Holzleitern noch zulässig?

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dwarslöper
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Beitrag von dwarslöper »

Mac hat geschrieben:Hallo Elt-Onkel,

warum nur "transparent" lackieren? Damit ich direkt sehe, dass das Holz ist? Oder warum?

Gruß
Mac
Moin Mac.

Zitat aus der BGV D36 (Leitern und Tritte)
DA zu §19 Abs. 1:
>Deckende Anstriche lassen Schäden im Holz nicht erkennen. Als schützende
>Überzüge eignen sich daher nur durchscheinende Lacke, Lasierungen und
>ähnliche Imprägnierungen.

Ich persönlich gebe offenporigen Anstrichen den Vorzug. Hier kann das Holz
atmen, das heißt ganzflächig Feuchtigkeit aufnehmen und auch wieder
abgeben. Bei Lacken ist die Oberfläche verschlossen und eingedrungene
Feuchtigkeit kann nur schlecht bis garnicht wieder entweichen.

Gruß
dwarslöper
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
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Tobi P.
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Beitrag von Tobi P. »

zebra-ma hat geschrieben:Hallo!
Kenne eher Anlagen / Objekte wo du keine metallischen Leitern einsetzen darfst.
Schon - nur sind das dann bei unserem Arbeitsgebiet wohl hauptsächlich Bereiche in der Nähe spannungsführender Teile oder auch direkt Arbeiten unter Spannung (die ich persönlich aber nur sehr ungern mit einer Leiter ausführen würde, besser wäre da ein entspr. zugelassenes Gfk-Fahrgerüst) und die Leiter braucht eine Zulassung dafür. Vollkunststoffleitern z.b. von Zarges haben eine Zulassung bis 1kV AC bzw. 1,5kV DC, bei einer einfachen Holzleiter => keine Ahnung, ich glaube aber eher nicht dran dass die für solche Anwendungen zugelassen sind. Lasse mich aber gern eines besseren belehren, also wer weiterführende Infos hat immer her damit :)


Gruß Tobi
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Tobi,

bei Herrn Hochbahn in HH sind Metalleitern verboten (750V-Stromschiene!). Auf den Haltestellen befinden sich überall Holzleitern. Kunststoff kommt dort nicht vor.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Christopher.Sas
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Beitrag von Christopher.Sas »

Danke erstmal für die rege Beteiligung!

Denke mal, das Holz, Kunststoff u. Alu damit in Ordnung und auch zugelassen sind. Das mit den Fall auf Seite 2 interressiert mich aber trotzdem, wär schön wenn man da noch was drüber lesen würde...

Denke mal die Frage ist damit hinreichend geklärt =)
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Tobi P.
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Beitrag von Tobi P. »

Servus Olaf,

ich denke dass die Holzleitern vornehmlich aus Kostengründen verwendet werden. So eine Vollkunststoff-Leiter kostet je nach Ausführung zwischen 400 und 1500€, ne Holzausführung nur einen Bruchteil davon. Wenn die Leiter dann noch irgendwo im gut zugänglichen Bereich hängt wo sie evt. leicht geklaut werden kann ist es noch verständlicher dass auf Holz gesetzt wird. Meine Telesteps-Mehrzweckleiter (440€) würde ich ja auch nicht im öffentlichen Bereich lagern.


Gruß Tobi
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NurNeugierig
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Beitrag von NurNeugierig »

Wo wir gerade dabei sind... hat schon mal jemad die hier erwähnt?
BGV D36
:D
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Tobi P.
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Beitrag von Tobi P. »

Ja, der Kollege "dwarslöper" im Post #21 :D


Gruß Tobi der eh lieber im Seil arbeitet als mit Leitern
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harmi
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Beitrag von harmi »

NurNeugierig hat geschrieben:Wo wir gerade dabei sind... hat schon mal jemad die hier erwähnt?
BGV D36
:D

Ich habe zufällig am Freitag gelesen dass die Berufsgenossenschaften die BGV D36 zurückziehen.
Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“
(BGV D36) außer Kraft gesetzt
Die Vertreterversammlung beschloss, die Unfallverhütungsvorschrift
„Leitern und Tritte“ (BGV D36) zum
1. 1. 2009 außer Kraft zu setzen. Besondere Vorschriften
für die Benutzung von Leitern sind in der Betriebssicherheitsverordnung
enthalten und durch zahlreiche Regelungen
zur Konstruktion und zur Ausführung von Leitern in
europäischen Normen ergänzt worden.
Ergänzend haben die Berufsgenossenschaften Regelungen
und Hinweise in einer BG-Information zusammengestellt. In
diesen „Handlungsanleitungen für den Umgang mit Leitern
und Tritten“ (BGI 694) werden Inhalte der Unfallverhütungsvorschrift
aufgegriffen und praxisorientiert erläutert.
Quelle (Seite 5)

Man behält allerdings die anderen BG - Informationen: Hier
Gruß, der Harmi

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NurNeugierig
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Beitrag von NurNeugierig »

Oh!
Vielen Dank, harmi, das ist mir neu gewesen!
*gut daß es dieSteckdose gibt*
:-)
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harmi
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Beitrag von harmi »

NurNeugierig hat geschrieben:Oh!
Vielen Dank, harmi, das ist mir neu gewesen!
*gut daß es dieSteckdose gibt*
:-)
Ich merke so langsam, dass mir die elektrotechnischen Themen immer schwerer fallen, ich bin nahezu aus dem Thema raus, seit ich zu 100% Arbeitssicherheit mache.

Aber das mit voller Energie.... :cool:
Gruß, der Harmi

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