B2U Brückenschaltung an zwei Phasen

Das Azubi & Studenten Board
geloescht

Beitrag von geloescht »

kannst Du mal schreiben, was Du meinst!?

Karl

Vielleicht beantwortet das Deine nicht gestellte Frage.

Wenn Du die Spannung zwischen L1 und L2 im normalen Drehstromnetz (400V/230V) oszilloskopierst (vorausgesetzt Dein Osziloskop kann das [gängige Oszilloskope können das nicht ohne weiteres]), dann siehst Du eine Spannung mit einem Spitzenwert von ca. 566 Volt und einer Frequenz von 50 Hz.

Die Spannung hinter dem Brückengleichrichter ohne Kondensator hat dann eine Frequenz von 100 Hz bei einer pulsierenden Gleichspannung von ca. 566 Volt (Spitze).
geloescht

Beitrag von geloescht »

@crushover, auf Tauchstation?
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

B2U Brückenschaltung an zwei Phasen

Beitrag von Olaf S-H »

@phasenreserve

Moinmoin phasenreserve,

in Deinem Beitrag vom 23.01.2005 fragst Du, warum im Lehrbuch immer auf L1 und N Bezug genommen wird.

Diese Festlegung ist willkürlich. Sie dient lediglich der einfachen Erklärung. Einer Steckdose ist es im Prinzip doch auch egal, ob sie an L1 oder L2 oder L3 angeschlossen wird.

Aus meiner Lehrzeit kann ich mich noch an Schütze mit einer Spulenspannung von 380V erinnern. Die wurden in Schaltungen die nicht über einen Neutralleiter verfügten eingesetzt. Schütze mit Spulenspannungen von 220V hätte man dort nicht einsetzen können. Ob heutzutage noch jemand Schütze für eine Spulenspannung von 400V herstellt ist mir nicht bekannt.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Antworten