Schutzklassen

Das Azubi & Studenten Board
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

es ist nicht richtig, daß eine Leitung mit Schuko-Stecker und Schuko-Kupplung der Schutzklasse I entspricht.



Gruß


rau
Gast

Beitrag von Gast »

Wie gesagt, Schutzklasse1!

MFG BadLuck
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo BadLuck,

solange keine Norm oder VDE-Bestimmung vorliegt gilt die Vermutung, daß es so ist.


Gruß


Rau
Gast

Beitrag von Gast »

Dann vermute doch von mir aus was du willst. Ich denke wer an einer Verlängerung schonmal den Schutzkontakt gesehen hat (der nicht mit einer doppelten Isolierung versehen ist!) wird wissen das es sich um ein Gerät der Schutzklasse1 handelt.

Es tut mir leid das ich nicht alles mit Normen usw. belegen kann, ich habe hier zurzeit kein komplettes Normenwerk zur Hand. Wer aber die grundlegende Definition der Schutzklassen kennt kann auch nach diesem Wissen Entscheidungen treffen und muss sich dabei nicht auf Nummern stützen.

Wenn dir jemand sagt das der grün-gelbe Schutzleiter nicht als Aussenleiter verwendet werden darf, fragst du dann auch nach einer Norm bevor du es einsiehst? Du scheinst ja alle Normen im Kopf zu haben bzw. immer ein Normenwerk in der Tasche..... oder wie triffst du unterwegs Entscheidungen?

MFG BadLuck
Gast

Beitrag von Gast »

Original von BadLuck
Dann vermute doch von mir aus was du willst. Ich denke wer an einer Verlängerung schonmal den Schutzkontakt gesehen hat (der nicht mit einer doppelten Isolierung versehen ist!) wird wissen das es sich um ein Gerät der Schutzklasse1 handelt.

Es tut mir leid das ich nicht alles mit Normen usw. belegen kann, ich habe hier zurzeit kein komplettes Normenwerk zur Hand. Wer aber die grundlegende Definition der Schutzklassen kennt kann auch nach diesem Wissen Entscheidungen treffen und muss sich dabei nicht auf Nummern stützen.

Wenn dir jemand sagt das der grün-gelbe Schutzleiter nicht als Aussenleiter verwendet werden darf, fragst du dann auch nach einer Norm bevor du es einsiehst? Du scheinst ja alle Normen im Kopf zu haben bzw. immer ein Normenwerk in der Tasche..... oder wie triffst du unterwegs Entscheidungen?

MFG BadLuck
Wenn ich eine Frage beantworte, weiß ich entweder, daß das was ich schreibe richtig ist, oder ich bin unsicher und drücke das durch entsprechende Wortwahl aus. Außerdem neige ich dazu mein Wissen oder meine Meinung durch Verweise auf Fachliteratur zu belegen (damit hat der Fragesteller eine größere Sicherheit, daß das von mir ausgeführte richtig ist).

Auf keinen Fall werde ich jemand eine Auskunft aus dem Bauch heraus geben, wie Du es tust und wiege den Fragesteller damit in Sicherheit.

Oder stellst Du Fragen mit dem Ziel Antworten zu bekommen, die möglicherweise richtig, oder aber auch falsch sein können?

Wenn ein Forum ernstgenommen werden will, dann muß man so verfahren, wie ich es tue. Ansonsten sind wir nicht besser als ein Kaffeekränzchen, oder eine Stammtischrunde.


Gruß

Rau
Baer
Null-Leiter
Beiträge: 32
Registriert: Freitag 24. Oktober 2003, 15:40
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Beitrag von Baer »

Hi Freunde,
Vielleicht kann man es so sehen:
Ein Gerät oder Betriebsmittel mit Schutzklasse II hat keinen Schukostecker.
Da eine Verlängerung aber einen Schukostecker haben muß kann es kein Gerät oder Betriebsmittel nach Schutzklasse II sein, Schutzkleinspannung scheidet auch aus, also bleibt nur Schutzklasse I.
Grüße
Christian
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Baer,

sorry, aber nach dem Ausschlußverfahren funktioniert das nicht.

Ich könnte auch anders herum argumentieren.

Ein schutzisoliertes Gerät hat eine Basisisolierung und eine zusätzliche Isolierung. Das entspricht dem Prädikat Schutzisolierung.

Trotzdem Kabel einen Mantel aus Metall haben können (und einen Schutzleiter mitführen), entsprechen sie nach dem Artikel der Schutzklasse II. Das macht mich stutzig und deshalb hätte ich gerne einen Verweis auf eine VDE-Bestimmung (oder einen seriösen Fachartikel) in der (dem) definitiv gesagt wird, daß eine Verlängerungsleitung (mit Schuko) der Schutzklasse I entspricht.


Gruß


Rau
Gast

Schutzisolierung

Beitrag von Gast »

Hi Leute,
"Kabel haben immer einen Mantel aus Kunststoff, Gummi oder Metall."

Trotzdem Kabel einen Mantel aus Metall haben können, entsprechen sie nach dem Artikel der Schutzklasse II. Das macht mich stutzig und deshalb hätte ich gerne einen Verweis auf eine VDE-Bestimmung in der definitiv gesagt wird, daß eine Verlängerungsleitung (mit Schuko) der Schutzklasse I entspricht.

Noch ein Argument:

Allein die Tatsache, daß ein Teil eines Gerätes (z.B. Handbohrmaschine) aus Metall besteht, macht noch kein Gerät der Schutzklasse I daraus.
Jetzt brauchen wir nur noch 1 und 1 zusammenzuzählen - also:

1. Es gibt viele Kabel und Leitungen mit einem Mantel aus Metall. Ich kenne jedoch keines, bei welchem der Metallmantel direkt an den basisisolierten Leitungsadern anliegt. Wenn dem ausnahmsweise so sein sollte (was ich jedoch nicht glaube!) hat das betreffende Kabel oder die betreffende Leitung nach aussen hin mindestens noch eine nichtmetallische Schutzisolierung. Zusammenfassend: diese Kabel und Leitungen haben dann in aller Regel mehrere Mäntel.

2. Selbstverständlich gibt es Betriebsmittel, welche der Schutzklasse II angehören aber dennoch ein Metallgehäuse haben. Dies ist möglich, da vor dem Metallgehäuse noch eine Schutzisolierung, mindestens eine entsprechend verstärkte Basisisolierung vorhanden ist. Das hatte Rau auch erkannt.

Wenn man jetzt die Geräte von 2. in 1. projiziert erhält man das schutzisolierte Kabel oder die schutzisolierte Leitung mit Metallmantel!
Gast

Beitrag von Gast »

Jetzt müssen wir nur noch klären, ob eine Verlängerungsleitung nach VDE ein Gerät ist oder nicht.
Yepp!
VDE 0702 Teil 1 Z. 1.2 e) spricht explizit davon.
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Torsten,


was spricht sie denn?

Mach´s nicht so spannend :] .


Gruß

Rau
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