Schutzklassen

Das Azubi & Studenten Board
Gast

Beitrag von Gast »

Wie ich schon sagte habe ich keine Literatur mit der ich das belegen kann.

Da ich aber meine das ein elektrisch leitfähiges, berührbares Teil (das von aktiven Teilen nicht schutzisoliert ist) mit Anschluss an den Schutzleiter die Schutzklasse2 auschließt und der Schutzklasse1 entspricht werde ich Verlängerungen, Leitungsroller und sonstiges auch weiterhin nach Schutzklasse1 prüfen.

Ich kann ja keine Normen vorlegen also werde ich es vielleicht nicht beweisen können aber für mich ist die Sachlage eindeutig. Wem aber nicht bekannt ist das ein Schukostecker einen Schutzkontakt hat, das dieser an den Schutzleiter angeschlossen, das der Schutzleiter von anderen Leitern nur durch Basisisolierung getrennt und das Basisisolierung keine Schutzisolierung ist, das auch der Stecker keine Schutzisolierung aufweist und das der Schutzkontakt überhaupt berühbar ist dem könnte unter Umständen die Idee kommen das ein solches Gerät (Betriebsmittel) der Schutzklasse2 angehört.

(auch wieder ein sehr schöner Satz!)

Ich behaupte jetzt einfach das eine Schukoverlängerung der Schutzklasse1 angehört und das bleibt so bis jemand eine Norm angibt die das wiederlegt.

MFG BadLuck
RolSim

Beitrag von RolSim »

Werde mal morgen bei VDE anrufen. Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkel.

Wobei ich eigentlich nicht glaube das hier VDE eine eindeutige Aussage/Festlegung treffen wird.
Gast

Beitrag von Gast »

@Torsten,

Deine Aussage bzgl. Klappdeckel erhält die Schutzklasse, ist richtig. Sogar die in die Verteilung eingebaute Schmelzsicherung (die man herausnehmen kann und damit direktes Berühren möglich ist) schmälert die Schutzklasse nicht.

Und da soll eine Verlängerungsleitung mit Stecker und Kupplung (mit Klappdeckel, evtl. noch CEE-Ausführung) für die Anwendung im Freien nicht der Schutzklasse II entsprechen?


Gruß


Rau
Gast

Beitrag von Gast »

Richtig, die Schmelzsicherung schmälert die Schutzklasse auch nicht. Ebenfalls "Nationales Vorwort w.v."
Igelknie
Null-Leiter
Beiträge: 172
Registriert: Dienstag 18. März 2003, 00:31

Beitrag von Igelknie »

Ich bin auch der Meinung Schuko Verlängerungen gehören der SK I an *normendurchsuch* .... Ich prüfe die zumindest nach den Vorgaben für Geräte der SK I abgesehen vom Isolationswiederstand ... der muß mindestens den Wert für SK II erreichen.

Achja um noch n bissle Verwirrung zu Stiften wie siehts aus wenn man eine Verlängerung mit SL an SK III verwendet ..........
nur mal so
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Igelknie,


Steckvorrichtungen für PELV dürfen Schutzkontakte haben, dürfen aber nicht in Steckvorrichtungen anderer Spannungssysteme passen.

Es sind Steckvorrichtungen nach DIN EN 60309 (VDE 0623) zu verwenden.

Gruß

Rau
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

zur Erinnerung

Zitat Rau:

Bei keiner Verlängerungsleitung, ob zwei-, drei- oder fünfadrig war die Angabe einer Schutzklasse vorhanden.

Bei allen Geräten (Bohrmaschinen, Elektrosäge, Kaffeemaschine etc.) wurde die Schutzklasse angegeben.

Sollte das bedeuten, daß Leitungen nicht zu den Geräten zählen? Oder bedeutet das, daß Leitungen keiner Schutzklasse zugeordnet werden? Oder ist es so, daß Leitungen aufgrund ihrer zusätzlichen Isolierung automatisch als schutzisoliert gelten (vgl. Auszug 3)?

Zitatende


Wenn ich mir im Kiefer 11. Auflage die Seiten 411 ff durchlese (da geht es um Steckvorrichtungen) wird meine Vermutung bestätigt, daß eine Verlängerungsleitung egal mit welcher Steckvorrichtung (herkömmlich Schuko oder CEE) keiner Schutzklasse zugeordnet ist. Dort werden nur Forderungen an die Schutzart aufgeführt.

Bei Steckvorrichtungen, die an Baustellen verwendet werden dürfen steht noch die Forderung, daß Leitungen des Typ´s H07 RN-F 3G 1mm² bzw. NSSHÖU 3 X 1,5mm² (schutzisolierte Leitungen) einwandfrei eingeführt werden können.

Gruß

Rau
Gast

Beitrag von Gast »

Ich kann doch nicht einfach ein Gerät bauen, das auch den Wiederholungsprüfungen unterzogen werden muss, und dieses keiner Schutzklasse zuordnen. Nach was soll man denn da nun prüfen? Frei nach Schnauze? Jeder so wie er mag oder für nötig hält.

Werden jetzt auch bei Normen, Vorschriften etc. halbe Sachen gemacht.

Prüfen wir mal alles nach den vorgegeben Schutzklassen... ausser Verlängerungen usw. die prüfen wir so wies grad geht? Wenn ich ein Multimeter habe prüfe ich eben mal irgendeinen Widerstand und wenn nicht mach ich nur Sichtprüfung.

Oder in welcher Norm ist dann wieder die Prüfung solcher..... Ausnahmefälle geregelt?

Wühl mal am besten noch weiter in deinem Kiefer und finde heraus wonach ein Gerät ohne Schutzklasse geprüft wird.

Ich wusste nichtmal das es Geräte ohne Schutzklasse gibt....

naja, ich werde dann bei der nächsten Wiederholungsprüfung die Verlängerungen weglassen. Ohne Schutzklassenzuordnung und sonstige Hinweise auf Prüfmethoden wird dies weder möglich noch notwendig sein.

MFG BadLuck


Ich hab gestern noch ne Mail an einen Mitarbeiter der Firma "Nexans" geschickt, mal sehen was dabei rauskommt.
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

ich machs mir genau so einfach wie Du und warte.

Gruß

Rau


http://www.amprobe.de/download/VDE_Leit ... 0701_2.pdf

http://www.nmbg.de/download/information ... _strom.pdf

Damit auch BadLuck mal in den Genuß einer VDE kommt hier ein link!

http://www.bgva2-vbg4.de/vde0702.html
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

vielleicht können wir die Diskussion abschließen.

Ich habe mit Herrn Rudolph (Autor des zitierten Buches s.o.) gesprochen.

Er sagte mir, daß man im Entwurf der VDE 0100 Teil 410 von 2003 auf der S 22 fündig würde.

Nach diesem Entwurf gelten Verlängerungsleitungen als schutzisoliert, wenn sie ordnungsgemäß zusammengebaut sind (das war jetzt eine sinngemäße Formulierung {nur für den Fall, daß jemand den Entwurf zu Hand hat und dann schreibt, daß es dort ganz anders formuliert ist}). Diese Formulierung bedeutet, daß es keine Festlegung gibt, welcher Schutzklasse eine Verlängerungsleitung zugehörig ist, wie ich bereits vermutet habe.

Vielleicht hat einer von Euch den Entwurf und schreibt mal, was auf der Seite 22 zum diskutierten Thema steht.

Herr Rudolph hat mich in dem Gespräch noch darauf aufmerksam gemacht, daß Leitungen nicht, wie in dem Buch von Hösl/Ayx aufgeführt schutzisoliert sind, solange sie nicht an ein entsprechendes Gerät (oder an einen Stecker und eine Kupplung) angeschlossen sind.

Fazit für mich. Ich werde das Buch nicht mehr heranziehen, wenn Fragen, wie oben, diskutiert werden.


Gruß


rau
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