ep 1/08 - Wiso-Test

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_08_15_
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Registriert: Samstag 24. Februar 2007, 15:43
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ep 1/08 - Wiso-Test

Beitrag von _08_15_ »

Hallo zusammen,

ich habe da ein Verständnis Problem mit einer Frage aus dem Wiso-Test aus der ep 01/08.

Frage 5:
Vertragsrücktritt
Trotz Mängellieferung oder bei Nichtlieferung hat der Kunde die Möglichkeit:

A: nichts im Rechtsweg zu erreichen.

B: Vom Vertrag zurückzutreten und ggf. Schadensersatz zu fordern.

C: Auf Kosten des Verkäufers Nachbarn zu bewirten.

D: Sich aus dem Geschäft einfach ein teureres Produkt auszueignen.

Als Lösung wird D angegeben.

Ist die Lösung falsch, oder kann mir das einer erklären :confused:
Neo2005
Null-Leiter
Beiträge: 998
Registriert: Samstag 18. Juni 2005, 21:04
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Beitrag von Neo2005 »

Hi!

m. E. müsste B die richtige Antwort sein D ist definitiv falsch und völliger humbuck

Gruß
Neo
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Jeff1
Beiträge: 1538
Registriert: Dienstag 22. Juni 2004, 19:15
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Beitrag von Jeff1 »

_08_15_ hat geschrieben:... ein teureres Produkt auszueignen.
anzueignen steht da

Neo sagt es. Außer B ist alles humbuk.

Gruß Jeff1
Hadde
Beiträge: 1229
Registriert: Donnerstag 8. Februar 2007, 21:06
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Beitrag von Hadde »

Da kann ich mich nur noch anschließen.

Die fragen sind in der Theorie in der Gesellenprüfung zu finden.
MFG

Hadde

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rami69

Beitrag von rami69 »

hier kann definitiv nur B richtig sein
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Lightyear
Beiträge: 3458
Registriert: Sonntag 10. Juni 2007, 16:41

Beitrag von Lightyear »

Auch Humbu(c)k ist gewiss Humbug

scnr;)
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NurNeugierig
Beiträge: 1306
Registriert: Samstag 28. Januar 2006, 03:53
Wohnort: Hambuuuuuuurch!!

Beitrag von NurNeugierig »

Wir sind vor der Prüfung viele alte Wiso-Prüfungen durchgegangen. In fast jeder gab es Antworten, die Falsch waren, aber als richtig angegeben waren. T.w. weil sich die Gesetze geändert hatten, aber meistens einfach so.
Druckfehlerteufel bei den Lösungsbögen war unsere Vermutung.
(Wobei ich C ja am nettesten finden würde... ;-)
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo _08_15_,

schon die Fragestellung ist irreführend. Die Vorgehensweise bei Mängellieferung ist nicht gleich der Nichtlieferung.

Bei Mängellieferung muss der Lieferant Gelegenheit bekommen nachzubessern. Bei Nichtlieferung ist b richtig.
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