Schleifenimpedanz TT-Netz

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Opi11/15
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Beitrag von Opi11/15 »

Hallo @cyclist

habe es endlich geschafft mich vorzustellen.
Probator
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Beitrag von Probator »

Zum alten Beitrag:
Dass es neben der Schleifenimpedanz auch eine Netzimpedanz (ZL-N) gibt, schien sich bis 2006 noch nicht herumgesprochen zu haben.

Im TT ist die Schleife oft nicht messbar, weil die Geräte so hohe Werte nicht anzeigen. Auch hier: Kurzschlussprüfung mittels Messung Netzimpedanz (ZL-N) jederzeit möglich.

Dazu eine Messung des Erders, wobei es dafür x verschiedene Messarten gibt. Ob euer Messgerät das kann und wie es genau geht -> schlau machen!
Der max. zulässige Erdungswiderstand, so das ein RCD mit 30mA Bemessungsdifferenzstrom, noch sicher innerhalb der 200ms auslöst, ist, 1666,66 Ohm (rechnerischer Wert).
Der Beitrag von cyclist führt das schon wunderbar aus, dass so ein hoher Widerstand nicht akzeptiert werden sollte. Im üblichen Ackerboden schafft man diese 1666 Ohm schon, wenn man einen kleinen Nagel in die Erde klopft.
Ordentliche Werte schafft man mit einem richtigen (z.B.Kreuz-) Erder ohne großen Aufwand. Es gibt also wirklich keine Ausrede, weshalb man einen Erder über 200 Ohm akzeptieren sollte. Im Hochgebirge sieht das sicherlich anders aus.
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Probator!
Nun haben wir ja die Thematik recht gut erläutert, nun wäre es aber auch schön, wenn Opi11/15 eine Rückmeldung dazu geben würde... :)
Die theoretischen Kenntnisse zu dieser Thematik, sollte er ja - s. seinem Vorstellungsbeitrag nach - haben.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Opi11/15
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Beitrag von Opi11/15 »

Hallo,

nun ja, ich wollte ja mehr oder weniger nur zum Ausdruck bringen das ich die Messung der Schleifenimpedanz RSL im TT-Netzt mit einem Erder in der Eigenverantwortung für sehr wichtig halte.

Gut, die erste Frage in diesem Thread ging um die Frage warum man RSL nicht messen kann.
Man kann RSL sehr wohl messen, für die direkte Messung muss man halt den RCD überbrücken, oder man verfügt über ein Messgerät welches die Messung auch mit RCDs im Stromkreis durchführen kann (in meinem Falle ein Telaris Unitest 100 Plus).

Da ich bis dato noch kein TT-Netz gemessen habe stelle ich mir die Frage nach typischen Werten für RSL und ob es in der VDE einen definierten Grenzwert für die Schleifenimpedanz gibt.

LG Opi11/15
Funker
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Beitrag von Funker »

Opi11/15 hat geschrieben:Hallo,

nun ja, ich wollte ja mehr oder weniger nur zum Ausdruck bringen das ich die Messung der Schleifenimpedanz RSL im TT-Netzt mit einem Erder in der Eigenverantwortung für sehr wichtig halte.

Gut, die erste Frage in diesem Thread ging um die Frage warum man RSL nicht messen kann.
Man kann RSL sehr wohl messen, für die direkte Messung muss man halt den RCD überbrücken, oder man verfügt über ein Messgerät welches die Messung auch mit RCDs im Stromkreis durchführen kann (in meinem Falle ein Telaris Unitest 100 Plus).

Da ich bis dato noch kein TT-Netz gemessen habe stelle ich mir die Frage nach typischen Werten für RSL und ob es in der VDE einen definierten Grenzwert für die Schleifenimpedanz gibt.

LG Opi11/15
Als Fachkraft sollte man auch die VDE Normen haben, steht alles in der VDE 0100-530 oder daraus abgeleiteter Sekundärliteratur.
Opi11/15
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Beitrag von Opi11/15 »

@Funker

Nicht falsch verstehen. Ich bin weder ein (selbständiger) Installateur der für Kunden arbeitet, noch ein Installateur innerhalb einer Firma.
Den Zugriff auf die VDE Normen will ich mir (finanziell) nicht leisten als Privatperson.

Die Arbeiten, die ich beruflich erledige, sind eindeutig definiert. Ich überlege, berechne, schöpfe aus Erfahrungen, Besichtige und Messe. Siehe auch meine Vorstellung.
Die Verantwortung liegt da bei meiner vefk, der bestimmt was wie gemacht wird. Und er macht seine Sache gut.

Im beruflichen Umfeld bin ich bisher noch noch nie mit einem TT-Netz in Kontakt gekommen. Daher meine Meinung und die entsprechende Fragen.

Gruß Opi11/15
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Opi11/15!
Die Verantwortung liegt da bei meiner vefk, der bestimmt was wie gemacht wird.
Das passt dann aber ganz und gar nicht zu einer echten befähigten Person u.a. nach TRBS 1203 - Stichwort Weisungsfreiheit...

Wenn du als Privatmensch installierst, du nicht E-Meister incl. gültiger Konzession bist, darfst du offiziell die Anlage nicht installieren bzw. anschließend in Betrieb nehmen.

Was die Messung von Zschl im TT-Netz angeht, halte ich diese für verzichtbar im Endstromkreisbereich. Im Hauptstrombereich sollte man dagegen schon jeweils einmal je Außenleiter messen.
An den Endstromkreisen jeweils an allen PE-Anschlüssen die Niederohmigkeit nachweisen.
Erdungswiderstand der/des Erder(s) und den Gesamterdungswiderstand messen.
Riso, RCD-Auslösewerte und Netzimpedanz nicht zu vergessen.

Und dann nicht nur auf den Knopf am Messgerät drücken, Messwert ablesen, aufschreiben bzw. speichern, sondern auch - auch wenn das Messgerät "gut" sagt - den Wert bewerten und schauen, ob er plausibel ist und zu dem erwarteten Wert passt!
Daran scheitert es leider bei vielen Prüfern... :(

Wo in welcher Ecke Thüringens bist du denn ansässig? Bin demnächst da unterwegs (Erfurt, MHL, ...).
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Opi11/15
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Beitrag von Opi11/15 »

cyclist hat geschrieben:Hallo Opi11/15!
Das passt dann aber ganz und gar nicht zu einer echten befähigten Person u.a. nach TRBS 1203 - Stichwort Weisungsfreiheit...
Ich lasse mir da auch nicht reinreden, wenn ich meine Unterschrift und ein ok gebe dann muss ICH das auch verantworten.

Ich lasse mich auch innerhalb des Konzerns auf keine Diskussionen ein "der Kollege vor ihnen hat das noch nie bemängelt". Es gibt keine "Gefälligkeitgutachten" von mir, eher bin ich zu kleinlich.

Mein vefk sieht das wie ich, nur hat er in leitender Funktion ein anders Problem, man versucht ihn heraus zu drängen, weil das was er (berechtigter Weise) durchsetzen will ein paar Taler kostet.

Letzes Jahr wurde ich beauftragt (bei einem Kunden innerhalb des Konzerns) die Prüfung nach 0701/0702 durchzuführen. Der Kunde wünscht das ich alles prüfe und ihm für die nächsten zwei Jahre die Plakette gebe. Der Kunde hat zig Büros, eine Küche und Produktions Arbeitsplätze. Im ersten Gespräch erklärte ich dem Kunden das das pauschal nicht machbar ist und ich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss.
"Die haben wir" war die Antwort. Aber nicht für mich einsehbar!
Der Kunde wollte einen anderen Prüfer, hat er aber dann doch nicht bekommen ...

Ich habe dann losgelegt und insgesamt ca. 1600 Teile geprüft.
Nach dem ich dem Kunden zu z.B. verkohlten Steckdosen (Ladestation für Stapler),
falsch verlegten Leitungen etc. präsentiert habe,
(zwischendurch habe ich über einen anderen Auftrag sein IT Problem erkannt und lösen können)
wurde Er zugänglich.

Eine nicht passende Leitung wird dir (fast) kein Kunde abkaufen.

Eine verbrannte Steckdose schindet Eindruck.


Letztendlich habe ICH entschieden welcher Prüfling was für eine Plakette bekommt und auch im Protokoll vermerkt.
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