Was darf ich als Techniker machen

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acidburn
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Was darf ich als Techniker machen

Beitrag von acidburn »

Hallo,

ich bin frisch gebackener Staatl .geprüfter Elektrotechniker und keine Institution kann mir genau sagen welche Tätigkeiten ich ausführen darf.
Wäre nett wenn Ihr mir mal ein paar Ifos geben könntet.

--Darf ich Geräteprüfungen machen oder muss ich bei der Innung sein?:confused:
--Bis wohin darf ich Hausinstallationen machen ohne das ich in das
Intallateur-Verzeichniss der Energieversorger aufgenommen bin?:confused:
--Darf ich Reparaturen an Geräten durchführen?:confused:

Für Antworten und Erläuterungen bin ich SEHR dankbar!!!!!!:) :)
Zitteraal
Beiträge: 3349
Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 13:40

Beitrag von Zitteraal »

Hallo erstmal!:)

Deine Anfrage ist nicht ernst gemeint, oder?:rolleyes:

Wenn ja, wundert mich nichts mehr......:(


Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
Wanderer
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Registriert: Dienstag 27. Dezember 2005, 11:23
Wohnort: Hessen

Beitrag von Wanderer »

Du bist Staatl. gepr. Elektrotechniker für welches Gebiet der Elektrotechnik? Welche Berufsausbildung hast du vor dem Techniker gemacht?

Ich zitiere mal die Definition der Elektrofachkraft nach VDE 0105 / BGV A3:

Als Elektrofachkraft gilt wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen kann.

Elektrofachkraft ist also nicht an dem jeweiligen Abschluß festgemacht, sondern ob man dazu in der Lage ist die entsprechenden Arbeiten sicher auszuführen und dies auch zu kontrollieren.

Das bedeutet das du die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten technischen Regeln (u.a. VDE) kennen solltest, sowie die Bestimmungen der VNBs, speziell die TAB usw.
Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl.
acidburn
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Registriert: Donnerstag 6. Juli 2006, 09:06

Beitrag von acidburn »

--Darf ich Geräteprüfungen machen oder muss ich bei der Innung sein?

Zu diesem Punkt habe ich heute eine Antwort vom Gewerbeaufsichtsamt erhalten.

Zitat "Befähigte Personen im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt."

Also man braucht nicht in der Innung zu sein.
acidburn
Null-Leiter
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Registriert: Donnerstag 6. Juli 2006, 09:06

Wanderer

Beitrag von acidburn »

Ich bin Techinker Fachbereich Datenverarbeitung, allerdings bin ich auch
Energieelektroniker Fachrichtung Anlagentechnik.

Wegen dem VNB-Eintrag ist die Frage, ob ich trotz meiner ersten Ausbildung
zum Energieelektroniker immer noch den TREI-Kurs machen muss oder nicht.
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