vergessen ...
dieses Zitat von Oberwelle erinnert mich an das leidige Problem des Maßstabs. Trassenband für Spur N wird sich wohl schwierig gestallten. Als Gleisschotter nutzen wir den für Spur N für unsere H0-Module - der "passende" ist zu grob.
Beim steinfreien Sand kann es sich dann wohl nur naoch um Staub handeln.
Gruß Olaf
PS: Die Bilder sind richtig gut. Da hat sich jemand Mühe gegeben.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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