Fragen NUR für Azubis....;-)

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Chris
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Fragen NUR für Azubis....;-)

Beitrag von Chris »

Ich habe mir was ausgeknobbelt...

Allerdings ist das Thema hier erstmal NUR für azubis und neugierige gedacht, es soll auch nicht sofort geantwortet werden ,sondern lasst euch ruhig zeit.

Es geht hier nicht um schnelle Beantwortung,sondern um das sinngemässe verstehen .

Die Bilder sind allesamt aus den buch(wo auch das © liegt)
"Praxisnahe Aufgabensammlung für EVU-Netzpersonal"
Herausgegeben vom VWEW 1973.

Autor war Obering.Hermann fr.Wend.

Dieses Buch ist alt,stimmt, aber grundsätzlich sind einige sachen immer noch aktuell .

Die "alten Hasen" hier ( fachkräfte usw) bitte zurückhalten,ihr wisst die lösungen eh aussm stehgreif...wir können uns dann beim auflösen zu wort melden....

Ich werde das ganze hier mal bis nächsten Sonntag so lassen, dann poste ich Original Lösungen aus dem buch,und dann können auch weitergehende Fragen gestellt werden(dann ,und nur dann , dürfen auch de "alte hasen" behilflich sein)

Ich würde mich über Feedback hierzu freuen, da ich noch so paar ideen habe...(nein,nicht nur aus so alten büchern..)

Sehen und verstehen.....viel spass beim knobbeln.....


EDIT:Besseren Scan eingefügt...
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ANTWORT bild1:

Der Meister hat recht,denn:In Leitungsnetzen und Anlagen ,in denen die Nullung angewendet wird,ist eine Erdung OHNE Verbindung mit dem Nullleiter bzw Schutzleiter unzulässig.

Wäre im genullten Netz die Motor installation noch mit einen FI Schalter geschützt,so wäre der Motor bei Entsprechend bemessener Erdung richtig angeschlossen!
Das hätte der Meister dann allerdings ausdrücken müssen.
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Chris
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Beitrag von Chris »

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ANTWORT bild 2:

Der FU-Schalter muss an einen Hilfserder angeschlossen werden,der keine Verbindung mit der Wasserleitung oder anderen Erdern haben darf,sonst ist die Fehlerspannungsspule kurzgeschlossen und verliert ihre Schutzfunktion.

Die Benutzung des Wasserrohrnetzes als Hilfserder ist zwar ausnahmsweisse erlaubt,wenn die Fehlerspannungsspule dadurch nicht überbrückt wird,dies ist aber hier nicht gewährleistet. ( VDE 0100 §12n)
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Chris
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Beitrag von Chris »

3


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ANTWORT Bild 3:

Da das Seil einen Kurzschluss hervorruft,wenn jemand zuschaltet,wird der starke Strom an den losen Übergangsstellen Seil/stromschienen übermässige Erwärmung hervorrufen.Unter Umständen wird dort das Seil durchschmelzen und es wird ein Lichtbogen entstehen.

Ausserdem versuchen die dynamischen Kräfte des Kurzschlussstroms,das Seil wegzuschleudern.

Das das Seil lose um die Schiene geschlungen ist,kann sich die Endschleife aufziehen und wegfliegen.Dabei entstünde ebenfalls ein Lichtbogen!

Wegfliegende Seilteile und der Lichtbogen gefährden natürlich aus das Schaltpersonal.Deshalb müssen solche Verbindungen sehr sorgfältig hergestellt werden,was nur mit ordnungsgemässen Erdungsgarnituren gewährleistet ist.

Überdies muss das Seil mit einer Isolierstange angebracht werden!Wenn man das Seil mit den Händen festmacht,besteht die Gefahr,einen elektrischen Schlag zu bekommen,auch durch induzierte oder Ladeströme.
Diese Gefahren sind durch die Benutzung der vorgeschriebenen Erdungsgarnituren mit den Isolierstangen ausgeschlossen!
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Chris
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Beitrag von Chris »

4


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ANTWORT Bild 4:

Der Spannungsprüfer braucht laut VDE 0427 erst bei 75% seiner Nennspannung einwandfrei anzuzeigen.Ein Spannungssucher,dessen Spannungsbereich laut Aufdruck zb 6-20 kV überstreicht,wird demnach Spannungen unter 4,5kV nicht mehr sicher anzeigen.Es kann also,obwohl der Spannungssucher nicht reagiert,eine Spannung anstehen!
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Chris,

schöne Fragen. Allerdings ist beim ersten Bild die Auflösung etwas grob. Ich kann den Fehler daher nur vermuten aber nicht erkennen. Kannst Du das Bild mit einer anderen Auflösung hinterlegen.

Aufgaben aus alten Büchern sind sicherlich nicht schlecht. Manchmal muß man sich doch noch mit alten Dingen auseinandersetzen (z. B. Anlagenprüfung). Gute Idee!!!

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Chris
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Beitrag von Chris »

Danke Olaf, ich hab grad des erste Bild nochmal gescannt, nun isses besser zu sehen.
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Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Chris,

danke. Meine Vermutung hat sich bestätigt.

Gruß Olaf
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Markus
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Beitrag von Markus »

nene die alten Cracks, die sehen alles direkt =) Ich kann z.b. bild 1 nur vermuten aber irgendwie fehlt mir doch etwas an hintergrundwissen :(
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Markus,

einen direkten Tipp möchte ich Dir hier nicht geben (aus Resepkt vor Chris). Schau Dir den Text in Ruhe an, schau Dir das Bild in Ruhe an, vielleicht kommst Du dann auf den richtigen Gedanken. Und wenn Du es nicht weißt, ist es doch auch nicht schlimm. Ist doch hier keine Prüfung. Ich weiß schließlich auch nicht alles.

Gruß Olaf
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Chris
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Beitrag von Chris »

brav Olaf.....;-)
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