ep oder de
- edison
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Ich lese auch beide Fachzeitschriften. Meine Erkenntnis ist, dass mal die eine, und dann wieder die andere für mich was Brauchbares hat. Insgesamt teile ich aber die Meinung von Funker, dass der EP tendenziell mehr die umstrittenen Themen aufgreift und unabhängiger daherkommt.Funker hat geschrieben:War natürlich die falsche Schlußfolgerung EP erscheint mir weniger fremdgesteuert und offener für heiße Themen z.B. Oberschwinungen
Energiewende mal Hinterleuchtet u.a.
- edison
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Sehe ich genauso, das war seinerzeit der Grund den Elektropraktiker zusätzlich zum Elektromeister (Hieß da noch so) zu abonnieren.Kabelsalat hat geschrieben: Insgesamt teile ich aber die Meinung von Funker, dass der EP tendenziell mehr die umstrittenen Themen aufgreift und unabhängiger daherkommt.
Das andere Abo deswegen zu kündigen hab ich all die Jahre auch nicht begründen können.
there're 10 kinds of people ... those who understand binaries and those who don't
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Gerade ist mir noch ein schönes Beispiel eingefallen. Als wirklich alle Medien diese LED-Hurra-Euphorie-Dingens-Berichte brachten, gab's im EP eine Reihe über die Beschränkungen dieser Technik: Einschaltströme, Neutralleiterbelastung, Farbwiedergabe und all das, mit dem wir uns herumschlagen müssen. Die Lichtindustrie fand diese Artikel sicher überhaupt nicht lustig, aber die haben's durchgezogen. Das hat mir sehr gefallen!
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Moin zusammen,
vielen Dank für die Rückmeldungen.
Gruß Olaf
vielen Dank für die Rückmeldungen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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