Schutzklassen

Das Azubi & Studenten Board
RolSim

Beitrag von RolSim »

@rau

das deckt sich mit dem Inhalt des Telefonats von Heute mit nem Typen vom VDE in Frankfurt.

Er lieferte zwar keinen konkreten Hinweis auf eine Stelle/Norm innerhalb der VDE-Schriftenreihen aber auch er sagte sinngemäß, das keine direkte Zuordnung zu den Schutzklassen möglich ist.
Gast

Seid nicht enttäuscht

Beitrag von Gast »

Vielleicht hat einer von Euch den Entwurf und schreibt mal, was auf der Seite 22 zum diskutierten Thema steht.

So richtig konkret wird man da auch nicht. Z. B. Das "Problem" oder gar Wort "Verlängerungsleitung" kommt an der zitierten Stelle nicht vor. Es steht z. B. darin, dass ... Kabel und Leitungen ... bei entsprechender Verlegung ... den Anforderungen für Basis- und Fehlerschutz genügen, wenn sie z. B. durch Kabelmäntel, Installationsrohre oder -kanäle zusätzlich geschützt werden ... .
Das 'Doppelquadrat'-Zeichen oder das 'Schutzleiteranschluss-durchgestrichen-Zeichen' darf dennoch an derart verlegten Kabeln/Leitungen nicht angebracht werden.
Alles nur sinngemäss.
Nebulös, nebulös.
Aber dass eine "abgeschnittene" d.h. nicht angeschlossene Leitung nicht schutzisoliert ist (sein kann) dürfte doch zu den basics zählen - oder ?
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Torsten,

1. Du scheinst ja über den Entwurf der VDE zu verfügen. Ich würde gerne mal einen Blick hineinwerfen!

2. Auch ein schutzisoliertes Gerät hat einen Stecker und der hat zwei blanke Enden. Dennoch ist das Gerät schutzisoliert.

3. Eine bewegliche Leitung für sich allein (also ohne Stecker und Kupplung) wird wohl kaum jemand zur Weiterleitung elektrischer Energie benutzen.

Gruß


Rau
Gast

Beitrag von Gast »

VDE Schriftenreihe Nr. 39
"Einführung in die DIN VDE 0100"
ISBN 3-8007-1928-2

S. 349 Punkt e)

Zitat:

Kabel und Leitungen, z.B. nach DIN VDE 0250, DIN VDE 0271, DIN VDE 0276, DIN VDE 0281, DIN VDE 0282, gelten als "schutzisoliert", wenn sie in den entsprechenden Normen so bezeichnet sind."

Sie gelten nicht als "Betriebsmittel der Schutzklasse II" und erhalten nicht das Symbol (hier ist im Original das Doppelquadrat gezeichnet). Die Schutzmerkmale werden erst erfüllt, wenn die Kabel oder Leitungen beim Errichten (Montieren) ordnungsgemäß in die Betriebsmittel eingeführt sind.

Zitatende:

Es wird dann noch darauf hingewiesen, daß einige Bauarten von Leitungen geeignet für die Schutzklasse II sind.

Vielleicht auch noch interessant Punkt f:

Zitat:

Schutzisoliertes Installationsmaterial:

Schalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen. Bei einigen "Aufputz"- (nach hinten offen) und "Unterputz"-Installationen, wird die volle Anforderung der Schutzisolierung erst beim ordnungsgemäßen Errichten (montieren) der Betriebsmittel erreicht (siehe DIN VDE 0140 Teil 1, z.Z. noch DIN VDE Entwurf von 1994, Abschnitt 7.3.1.1).

Zitatende:

Der Logik der Beiträge am Anfang folgend dürfte eine Steckdose nie und nimmer als schutzisoliert gelten!


Gruß

Rau
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