230 / 400 V netz
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Moinmoin ECheck,
was bedeutet denn SRY?
Gruß Olaf
was bedeutet denn SRY?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Chris
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Moinmoin Chris,
einen Tippfehler würde ich ausschließen. Er hat es zweimal geschrieben.
Kreative (schreibfaule) Jugend wäre da schon eher möglich. Mal sehen, was er schreibt.
Gruß Olaf
einen Tippfehler würde ich ausschließen. Er hat es zweimal geschrieben.
Kreative (schreibfaule) Jugend wäre da schon eher möglich. Mal sehen, was er schreibt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Hallo,
also die Netzspannung von 220/380V ist 1987 auf 230/400V erhöht worden. Am Zähler liegen somit 400V zwischen den 3 Aussenleitern und 230V zwischen Aussenleitern und N+PE.
Gruß GET
http://www.soundlight.de/techtips/netzspg.htm
also die Netzspannung von 220/380V ist 1987 auf 230/400V erhöht worden. Am Zähler liegen somit 400V zwischen den 3 Aussenleitern und 230V zwischen Aussenleitern und N+PE.
Gruß GET
http://www.soundlight.de/techtips/netzspg.htm
- Oberwelle
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mit der Spannungsanhebung stimmt schon, aber....
Es wird vom EVU eine Spannung zur Verfügung gestellt die ca. 230V berträgt. Die Spannung darf zwischen 207 und 244V liegen. ( -10% bzw. +6% von 230V ).
Entsprechend kann man die Außenleiterspannung berechnen ( mal Wurzel aus drei ).
Also nicht wundern wenn du keine 230V/400V mißt.
Was du auf dem Zähler ließt ist die Nennspannung des Zählers. Er kann natürlich auch mit 400V arbeiten ( mit der gleichen Genauigkeit ). :]
Ohne Gewähr und Pistole
Es wird vom EVU eine Spannung zur Verfügung gestellt die ca. 230V berträgt. Die Spannung darf zwischen 207 und 244V liegen. ( -10% bzw. +6% von 230V ).
Entsprechend kann man die Außenleiterspannung berechnen ( mal Wurzel aus drei ).
Also nicht wundern wenn du keine 230V/400V mißt.
Was du auf dem Zähler ließt ist die Nennspannung des Zählers. Er kann natürlich auch mit 400V arbeiten ( mit der gleichen Genauigkeit ). :]
Ohne Gewähr und Pistole
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
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Moinmoin ECheck,
hier steht es verbindlich:
TAB 2000 (VDEW-Landesgruppe HH, S-H, M-V, B/B):
"5.1 (1) Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 230/400V. Die Betriebsspannung an der Überganbestelle (Hausanschlußkasten) liegt im Toleranzbereich nach DIN IEC 38*. In DIN EN 50160 sind weitere Merkmale der Spannung angegeben.
*: In der derzeit geltenden Ausgabe dieser Norm ist der Toleranzbereich mit +6% bzw. -10% bezogen auf die Netnspannung festgelegt."
Interessant wird es, wenn man mal wieder ins Archiv blickt:
TAB 1992 (VDEW-Landesgruppe S-H, HH, M-V):
"5 (1) Das EVU stellt Drehstrom mit einer Nennspannung von 400V und Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230V zur Verfügung, wobei die Betriebsspannung am Hausanschluß (Übergabestelle) in dem empfohlenen Toleranzbereich nach DIN IEC 38 liegt: +6/-10% bis zum Jahre 2003; danach +-10% ."
Ach wie schön, wenn man die "alten" Unterlagen nicht gleich fachgerecht der Entsorgung zuführt. Manchmal sind die guten alten Stücke aussagekräftiger.
Gruß Olaf
hier steht es verbindlich:
TAB 2000 (VDEW-Landesgruppe HH, S-H, M-V, B/B):
"5.1 (1) Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 230/400V. Die Betriebsspannung an der Überganbestelle (Hausanschlußkasten) liegt im Toleranzbereich nach DIN IEC 38*. In DIN EN 50160 sind weitere Merkmale der Spannung angegeben.
*: In der derzeit geltenden Ausgabe dieser Norm ist der Toleranzbereich mit +6% bzw. -10% bezogen auf die Netnspannung festgelegt."
Interessant wird es, wenn man mal wieder ins Archiv blickt:
TAB 1992 (VDEW-Landesgruppe S-H, HH, M-V):
"5 (1) Das EVU stellt Drehstrom mit einer Nennspannung von 400V und Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230V zur Verfügung, wobei die Betriebsspannung am Hausanschluß (Übergabestelle) in dem empfohlenen Toleranzbereich nach DIN IEC 38 liegt: +6/-10% bis zum Jahre 2003; danach +-10% ."
Ach wie schön, wenn man die "alten" Unterlagen nicht gleich fachgerecht der Entsorgung zuführt. Manchmal sind die guten alten Stücke aussagekräftiger.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- didy
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@Olaf: Ich dachte und hätte das so verstanden, daß irgendjemand auf die Idee gekommen ist, den Toleranzbereich doch nicht anzuheben?
Mal abgesehen davon, ich hab gestern mal in die AVBEltV geschaut und erstaunt folgende Passage gefunden:
Gruß
Didi
Mal abgesehen davon, ich hab gestern mal in die AVBEltV geschaut und erstaunt folgende Passage gefunden:
Da wiehert mal gewaltig der Amtsschimmel, denn keine halbe Seite drüber steht was von Einspeisung von regenerativen Energieen, und letzte Änderung war im Dezember 2004....Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen stellt zu den jeweiligen allgemeinen Tarifen und Bedingungen zur Verfügung Drehstrom mit einer Spannung von etwa 380 oder 220 Volt, Wechselstrom mit einer Spannung von etwa 220 oder 110 Volt.
Gruß
Didi
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Moinmoin Didy,
der Gesetzgeber ist nun mal nicht der schnellste. Wir sollten glücklich sein, daß dort nicht auf antike Gleichstromnetze hingewiesen wird.
Gruß Olaf
der Gesetzgeber ist nun mal nicht der schnellste. Wir sollten glücklich sein, daß dort nicht auf antike Gleichstromnetze hingewiesen wird.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- didy
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