Bahn mit 1435 mm Spurweite

In dieses Forum gehört alles, bei dem es sich um die "echten" Eisenbahn handelt.
Antworten
Benutzeravatar
Elt-Onkel
Null-Leiter
Beiträge: 7736
Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
Kontaktdaten:

Bahn mit 1435 mm Spurweite

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

da der Spezialist telefonisch nicht erreichbar war,
hier mal eine Nachfrage.

In Mannheim gab es letzte Woche eine Menge Bruch.
Nach Auswertung der Fotos bin ich zu dem Schluß gekommen,
daß der IC eine Fahrstraße hatte,
der Güterzug aber nicht.

Nun ist aus Ermittlerkreisen durchgesickert,
daß der Lokführer vom Güterzug ein LS (Sperrsignal) überfahren hat,
über die PZB eine Zwangsbremsung bekommen hat,
diese ohne Rücksprache mit dem FDL aufgehoben hat,
und weitergefahren ist.

Frage:

Geht das so einfach, die PZB 'zu überlisten' ?

...
Benutzeravatar
didy
Null-Leiter
Beiträge: 1433
Registriert: Donnerstag 14. April 2005, 16:30
Kontaktdaten:

Beitrag von didy »

Hallo,

100% weiß ich es auch nicht.
Ich glaube die Zwangsbremsung selbst kann man nicht abbrechen.

Aber man kann natürlich nach Stillstand wieder anfahren (vermute, man muss davor noch Indusi frei oder Befehl betätigen, wei0ß ich auch nicht genau gerade).
Muss ja gehen, wenn das Fahrzeug nicht da festrosten soll.

Allerdings muss man vor so einer Maßnahme mit dem zuständigen Fahrdienstleiter rücksprache halten. Das ist der Knackpunkt...
Benutzeravatar
kabelmafia
Beiträge: 7503
Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
Kontaktdaten:

Beitrag von kabelmafia »

Moin,

Es kann normalerweise kein LS gewesen sein - es war eine Zugfahrt. Entsprechend enden Fahrstraßen an Hauptsignalen. Bei Rangierstraßen sind nicht alle LS mit PZB ausgerüstet.

Die Zwangsbremsung ist bis zum Stillstand aktiv. Sobald der Stillstand erreicht ist, kann mittels "PZB frei" die Zwangsbremsung aufgehoben werden. Für die nächsten 200 m ist dann eine Geschwindigkeitsüberwachung von 25 bis 55 km/h aktiv, je nach Zugart. Bei dem am Unfall beteiligten Zug vermute ich die Zugart "M" und damit 45 km/h.

Je nach dem wie schnell der Lokführer über das haltzeigende Signal gefahren ist (und wie weit er über das Signal gefahren ist), hat er den Gleisabschnitt noch nicht verlassen und der Fahrdienstleiter noch keine Meldung bekommen.
Auch das Auslösen der Zwangsbremsung und wiederanfahren dürfte bei dem Zug in weit unter einer Minute machbar sein.
In diesem Fall:
Warum ist der Lokführer ohne Rücksprache mit dem Fahrdienstleiter einfach wieder angefahren? Gemäß Regelwerk war er dazu verpflichtet. Er hätte im Grunde einen schriftlichen Befehl zur Weiterfahrt benötigt.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Benutzeravatar
Elt-Onkel
Null-Leiter
Beiträge: 7736
Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
Kontaktdaten:

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

Zusatzfrage:

Wenn der TfzFhr vergisst, die Aufmerksamkeitstaste zu drücken,
erfolgt ja auch eine Zwangsbremsung.
Als Reisender habe ich schon bemerkt, daß es während der Fahrt
hin und wieder einen 'Ruck' gibt.
Ich vermute, daß wenn der Lokführer nachfristig die Taste drückt,
die eingeleitete Zwangsbremsung wieder aufgehoben wird.

Daher die Kostellation:

Kann es sein, daß der Lokführer die beiden Gründe zur Zwangsbremsung
verwechselt hat ?

Dann ist er weiter (wieder los) gefahren in der Meinung,
er hätte seinen Knopp nicht gedrückt,
in Wirklichkeit war es aber ein rotes Signal.

...
Benutzeravatar
kabelmafia
Beiträge: 7503
Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
Kontaktdaten:

Beitrag von kabelmafia »

Moin,

nein, eine Zwangsbremsung ist -immer- bis zum Stillstand wirksam der der aktuellen PZB.
Die Bestätigung des "Vorsignal in Warnstellung" muss binnen 2,5 s nach überfahren des Gleismagneten erfolgen mittels "PZB Wachsam"-Taste. Dies wird bei der Lok durch die Sprachausgabe "Zugbeeinflussung" und Leuchtmelder gelb "1000Hz" bestätigt.
Er muss auch unter der überwachten Geschwindigkeit gewesen sein, nennt sich dann restriktive Geschwindigkeitsüberwachung.
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Tf abgelenkt war. Zumindest hätte ihm klar sein müssen, dass er gerade über Signal mit Haltbegriff gefahren ist. Im Führerraum werden die Gründe der Zwangsbremsung durch die PZB nicht unterschieden.
Und spätestens wenn er aus dem Fenster geguckt hätte "ups, das war ein Hauptsignal" und " was war der angezeigte Begriff doch gleich...?" wäre der Griff zum Telefonhörer unvermeidlich, nicht nur nach den Regelwerken. Stattdessen zum Zugkraftregler zu greifen ist dann... naja...
Bei jeder Zwangsbremsung durch die PZB ist Rücksprache mit dem Fahrdienstleiter zu halten. Dass das nicht die gelebte Praxis ist, ist bekannt doch hier entscheidend.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Benutzeravatar
kabelmafia
Beiträge: 7503
Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
Kontaktdaten:

Beitrag von kabelmafia »

Moin,

na, so ähnlich war´s dann wohl auch...
Presseportal BUPOL
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
EIB-Nutzer
Null-Leiter
Beiträge: 705
Registriert: Samstag 18. Februar 2006, 18:35
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Beitrag von EIB-Nutzer »

Hallo,

Geil ist auch der Hintergrund zum Zug:
Der Zugbetreiber ist ein Tochterunternehmen einer Englischen Firma, die Lok war aus Österreich geliehen, und der Lokführer über ein Sklavenverleih dazu gekauft.

Da darf man sich dann nicht mehr wundern wenn es Kracht, jeder macht nur noch genau ein Teil und der Rest ist Egal.

Glaubt ja bloß keiner das es über die Zeitfirmen einen Lohndumpingmarkt für Quasi Selbständige Lokführer gibt. Wer am wenigsten verlangt darf den Zug fahren. Weiterbildung und Regelwerks-Update? Fehlanzeige, ist dein Problem.

Man hat schon Loks stillgelegt weil der Lokführer da seit Wochen mit auf Tour war und die Lok wie eine Messi-Wohnung aussah, incl. Ratten und Schmutzwäsche. Und maximal 8-10 Stunden wurde auch nicht eingehalten.

Nicht das der TF das nicht verbockt hätte und das nicht auch bei der Behördenbahn passiert wäre, das ist klar, aber hier zeigen sich die Schattenseiten der Neoliberalen Weltbilder. Denn die Häufigkeit der Regelverstöße nimmt zu. Nicht immer mit so verehrenden Folgen, aber in Bahnerforen wird da heftig drüber Diskutiert. Gerade in der Gütersparte.

mfg

Ralf
Energiewende nach NIMBY: Wir brauchen keine Stromleitungen, wir haben Steckdosen!
Benutzeravatar
50Hertz
Null-Leiter
Beiträge: 3559
Registriert: Sonntag 11. Februar 2007, 15:53
Wohnort: Dümmerland
Kontaktdaten:

Unglaublich

Beitrag von 50Hertz »

EIB-Nutzer hat geschrieben: Man hat schon Loks stillgelegt weil der Lokführer da seit Wochen mit auf Tour war und die Lok wie eine Messi-Wohnung aussah, incl. Ratten und Schmutzwäsche. Und maximal 8-10 Stunden wurde auch nicht eingehalten.
Hallo Ralf!

Hier präsentierst Du uns Geschichten, die ich gar nicht glauben kann.
In ein paar Wochen fährt man doch von Sibirien nach Sizilien? Dazu schreibst Du noch in der Mehrzahl.
Ich fände es super, wenn Du mich durch nachvollziehbare Daten, von der Richtigkeit überzeugen könntest.

Grüße
50Hertz
Benutzeravatar
50Hertz
Null-Leiter
Beiträge: 3559
Registriert: Sonntag 11. Februar 2007, 15:53
Wohnort: Dümmerland
Kontaktdaten:

Ich weiß es nicht

Beitrag von 50Hertz »

didy hat geschrieben:..100% weiß ich es auch nicht.
Ich glaube die Zwangsbremsung selbst kann man nicht abbrechen.
...
Wenn du es nicht weißt, was bringt uns dann Dein Beitrag?
Ich hab mal einfach Tante G.. gefragt (was Du auch hättest können).
Zwangsbremsungen sind abzubrechen.
Benutzeravatar
kabelmafia
Beiträge: 7503
Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
Kontaktdaten:

Beitrag von kabelmafia »

Moin,
Zwangsbremsungen sind abzubrechen.
Echt? Bei einem Taurus im DB-Modus mit aktueller Software? Wie geht das denn?
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Antworten