Schutzklassen

Das Azubi & Studenten Board
Gast

Beitrag von Gast »

Sie spricht davon, dass sie ein Gerät ist (welches der Wiederholungsprüfung unterzogen wird). - Jedoch nicht welcher Schutzklasse sie angehört.
Ich folge aber der Argumentation und denke erstmal: SK I.
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Torsten,

vielleicht hast Du eine CD mit den VDE-Bestimmungen. Ich leider nicht! Wenn Du eine hast, dann schlag doch mal unter Begriffsbestimmungen o.ä. nach. Dort wird erklärt, was die Verfasser der VDE-Bestimmungen unter einem bestimmten Begriff verstehen.

Vielleicht findet sich da was genaues. Im Internet ist leider Fehlanzeige.


Gruß

rau

Ps. ich werde mich auch bemühen genaueres zu erfahren.

Da wär schon mal was.

http://www.doculine.com/news/1999/Februar/emvgneu.htm#5
Gast

Beitrag von Gast »

Ich denke die Begrifflichkeiten sind geklärt und auch rau weiß was ein Gerät der Schutzklasse1 bzw. 2 ausmacht.

Wenn das metallene Gehäuse eines Gerätes durch eine zweite Isolierung (Schutzisolierung) von aktiven Teilen getrennt (isoliert) ist, könnte auch dieses Gerät der Schutzklasse 2 angehören (trotz Metallgehäuse).

An einer Verlängerung mit Schukostecker und Kupplung befinden sich ohne Zweifel metallene Teile (Schutzkontakt). Diese metallenen Teile sind von aktiven Teilen nur durch die Basisisolierung getrennt (in der Leitung durch die Isolierung der Adern = Basisisolierung). Es befindet sich also keine Schutzisolierung zwischen berührbaren Metallteilen und aktiven Teilen wodurch die Bedingungen der Schutzklasse2 nicht erfüllt werden, es sich bei einer Verlängerungsleitung mit Schukostecker/-kupplung nicht um ein Gerät der Schutzklasse2 handeln kann.

Ein Kabel oder eine Leitung (ausser Stegleitung) an sich entspricht der Schutzklasse 2 da sich um die Basisisolierung (Isolierung der Adern) eine zweite Schutzisolierung (Mantel) befindet.


Das ganze könnte jetzt nur noch durch die Behauptung wiederlegt werden das es sich bei der Aderisolierung in einer Leitung bereits um Schutzisolierung handelt. Dem ist natürlich nicht so aber ich habe keine Norm zur Hand die das bestätigt.

MFG BadLuck
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

VDE-Schriftenreihe 39

Einführung in die DIN 57100/VDE0100
Errichten von Starkstromanlagen bis 1000V

VDE-Verlag

ISBN 3-8007-1268-7

Auszug 1, S. 186

... Wenn jemand dennoch die leitfähigen Teile innerhalb eines schutzisolierten Betriebsmittels an einen Schutzleiter anschließt, so wird dieses Betriebsmittel zu einem Betriebsmittel der Schutzklasse I nach DIN 57106 Teil 1/VDE 0106 Teil1/5.8.2 bzw. nach IEC-Publikation 536. Das Doppelquadrat, Symbol für Schutzklasse II, muß dann entfernt werden....

Auszug 2, S 186

Enthält eine bewegliche Anschlußleitung für ein ortsveränderliches Betriebsmittel (Anmerkung des Schreibers: der Schutzklasse II) einen Schutzleiter, so muß dieser im Stecker angeschlossen werden, während in dem Betriebsmittel (Verbrauchsmittel) kein Anschluß erfolgen darf.

Auszug 3, S 186

Die Schutzisolierung wird verbreitet angewendet bei Haushalts- Phonogeräten, bei Niederspannungsschaltgeräten und -verteilungsanlagen, bei Kabeln und Leitungen.

Ende der Auszüge

Auszug 1 macht deutlich, daß das Gerät an den Schutzleiter angeschlossen sein muß, damit daraus ein Gerät der Schutzklasse I wird

Auszug 2 macht klar, daß ein schutzisoliertes Gerät ein solches bleibt, wenn der Schutzleiter nur im Stecker angeschlossen wird. Ob in der Leitung ein angeschlossener Schutzleiter vorhanden ist spielt keine Rolle.

Auszug 3 schließt alle Leitungen und Kabel ein ohne Unterscheidung Schutzleiter enthalten oder nicht!

Ich schließe aus alledem. Eine Leitung, ob mit oder ohne Schutzleiter, ist schutzisoliert.


Gruß

Rau
Gast

Beitrag von Gast »

Original von rau0155
Hallo,

VDE-Schriftenreihe 39

Einführung in die DIN 57100/VDE0100
Errichten von Starkstromanlagen bis 1000V

VDE-Verlag

ISBN 3-8007-1268-7

Auszug 1, S. 186

... Wenn jemand dennoch die leitfähigen Teile innerhalb eines schutzisolierten Betriebsmittels an einen Schutzleiter anschließt, so wird dieses Betriebsmittel zu einem Betriebsmittel der Schutzklasse I nach DIN 57106 Teil 1/VDE 0106 Teil1/5.8.2 bzw. nach IEC-Publikation 536. Das Doppelquadrat, Symbol für Schutzklasse I, muß dann entfernt werden....
Auszug 2, S 186

Enthält eine bewegliche Anschlußleitung für ein ortsveränderliches Betriebsmittel (Anmerkung des Schreibers: der Schutzklasse II) einen Schutzleiter, so muß dieser im Stecker angeschlossen werden, während in dem Betriebsmittel (Verbrauchsmittel) kein Anschluß erfolgen darf.

Auszug 3, S 186

Die Schutzisolierung wird verbreitet angewendet bei Haushalts- Phonogeräten, bei Niederspannungsschaltgeräten und -verteilungsanlagen, bei Kabeln und Leitungen.

Ende der Auszüge

Auszug 1 macht deutlich, daß das Gerät an den Schutzleiter angeschlossen sein muß, damit daraus ein Gerät der Schutzklasse I wird

Auszug 2 macht klar, daß ein schutzisoliertes Gerät ein solches bleibt, wenn der Schutzleiter nur im Stecker angeschlossen wird. Ob in der Leitung ein angeschlossener Schutzleiter vorhanden ist spielt keine Rolle.

Auszug 3 schließt alle Leitungen und Kabel ein ohne Unterscheidung Schutzleiter enthalten oder nicht!


Gruß

Rau

Der von mir rot dargestellte Teil enthält einen Fehler der für Verwirrung sorgen könnte. Das Doppelquadrat ist das Symbol der Schutzklasse 2 (II)! Nicht 1 (I)!

Desweiteren wird in Auszug 1 klar gestellt das es sich bei einem schutzisolierten Gerät mit an den Schutzleiter angeschlossenen metallenen Teilen um ein Gerät der Schutzklasse1 handelt.

Auszug 2 ist von dir, für unser Thema, falsch verstanden worden. Es handelt sich nicht um eine Anschlussleitung für ein Gerät sondern um ein Gerät selbst. Der Schutzleiter ist nicht nur im Stecker, sondern auch in der Kupplung angeschlossen.

Im Auszug 3 wird davon gesprochen das die Schutzklasse 2 unter anderem für Kabel und Leitungen häufig eingesetzt wird.

Wie schon klar gestellt wurde handelt es sich nicht nur einfach um ein Kabel oder eine Leitung sondern um eine Verlängerung mit Schukostecker und Kupplung.

Alles andere ist bereits in meinem vorhergehenden Beitrag gesagt worden und ich denke dieser und der jetzt verfasste lassen keinerlei Spielraum für Spekulationen da eindeutige Fakten dargestellt und erklärt wurden.

Ich kann nicht mit entsprechenden Normen aufwarten aber Normen zum Thema raussuchen und falsch deuten ist meines Erachtens nach auch nicht der richtige Weg.

Wenn man bedenkt das es sich bei der Verlängerungsleitung um ein Gerät handelt (das wurde bereits bestätigt) dann lassen auch die von rau angegeben Auszüge aus Normen keine Zweifel an der Richtigkeit der Zuordnung der Verlängerung zur Schutzklasse1 zu. (komischer Satz, ich bitte um Verzeihung wenn er schwer zu lesen ist bzw. Fehler enthält)

MFG BadLuck
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo BadLuck,

in dem letzten Satz in Deinem Beitrag ist etwas zuviel, deshalb liest er sich (wie Du selbst anmerkst) komisch.

Zitat:

"Wenn man bedenkt das es sich bei der Verlängerungsleitung um ein Gerät handelt (das wurde bereits bestätigt) dann lassen auch die von rau angegeben Auszüge aus Normen keine Zweifel an der Richtigkeit der Zuordnung der Verlängerung zur Schutzklasse1 zu. (komischer Satz, ich bitte um Verzeihung wenn er schwer zu lesen ist bzw. Fehler enthält)"

Zitatende:

ob ich etwas falsch oder richtig verstehe beurteile ich schon selbst.

Im Auszug zwei geht es darum, daß ein Elektrogerät (schutzisoliert) mit einer neuen (dreiadrigen) Anschlußleitung mit Schuko-Stecker versehen wird. Und obwohl im Stecker der Schutzleiter angeschlossen wird (werden muß), bleibt das Gerät ein schutzisoliertes Gerät.

Es kommt also nicht auf die Leitung, sondern auf den Anschluß des Schutzleiters im Gerät (Verbrauchsmittel) an.

Eine Verlängerungsleitung ist und bleibt eine Leitung. Damit fällt sie nach Auszug 3 unter die schutzisolierung.

Und solange Du nicht eine entsprechende VDE-Bestimmung findest, die aussagt, daß Verlängerungsleitungen Geräte der Schutzklasse I sind steht die Definition aus dem mir vorliegenden Buch.

Ich habe mal die Seiten von Gerätelieferanten und Verlängerungsleitungslieferanten besucht und bei den technischen Daten nachgesehen.

Bei keiner Verlängerungsleitung, ob zwei-, drei- oder fünfadrig war die Angabe einer Schutzklasse vorhanden.

Bei allen Geräten (Bohrmaschinen, Elektrosäge, Kaffeemaschine etc.) wurde die Schutzklasse angegeben.

Sollte das bedeuten, daß Leitungen nicht zu den Geräten zählen? Oder bedeutet das, daß Leitungen keiner Schutzklasse zugeordnet werden? Oder ist es so, daß Leitungen aufgrund ihrer zusätzlichen Isolierung automatisch als schutzisoliert gelten (vgl. Auszug 3)?

Gruß


Rau

Ps.

der Autor des Buches ist ein Wilhelm Rudolph. Er ist oder war Mitglied in verschiedenen Gremien der DKE, insbesondere im Komitee 221 "Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 V".
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

es ist immer wieder schön, wenn man Stellen in Büchern findet, von denen man glaubt, daß man sie schon mal gelesen hat.

Im Anhang eine Textstelle aus:

"Die neuzeitliche und vorschriftsmäßige Elektroinstallation"

14. Auflage

Hüthig Verlag
ISBN 3-7785-1981-6

Unter 11.1 findet man dann als schutzisoliert aufgelistet:

genormte Leitungen

NYM, NYMZ, NYMT, NHYRUZY, NYBUY; NFYW, NUM, NUMK, NYPLYW, NHXMH

harmonisierte Leitungen

im Prinzip alles, was eine Aderisolierung und einen PVC oder Gummimantel besitzt (unabhängig von der Aderzahl bzw. von einem eventuell vorhandenen Schutzleiter), also alles, was als Verlängerungsleitungen verwendet wird.

Damit dürfte die Frage geklärt sein. Warum sollte ein doppelt oder verstärkt isolierter Stecker oder eine entsprechende Kupplung an diesem Prädikat etwas ändern?

Etwaige andere Meinungen bitte ich, wie schon erwähnt, durch entsprechende Hinweise auf Fachliteratur zu belegen.

Gruß

Rau
Gast

Prüfung von Geräten der SK I

Beitrag von Gast »

So,

Du hast uns also bewiesen (?) dass hier SK II vorliegt.

Wenn Du die Verlängerungsleitung prüfst, verzichtest Du also auf den Nachweis des niederohmigen Durchgangs des Schutzleiters ?

:(

Was ich mit meinem Beitrag zeigen will ist, dass es u. U. nicht nur schwarz und weiss (SK I und II) gibt.
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Torsten,

genau das will ich auch. Ich möchte gerne erreichen, daß nicht einfach aus dem Bauch heraus gesagt wird die Dinge sind so, wie ich glaube, daß sie sein müßten.

Man sollte, wenn man etwas nicht ganz genau weiß, das auch zum Ausdruck bringen.

Und man sollte Behauptungen durch entsprechende Beweise (Literatur) belegen.

Im übrigen ist das, was ich im vorangegangenen Beitrag geschrieben habe noch nicht der Weisheit letzter Schluß. Aber es sollen auch andere mal recherchieren.

Der Kiefer ist dafür eine Fundgrube.

Noch ein Hinweis:

Es gibt die Möglichkeit einen Schutzleiter durch ein schutzisoliertes Gerät hindurchzuführen, ihn sogar daran anzuschließen und trotzdem bleibt das Gerät schutzisoliert.

Beispiel:

http://hager.de/profibereich/produkte/v ... teiler.htm


Gruß

rau
Gast

Schutzklasse II - Verteiler

Beitrag von Gast »

Ja. Eine ähnliche Info hatte ich noch quasi "im Ärmel": Den Schutzklasse-II-Verteiler mit Steckdose als Reiheneinbau-Gerät. Die hatten zu einer gewissen Zeit damit die Schutzklasse II verloren.
Ich glaube jedoch, dass heute so nicht mehr argumentiert wird. Die Einbausteckdose muss nun einen Klappdeckel bekommen wenn der Verteiler seine SK II behalten will.

P.S. zur Literatur: Darüber steht etwas im Nationalen Vorwort zu DIN VDE 0100 T. 410 mit Bezug auf VDE 0660 T. 500.
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