Sicherung! Wo liegt der Unterschied?

Das Azubi & Studenten Board
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo BadLuck,

einer von uns hat die Materie nicht richtig verstanden. Mit dem Schleifenwiderstand (oder der Schleifenimpedanz) beurteilt man die Abschaltzeiten im Fehlerfall.

Es kommt beim zulässigen Schleifenwiderstand auf das vorgeschaltete Überstromschutzorgan und dessen Nennstrom an.

Je nach Größe und Typ des Überstromschutzorgans kann der zulässige Schleifenwiderstand bis ca. 11,5 Ohm bei Schmelzsicherungen (2A) und 7,6 Ohm bei LS-Schaltern (6A Typ B) betragen.

Warum also soll sich ein Elektriker schämen, der einen Schleifenwiderstand von 1,4 Ohm mißt.


Gruß


rau
Gast

Beitrag von Gast »

Kann man nicht aus dem Schleifenwiderstand auch irgendwie eine Art Netzinnenwiderstand rauslesen (Beim TNC ja das gleiche). Bei einem hohen Netzinnenwiderstand (unter anderem Widerstand der im Haus verlegten Leitungen) kann man doch auch einen hohen Spannungsfall erwarten.

Ich meine es so.... wir redeten unter anderem darüber den Schleifenwiderstand mit höher dimensionierten Leitungen niedrig zu halten. Der Widerstand der Leitung sollte also verringert werden.... mit einem niedrigeren Widerstand (oder einem höheren Querschnitt) sinkt auch der Spannungsfall. Haben wir also so hohe Widerstände (auch wenn diese zulässig sind) dürften wir damit auch einen nicht zulässig hohen Spannungsfall verzeichnen.

Wenn du 11 ohm zwischen Phase und Schutzleiter misst dürfte im TNC(S) der Widerstand zwischen Phase und Neutrallleiter nicht viel anders sein. (Wenn ich da schon einen Denkfehler hab bitte melden!) An einem solchen Widerstand dürfte doch wohl auch ordentlich Spannung abfallen.

Da ich heute schon das ein oder andere Glas Sekt getrunken habe, gebe ich keine Gewähr auf die Richtigkeit dieser Angaben. Sollten sich Fehler in Denkweise, Fakten oder Rechtschreibung bemerkbar machen die auf den Alkoholkonsum oder einen Irrtum zurückzuführen sind so sollten diese aufgedeckt, berichtigt und entschuldigt werden.
Fehler die die Intelligenz bzw. das Wissen des Autors anzweifeln lassen sollen nicht beachtet und als richtig hingenommen werden.

MFG BadLuck
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo BadLuck,

das mit dem Innenwiderstand ist richtig. Beim Messen von Schleifenwiderstand und Innenwiderstand "werfe" ich einen Blick Richtung speisenden Generator und schau, wie groß der Widerstand ist, der zwischen der Steckdose (oder irgendeinem Stromkreis) und dem Generator ist.

Mit dem Schleifenwiderstand beurteile ich dann, ob die Abschaltzeit im Fehlerfall eingehalten wird, indem ich

Ia = Uo/Rsch berechne, oder vom Meßgerät berechnen lasse!

Desgl. mit dem Innenwiderstand.

Mit den gefundenen Werten gehe ich in die Strom-Zeit-Kennlinie einer Schmelzsicherung, oder eines LS-Schalters und beurteile, ob die Abschaltzeiten unter den vom VDE geforderten Werten liegen.

Das ist die Theorie.

In der Praxis mache ich das so.

Wenn bei vorgeschalteten Schmelzsicherungen Ri oder Rsch einen Abschaltstrom größer 10 * In ergibt, dann ist die Abschaltzeit kleiner 0,2 s. Das gleiche gilt für LS-Schalter Typ C.

Bei einer 2A Schmelzsicherung kommt man dann auf die oben erwähnten zulässigen 11 Ohm Schleifenwiderstand (was einen Spannungsfall von 22 Volt bei Vollast bedeutet, das der Forderung nach maximal 3% Spannungsfall widerspricht).

Bei LS-Schaltern Typ B vergleiche ich, ob der fünffache Nennstrom zum fließen kommt.


Gruß


rau

Ps. Bei dieser "Daumen" Methode liege ich deutlich im sicheren Bereich.
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Ey Bad Luck , und warum bist du voll? Feierst du gerade deine Abschlussprüfung? ;-)
Gast

Beitrag von Gast »

Nee ich bin ja nicht voll....hatte nur mal n Glas Sekt getrunken und wollte auf der sicheren Seite sein. Für Abschlussprüfung feiern isses zu spät, ich hab am... *nachdenk*.... Sonnabend meinen Gesellenbrief erhalten.

Rau, ich meinte ja nicht das es falsch sei das 11ohm zulässig wären... wenn denn da nicht der Spannnungsfall wäre. Also Schleife in Ordnung aber Spannungsfall nicht. Damit komme ich wieder darauf zurück das man einen so hohen Schleifenwiderstand nicht stehen lassen kann. (Nicht des Widerstands wegen sondern wegen dem Spannungsfall)

MFG BadLuck
Gast

Glückwunsch BadLuck

Beitrag von Gast »

Also erstmal:

Herzlichen Glückwunsch! :D :D :D

:respekt:

Jetzt hast Du erstmal Deinen Beruf in der Tasche.
Für ein parr Tage kannst Du nun mal auf Geleistetes zurückschau'n. Denk Dir neue Ziele aus, bilde Dich weiter und fülle die Stelle (die Du hast ?!) aus.
Gast

Beitrag von Gast »

Ich bin erstmal bis 31.07. übernommen.

Damit besteht die Firma aus einem Gesellen und einem Azubi. Der untersteht immernoch mir (wie schon zu Lehrzeiten).

Mein Chef (ich seh ihn eher als Geldgeber an) ist immerhin Eigentümer einer großen Firma und muss nicht mehr arbeiten.

So habe ich denn einiges im Aquadrom zu tun, komm dort aber nier hin da ich ja auch noch viel anderes zu tun hab und einen Lehrling ausbilde.

Schon zu Lehrzeiten waren wir zwei (Azubi 2.Lehrjahr und Ich) IMMER alleine auf Baustellen, haben Überprüfungen an Anlagen und Geräten gemacht, Kundenbesuche und Beratung und nebenbei ab 15 uhr den Laden offen gehalten.

Naja..... mal sehen was das noch wird. Solange ich mein Geld bekomme ist mir das auch egal und so wie ich das einschätzen kann erhält der Azubi bei mir eine bessere Ausbildung als wenn der Chef das übernehmen würde.

Naja..... Danke für die Glückwünsche euch allen!!

Für eine gute und informierte Weiterbildung in allen Gebieten sorgt mein stetiger Wissensdurst, meine Mitgliedschaft im VDE, mein ep-Abo und natürlich dieses Forum.


MFG BadLuck
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